COEO Inkasso, wie viel bezahlen?
Hallo,
ich habe leider eine Rechnung von KLARNA nicht bezahlt. Dumm, ich weiß. Ich brauche da keine Belehrungen. Jetzt habe ich Post von COEO Inkasso.
Der Betrag von Klarna beträgt 369 Euro.
Der Betrag, den das Inkassounternehmen mir zeigt, ist 434 Euro. Also knapp 70 Euro werden vom Inkassounternehmen mehr gefordert (Inkassogebühren). Ich wollte jetzt gerade eigentlich die 369 Euro überweisen gehen, als ich in den Briefkasten geschaut habe.
Im Brief steht auch, dass ich ankreuzen kann, dass ich "die Forderung bereits an meine Mandatschaft bezahlt" habe. Was heißt das genau? Ich habe bis zum 05.09. Zeit. Kann ich nur die 369 Euro an klarna überweisen, wie ich es heute geplant habe oder muss ich die 434 an das Inkassounternehmen zahlen?
3 Antworten
Bezahle die 369€. Ggf. zusätzlich noch ein paar Cent Zinsen und die Mahngebühren (maximal 2€ oder so).
Dann dem Inkasso schreiben "Werte COEO. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich bestreite, dass sie jemals eine Rechtsdienstleistung erbringen. Bei ihrer Dienstleistung handelt es sich ausschließlich um echtes/unechtes Factoring. Es steht Ihnen frei, mir den vollständigen zwischen Ihnen und Klarna geschlossenen Vertrag in Kopie vorzulegen, sowie ein detailliertes Arbeitsprotokoll und einen Kontoauszug zum Beweis, dass Klarna die erhobenen Kosten jemals bezahlt hat. Ich diskutiere nicht, einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen."
Eventuell meckern die nochmal, was man ignorieren kann. Der BGH gibt dir Recht. Mehr in Kürze auf der Homepage des AK Inkassowatch ;-)
Das bedeutet, wenn Du vor Eingang des Schreibens vom Inkasso das Geld bereits an Klarna überwiesen hast, ist die Sache erledigt.
Hast Du das nicht, dann musst Du - um keinen Ärger zu bekommen - die Forderung des Inkasso-Büros bezahlen. Immerhin hast Du ja die Zahlungsfrist von Klarna - die auf jeder Rechnung daruf steht - nicht eingehalten.
Und dann gehören leider auch die Inkassogebühren dazu, wobei 70 EUR sehr fair ist; ich habe schon höhere gesehen.
Wenn Du das nichgt machst, kommt irgendwann der "nette Gerichtsvollzieher von nebenan" und nimmt Dir Deinen Computer weg (oder Deinen Ferrari).
Allerdings bei Klarna und COEO kommt ein netter Brief von der Polizei. Die erstatten nämlich in der Regel Anzeige wegen Betruges.
@mepeisen weist du auch ob es stimmt, dass die Inkassogebühren hinfällig sind wenn man vor erhalt des Briefes vom Inkasso Unternehmen bereits gezahlt hat? Bzw. wenn die Wertstellung des Geldes am selben tag war wie die Beauftragung des Inkassounternehmens???
Da stimmt auch so. Allerdings begibt man sich mit dem Argument unnötig in eine schwache Position. Denn wann das Inkasso eingeschaltet wurde, weiß man nicht. Am Ende behaupten die einfach, sie wurden einen Tag früher beauftragt. Da kann man kaum etwas dagegen setzen.
Wenn es in einer Mahnung eine Frist von einer oder zwei Wochen gab, ist das aus Sicht eines Gerichts OK und versäumt man diese Frist, kann (rein vom Ablauf) auch ein Inkasso beauftragt werden.
Mit den anderen Argumenten, insbesondere dem echten/unechten Factoring hat man hingegen echte Schwergewichte sozusagen. Nicht zuletzt, weil das Gesetz das so vorsieht und weil der BGH sich dazu klar geäußert hat.
Hab vom Klarna Kundendienst schriftlich dass das Inkasso am 28.8. beauftragt wurde und aufm Kontoauszug steht auch der 28.8. als wertstellungstag :/
sry dass ich des hier drunter schreibe bei meiner Frage kam irgendwie nix hilfreiches raus ^^‘
@andreas : Alles falsch was Du geschrieben hast ! Einfach Alles !
Uberweis direkt diese 369 an klarna! Im Überweisungsträger : Deine klarna kdnr XYZ bzw rechnnungsnr und " nur HF "
Nicht an coeo uberweisen
Die vermeintlich entstandenen coeo Verzugskosten werden Nicht ein geklagt.
Rechne trotzdem mit bösen Briefen von coeo und Mumm!
In den Urteilsdatenbanken existiert kein Einziger Hinweis das es jemals zu einer klage expl WG inkassokosten gekommen ist.
Grund : klarna ist selbst onlinebezahldienst , Gerichte würden diese kosten als nicht erstattungsfahig erachten ;)
Woher ich das weiß ? Ich habe selbst lange für das Vorgänger Inkasso Büro von coeo gearbeitet.
Da sich inzwischen rumgesprochen hat das coeo/klarna/Mumm nicht WG inkassokosten klagen ist klarna in letzter Zeit hergegangen und retourniert Gelder einfach wieder mit dem Hinweis coeo ware zuständig.Man versucht zu verunsichern.
In diesem Zusammenhang befindet sich klarna jedoch im Gläubiger Annahmeverzug und ein Schuldner ist aus dem Schneider
Nö. Coeo arbeitet kostenlos. Der BGH hat Anfang des Jahres deutlich geurteilt, dass bei sogenanntem echten oder unechten Factoring keine Inkassogebühren erhoben werden dürfen.
Wobei gebühren eh das falsche Wort ist, denn das sind keine Behörden.
Auch das ist Unsinn. Das ist eine sogenannte 1,3 Gebühr. Alles Wesentliche, was ein Anwalt machen muss, um diese Gebühr erheben zu dürfen, macht Coeo nicht. Diese 70,20€ zu fordern, ist einfach nur Quatsch.
Auch das ist Blödsinn. Ohne Titel kommt der nicht und nimmt einem auch nichts weg. Und einen Titel werden die nicht kriegen, wenn man aufpasst.
Wie kommst du denn auf diesen noch größeren Unsinn? Was soll denn hier der Betrug sein?