Mahnbescheid von APCOA Parking / COEO Inkasso Abzocke
Hallo Community, wir müssen aus gesundheitlichen Gründen unserer Tochter (Schwerbehinderung 100%) immer innerhalb der Uni Frankfurt parken. Diese Parkplätze innerhalb und außerhalb sind durch die APCOA Parking Gesellschaft vermietet. Hier parken wir schon seit mehreren Jahren und bezahlten mittlerweile schon mehrere hundert Euro über die letzten Jahre. Damals bezahlten wir unser Parktiket (3,60€) mit der EC Karte, da anscheinend das Konto nicht genug Deckung hatte, kam am 28.10.2010 eine Rücklastschrift an APCOA. Jetzt erhielten am 27.11.2013 ein Schreiben von COEO Inkasso, die im Auftrag von APCOA 84,16 wollten. Also mehr als 3 Jahre später. Kurz darauf die 2. und letzte Mahnung. Beide ignorierten wir, da wir uns keiner Schuld bewusst waren und auch nicht zuordnen konnten. Danach hat COEO Inkasso einen Mahnbescheid beantragt der am 23.12.2013 beim Amtsgericht Hagen eingegangen ist und bearbeitet wurde und anschließend am 02.1.2014 an uns per Einschreiben uns zugestellt wurde, mit einer Summe von insgesamt 171,47€ ! Jetzt meine Frage, greift hier die Verjährungsfrist, da das Einschreiben nach dem 01.01.2014 zugestellt wurde? Ist die COEO Inkasso berechtigt bei einem Betrag 171,47€ zu fordern, auch wenn einmalig eine Forderung von nur 3,60€ nicht bezahlt wurde? Woher hat COEO Inkasso unsere Daten und müssen diese Daten mir nicht mitgeteilt werden? Ich hoffe uns das uns jemand hier helfen kann, Danke schon mal vorab.
5 Antworten
Hallo, ich habe genaaaaau das Gleiche Problem: APCOA Parkplatz mit EC in Juli 2011 bezahlt, Rücklastschrift von meiner Bank - damals habe ich nicht mal aufgepasst, ich hatte keine Ahnung und gestern kam von der Coeo Inkasso ein Inkassauftrag für 90,15€. Habe heute früh angerufen, war erstaunt, daß ch von der APCOA nie irgendeinen Brief oder eine Mahnung bekommen habe. Antwort der Coeo: "na ja, sie hätten damals Ihre Kontoauszüge gucken sollen". Na toll, und auch wenn ich damals das bemerkt hätte, denn was? Ich wäre wahrscheinlich davon ausgegangen, daß die APCOA nichmal probiert oder sowas. Jetzt aber sind es 90 € plötzlich aus dem Nichts Ich kann mich nicht mal dran erinnern.
Hier sind die genaueren Posten in meinem Fall, vielleicht hilft's auch für gremlin77:
- 9,00 € Hauptforderung
- 1,15 € Zinsen gem. § 288 BGB bis 24.02.2014
- 26,00 € Gläubigerauslagen
- 45,00 €Inkassovergütung gem. § 13 RVG mit Nr. 2300 VV RVG
- 9,00 Auslagenpauschale gem Nr. 7002 VV RVG
Ich finde das absolut unverschämt von der APCOA. Klar, ok, meine Zahlung wurde nicht abgebucht. Klar, ok, ich schule denen dann Geld. Aber das war vor 2,5 Jahren, und die hätten aber ruhig eine Mahnung damals schicken können, mit den 9,00 € + die 6€ Rücklastschriftskosten. Ich hätte das sofort bezahlt, wenn ich überhaupt gewusst hätte. Sorry, ich tue nicht meine Kontoauszüge ständig lesen und prüfen - vielleicht ist es ein Fehler, aber ich habe andere Sachen zu tun, wie, z.B. arbeiten.
Egal ob ich im Schnee, Sturm und Regen laufen muss: ich parke nie wieder bei der APCOA. So behandelt man Leute nicht. Das ist unverschämt. Von mir kriegen die kein Cent mehr. Wenn ich dran denke, daß vor 2 Monaten um Mitternacht im Bahnhofparkplatz ihr Automat mein 20 € Schein genommen hat und der Automat zusammengebrochen ist (sodass ich nochmal 12 € zahlen musste, um überhaupt wegfahren zu können, meine 20 € habe ich nie wieder gesehen) - und ich habe kein Skandal gemacht, ich war auf Geschäftsreise in einer anderer Stadt, um Mitternacht war niemand da, ich bin einfach weggefahren und hab's gelassen. Ich bin blöd.
Der Mahnbescheid wurde vor dem 01.01.2014 beantragt, damit ist er innerhalb der Frist.
