Klarna COEO Inkasso brauche Hilfe?

3 Antworten

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Die haben noch nie expl WG Inkasso kosten geklagt.

Habe selbst für das Vorgänger Inkasso von coeo gearbeitet.

Rechne trotzdem mit Post von Mumm.

Cool bleiben

Nussbecher  26.04.2019, 17:36

Bist du dann von Forum (der Vorgänger) auch nicht bezahlt worden für deine Arbeit? Da ja die Schuldner meinen ihre verschuldeten Gebühren nicht zahlen zu müssen? Das würde mich interessieren.

kevin1905  26.04.2019, 18:23
@Nussbecher

Das Inkassobüro schließt einen Rechtsdienstleistungsvertrag mit dem Gläubiger ab, nicht mit dem Schuldner.

Der Gläubiger schuldet also die Bezahlung.

Nur wenn er nachweislich Inkassokosten ausgelegt hat, besteht dem Grunde nach ein Anspruch auf Erstattung dieser gegen den Schuldner.

Dann wäre die Höhe interessant. RVG ist der Deckel aber ein Inkassobüro erbringt im Massengeschäft nicht die Leistung wie ein Anwalt, die eine 1,0 oder auch oft geforderte 1,3 Gebühr rechtfertigen würde.

Warum glaubst du bemühen Firmen Inkassobüro statt Rechtsanwälten. Weil Rechtsanwälte nur gegen Honorar arbeiten, Inkassobüros für die Gläubiger meist kostenneutral.

EXInkassoMA  26.04.2019, 20:22
@Nussbecher

Nicht alle negieren denn nicht jeder weis das die Inkassokosten nicht eingeklagt wird.

Außerdem : Manche zahlen nur um Ruhe zu haben.

itsnotimport588 
Beitragsersteller
 27.04.2019, 11:02
@EXInkassoMA

Danke für die Tipps. Wie mache ich denn jetzt weiter? Nicht reagieren? Oder Forderung jetzt schon zurück weisen?

EXInkassoMA  27.04.2019, 11:31
@itsnotimport588

Ich würde auf das kommende Schreiben von Monika Mumm warten ! Dann erst zurückweisen. Jetzt bei COeo macht das keinen Sinn

Noch mal hier Posten

itsnotimport588 
Beitragsersteller
 28.04.2019, 21:33
@EXInkassoMA

Heißt das ich soll jetzt erstmal nichts machen?

EXInkassoMA  02.05.2019, 23:03
@itsnotimport588

Warte auf das nächste Schreiben und poste dann hier

itsnotimport588 
Beitragsersteller
 02.05.2019, 23:07
@EXInkassoMA

Okay, vielen Dank nochmals

itsnotimport588 
Beitragsersteller
 11.05.2019, 18:37
@EXInkassoMA

Hallo, nachdem ich erstmal nicht reagiert habe, ist nun heute Post von Mumm gekommen. Sie möchte "zunächst versuchen, die Angelegenheit mit [mir] zu regeln, ohne gleichzeitig die Titulierung der Forderung einzuleiten". Bis Dienstag soll ich die Restforderung von Coeo bezahlt haben oder mich mit ihnen in Verbindung setzen.

Wie sollte ich nun weiter vorgehen?

EXInkassoMA  11.05.2019, 19:08
@itsnotimport588

Hi , was konkret fordert Mumm ?

Die von Dir uberwiesene Hauptforderung ist correkt verrechnet und es werden expl die coeo Gebühren verlangt ?

itsnotimport588 
Beitragsersteller
 11.05.2019, 20:10
@EXInkassoMA

Also kurz nachdem ich den ersten Inkasso Brief bekam, habe ich die hauptforderung direkt an Klarna überwiesen. Danach wollte Coeo noch seine Restforderung von 54 Euro plus nochwas haben, worauf ich ja nach diesen Post nicht reagiert habe. Jetzt kam die Post von Mumm die meint, von Coeo beauftragt worden zu sein, genau diese Restforderung einzuziehen. Also keine neuen Kosten

EXInkassoMA  12.05.2019, 01:00
@itsnotimport588

Formulierungsvorschlag :

" sehr geehrtes Anwaltsbüro, ich weise die Forderung vollumfänglich zurück.Einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen. Mit der telefonischen Kontaktaufnahme bin ich nicht einverstanden "

itsnotimport588 
Beitragsersteller
 13.05.2019, 18:45
@EXInkassoMA

Soll ich das postalisch oder per Mail schicken?

Muss ich jetzt die Restforderung zahlen?

Die Rechtslage hat sich seitdem nicht geändert.

Klarna ist ein Zahlungsdienstleister und geschäftserfahren. Wenn diese ein Inkassobüro beauftragen, so erfolgt dies meist als Massengeschäft. Eine Forderung von vielen, die COEO für Klarna abwickelt.

Massengeschäft bedeutet aber meist es gibt eine Flatrate für den Gläubiger oder das Inkassobüro wird auf Erfolgsbasis aktiv.

Denn wenn das Inkassobüro diese Konditionen nicht bieten würde, würde man einfach zu einem Anwalt gehen, der ein Honorar berechnen muss.

Wenn aber der Gläubiger keine Kosten für die Beauftragung des Inkassobüros ausgelegt hat, dann schuldet der Schuldner hierfür auch keine Erstattung.

Meine Idee wäre sonst, die Forderung schriftlich zurück zu weisen.

Das wäre sinnvoll.

Du kannst alternativ auch eine Vergütung für ein Schreiben einfacher Art nach 2301 VV RVG bieten, also eine 0,3 Gebühr was 15,- € zzgl. 3,- € Auslagenpauschale entspräche, anbieten. Die 54,- € sind völlig unrealistisch wenn man überlegt, welche Leistung ein Anwalt erbringen müsste um eine 1,0 Gebühr anzusetzen. Das findet im Masseninkassogeschäft einfach nicht statt.

Muss ich dann mit einem Rechtsanwalt oder dergleichen rechnen?

Kann passieren.

Aber es gilt weiterhin die Schadensminderungspflicht und das Verbot der Kostendopplung. Ich kann als Gläubiger 17 Rechtsdienstleister mit der Eintreibung der Forderung beauftragen, Erstattung schuldet mir der Schuldner maximal für eins.

"Aus diesem Grunde sehen wir uns gezwungen, sämtliche Voraussetzungen für eine gerichtliche Durchsetzung zu schaffen. Dies wird ohne zusätzliche Vorwarnung erfolgen."

Inkassobüros können nicht für ihre Auftraggeber klagen, wenn sie nicht auch Rechtsanwälte sind, nur in eigener Sache.

Was hiermit gemeint ist wäre wohl die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens. Dies lässt sich aber recht leicht beenden und wäre für das Inkassobüro mit Kosten verbunden.