Wie realistisch ist nach Mahnbescheid noch ein Vergleich?
Ich habe nach einer Abmahnung von Waldorf Frommer im April 2014 einen Anwalt zu Hilfe geholt. Bis diesen April hatte ich zu dieser Sache auch bicht mehr gehört. Dann ein Brief vom Anwalt, auf den ich damit reagierte noch einen besseren Vergleich auszuhandeln. Heute, zum Freitag, kam ein Mahnbescheid. Leider erreiche ich meinen Anwalt heute nicht mehr. Kann mir jemand sagen, ob ich den Betrag vom Mahnbescheid, der über 200 Euro höher liegt als den ersten Vergleich, den sie angeboten haben, noch mit meinem Anwalt abwenden kann? Also der eigentliche Betrag noch verhandelbar ist? Gibts Erfahrungen?
3 Antworten
Mit W & F ist das so ne Sache. Wenn man denkt da kommt nichts mehr, wird der Mahnbescheid kurz vor der Verjährung (bei dir 31.12. 2017) rausgeschickt. Dann bezahlen natürlich viele. Wenn du Widerspruch einlegst, kommt es zu einem Gerichtsverfahren. Allerdings nur dann, wenn W & F auch das zuständige Gericht einschaltet. Jetzt wird es kompliziert: Sie machen das nicht immer. Nämlich dann nicht, wenn auch nur der klitzekleinste Zweifel besteht. Oder wenn es zu viele Verfahren werden.
Sollte es zu einem Verfahren kommen, sieht es allerdings nach derzeitiger Rechtsprechung schlecht aus. Die bekommen Recht.
Übrigens: Mahnbescheide scheinen wohl immer Freitags zu kommen, dann kannste nichts mehr unternehmen, und das Wochenende ist versaut.
Also eine außergerichtliche Einigung ist gar nicht mehr möglich? Mein Anwalt stand ja immer mit Waldorf Frommer in Kontakt.
Leg Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein wegen der Höhe der Schuld.
Dann kommt es zum Gerichtsverfahren, und Du kannst vielleicht noch einen Vergleich aushandeln.
Aber ein Gerichtsverfahren will ich auf jeden Fall vermeiden.
1. Wieso fragst du das nicht deinen Anwalt? Dafür hast du ihn engagiert, dass er dir Risiken erläutert.
2. Wegen was genau wurdest du abgemahnt? Was hast du getan?
3. Was exakt fordern die? Gerade bei Urheberrechtsverletzungen gibt es eine Obergrenze gegenüber Privatpersonen. Das mit dem "200 Euro mehr" deutet darauf hin, dass die um ein vielfaches überschritten wurde.
Insofern: Wenn deren Forderung viel zu hoch ist, würde ich auf jeden Fall kompletten Widerspruch einreichen und es auf ein Gerichtsverfahren ankommen. Du musst dann am Ende zwar auch etwas zahlen, aber nur wenige Euros, den Rest darf dann die Kanzlei bzw. deren angeblicher Gläubiger blechen.
Warum? Bei zu hohen Forderungen darfst du mittels Anwalt den zu hohen Teil abwehren und deine Anwaltskosten sind gleichzeitig ein Schaden, den dir der Gläubiger ersetzen muss.
Aber we gesagt: Das gilt jetzt erst mal nur bei privaten Urheberrechtsverstößen.
Dann empfehle ich dir, dem Mahnbescheid vollständig zu widersprechen. Kreuze Ziffer 2 an und schicke das per Einschreiben ans Gericht zurück.
Warum? Der Streitwert ist auf 1000€ begrenzt, wie ich sagte. Daraus ergeben sich auch Anwaltskosten von maximal knapp über 100€. Mit den über 500€ wollen sie Dummenfang betreiben. Vor Gericht ist das, wenn dein Anwalt bei einer etwaigen Klage aufpasst, nicht durchsetzbar.
Alles weitere kann dir dein Anwalt erklären. Falls er sich nicht auskennt (ist nicht böse gemeint, kommt drauf an, was für ein Fachgebiet er hat): Drucke ihm https://dejure.org/gesetze/UrhG/97a.html aus.
1. Weil mein Anwalt zum Freitag Nachmittag nicht mehr erreichbar war.
2. Ich wurde 2014 abgemahnt eine Folge einer Serie runtergeladen zu haben. Das war auch tatsächlich der Fall.
3.Die Summe betrug sich damals auf 566 Euro. Mittels des Anwalts hatte ich gehofft, die Summe deutlich reduzieren zu können. Aber Waldorf und Frommer sind noch nicht mal 100 runtergegangen, weshalb ich meinen Anwalt gebeten hatte noch mal etwas auszuhandeln.
Entweder hat meim Anwalt damals mein Schreiben nicht erhalten oder es ist eben wirklich gängige Taktik vor der Verjährung mit dem gerichtl Mahnbescheid zu kommen.
Ich bin bereit zu zahlen, aber nicht den Betrag aus dem Mahnbescheid, der jetzt wie gesagt durch Gerichtskosten, Zinsen etc um ein deutliches höher liegt.
Ich wollte einfach vor Montag wissen wie realistisch eine jetzt noch außergerichtliche Einigung ist ohne den jetzt geforderten Betrag zahlen zu müssen.