Wenn du Widerspruch oder zumindest Teilwiderspruch einlegen willst, so hast du dafür nur noch bis morgen Zeit (es hilft sich die Rechtshelfsbelehrung durch zu lesen!!). Im Grunde muss der Widerspruch also morgen dem Amtsgericht Hagen vorliegen, ansonsten kann der Gläubiger den Vollstreckungsbescheid beantragen.
Ich rate zu einem Teilwiderspruch und heute noch zur Post zu gehen!!
Inkassogebühren und Kontoführungsgebühren (die sind rechtswidrig!) herausstreichen. Nur die 3,60 € inkl. Zinsen und die 32,- € für den Mahnbescheid selbst bezahlen.
Rechne ich das zusammen komme ich auf 36,17 €.
Die Gebührensätze für das Mahnverfahren wurden angehoben im August 2013. Tatsächliche Aufwendungen dürfen dann natürlich erstattet verlangt werden.
Ne. Die 25€ sind eine Pauschale, die im §4 RDGEG stehen. Man würde aus strategischen gründen also ggf. exakt diese 25€ noch anerkennen, womit wir bei 61,17€ wären. Dazu kommen Rücklastschrift und Adressauskunft der Bank (zusammen rund 20€). Sind wir bei 81,17€. Für genauere Auskunft zum Teilwiderspruch müsste man aber mal wissen, was im Mahnbescheid auftaucht.
Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Schuld entstanden ist.
Jahr der Schuldentstehung: 2010
Beginn der Verjährungsfrist: 01.01.2011
Ende der Verjährungsfrist: Mit Ablauf des 31.12.2013
Eingang des Mahnbescheides beim Amtsgericht: 23.12.2013
Sieht nicht gut für euch aus.
Sieht nicht gut für euch aus.
Hinsichtlich der Hauptforderung als solche bzw. der Verjährung hast du Recht. Allerdings klingen knapp 170€ Gebühren nach Gebührenirrsin. Hier lohnt sich auf jeden Fall ein Teilwiderspruch. Dazu müsste man aber die genaueren Posten kennen, die auf dem Mahnbescheid auftauchen.
Dazu müsste man aber die genaueren Posten kennen, die auf dem Mahnbescheid auftauchen.
Ganz genau!
Hallo, ich vermute, dass die Daten über deine EC-Karte abgegriffen wurden. Ich kann dir nur empfehlen, dir einen Rechtsanwalt zu nehmen und dieser sauberen Firma einmal ein P vor ihre Mahnbescheide zu geben. Anders funktioniert das vermutlich nicht.
Um gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einzulege, braucht man keinen Anwalt, das kann man auch selbst.
Und wenn man dann einen Widerspruch einlegt, kommt es sehr schnell zu einem Gerichtstermin. Und der Richter entscheidet nach Sachlage.
Nein, der Forderungssteller schreibt eine Klageerhebung ans Amtsgericht (am Wohnort des Schuldners) und der Schuldner wird aufgefordert eine Klageerwiderung zu schreiben. Tut er dies nicht ergeht ein Versäumnis/Anerkennungsurteil.
Es gibt aber keinen Grund das Inkassobüro zu bezahlen, daher sollte hier Teilwiderspruch eingelegt werden.
Nein, der Forderungssteller schreibt...
Und das geht eben sehr schnell.
Und wenn der Kläger seine Gesamtforderung begründen kann, ist auch diese sehr schnell beigetrieben.
Wie soll er denn den Inkasso-Irrsinn begründen? Er müsste schon sehr viel Glück haben an einen Richter zu geraten der nicht der Meinung ist Inkassogebühren verstößen gegen die Schadensminderunfspflicht. Diese Richter sind zusehends seltener.
Wie soll er denn den Inkasso-Irrsinn begründen?
Ich habe keine Ahnung! Und wenn hier keine weiteren Details über die Zusammensetzung des Betrages kommen, wird sich daran auch nichts ändern.
Man kann aber den optimalsten Fall aus Sicht des Inkassos skizzieren. Und das habe ich weiter oben getan. Da kommt man nicht einmal bei 100€ am Ende an. Und das nur wegen den gesetzlichen Regelungen.
Liste mal die Gebühren auf
Hier wird gerne getrickst
Bei COEO lohnt sich bestimmt ein teilwiderspruch ( Komme aus der Branche)
Bei 3,60€ Hauptforderung und vielleicht rund 20€ für Rücklastschrift und Adressauskunft bei der Bank klingt das nach reichlich Unfug. Hier lohn sich auf jeden Fall ein Teilwiderspruch.
25 € darf das Inkassobüro im gerichtlichen (!) Mahnverfahren seit 2008 berechnen (bei Forderungen unter 300) Dann fallen aber die RA Gebühren für das gerichtliche Mahnverfahren auf jeden Fall weg
Ist sogar günstiger ;)
Die vorgerichtlichen IB gebühren fallen natürlich dann auch weg