Monika Mumm, coeo Inkasso GmbH, telefonica GmbH

4 Antworten

Ich nehme mal an, dass Du auch keine Rechnung der Telefonica GmbH erhalten hast.

Ich würde mich einmal bei der Telefonica GmbH erkundigen, ob noch eine Forderung offen ist. Wenn nein, sollen die Dir das schriftlich mitteilen. Dann eine Kopie davon an diese Anwältin schicken. Um Zeit zu gewinnen, kannst Du ja erst einmal die Originalabtretung der coeo Inkasso anfordern. Auf verlangen musst Du sie bekommen. Wenn Du sie nicht bekommst, ist das schon mal versuchter Betrug. Jeder kann sagen, er will Geld von Dir, er muss es aber auch beweisen können.

Falls doch noch ein Betrag an die Telefonica GmbH offen sein sollte, natürlich bezahlen, allerdings nicht an die Anwältin, sondern an Telefonica.

Vielleicht findest Du hier auch noch Tipps:

http://www.antispam-ev.de/wiki/Unrechtm%C3%A4%C3%9Fige_Forderungen

BabyHaily 
Beitragsersteller
 08.12.2012, 20:18

ich habe heute bei o2 (telefonica) angerufen und der hat mir gesagt das am 20.09.2010 der vertrag gekünigt wurde aber er konnte nichts weiter sehen... er hat dann gesagt das ich mich an das inkasso unternehmen wenden müsste ...

Helmi123  08.12.2012, 20:42
@BabyHaily

Wenn das so ist, müsste die coeo Inkasso die Forderung aufgekauft haben. Und von DENEN hast Du vorher nichts bekommen? Das finde ich sehr mekwürdig!

Dann müsste Dir die coeo erst einmal nachweisen, dass SIE diese Forderung aufgekauft haben. Also von DENEN den Nachweis dafür anfordern.

Hier gilt das Gleiche wie schon oben geschrieben. Auf Verlangen müssen DIE Dir den Nachweis zusenden.

Hier habe ich noch eine interssante Seite gefunden:

http://www.f-sb.de/service_ratgeber/faq/faqinkasso.htm

BabyHaily 
Beitragsersteller
 08.12.2012, 20:56
@Helmi123

ich habe keine ahnung....vor allem müsste ja die anwältin von denen bauftragt worden... ich habe vorher keine zahlung erhalten oder sonst irgendwas... dann muss ich mich also an die coeo inkasso gmbH wenden und nicht an die Anwältin... die seite ist sehr hilfreich dankeschön

Helmi123  08.12.2012, 21:21
@BabyHaily

"Sie wurde beauftragt von coeo Inkasso"

Also muss coeo der Gläubiger sein. Aber ich finde es trotzdem sehr seltsam, wenn ein Inkassobürö eine Anwältin beauftragt, eine Forderung einzutreiben, ohne je selbst einmal gemahnt zu haben.

Meine Nase sagt mir, dass da irgendetwas faul an der Sache ist.

Da will nur jeder mitkassieren!

Jetzt habe ich noch etwas gefunden:

http://forum.billiger-telefonieren.de/call-call/315-01011-und-010011-ventelo-62.html

Lies da mal den Beitrag von "stultissimus" vom 7.5.2012.

Dort schreibt er/sie:

Zitat:

"coeo kann Forderungen aus Telekommunikationsverträgen nicht erwerben oder abgetreten bekommen (wegen dem Fernmeldegeheimnis). Also sind die coeos selbst nur Unterlinge. Die sind in solchen Fällen gar nicht befugt, Dritte mit einer Einziehung zu beauftragen. Und bevollmächtigen können die coeos also auch niemand, weil ihnen die Forderung eben nicht gehört. Frau Mumm verfügt darum gar nicht über die erforderliche Aktivlegitimitation, einen Anspruch auf diese Forderung geltend zu machen. Und das sollte sie auch wissen. Es ist ihr aber anscheinend egal."

Leider kann ich aber nicht sagen, ob das so richtig ist.

Womit begründen die ihre Forderung? Wenn du belegen kannst, dass du alle Zahlungen geleistet hast (Abrechnungen, Kontoauszüge), dann brauchst du dir keine Sorgen zu machen.

BabyHaily 
Beitragsersteller
 08.12.2012, 19:45

begründen tun se eigentlich nichts... es gibt nur Hauptforderung , Nebenforderung, Zinsen, verfahrenspauschale ,Auslagenpauschale

DeeDee07  08.12.2012, 19:48
@BabyHaily

Haben sie nicht dazu geschrieben, für welche Leistungen oder welchen Zeitraum diese Forderungen gelten?

Ich mein, sonst kann ja jeder dir einen schönen Brief schreiben und dich um irgendwelche Zahlungen auffordern.

BabyHaily 
Beitragsersteller
 08.12.2012, 19:56
@DeeDee07

da steht nur ich sollte dies bis zum 12.12 zahlen und ansonsten nichts...

Abwarten ist wohl der falsche weg, da sonst Inkassogebüren anfallen können. Einfach diese Anschreiben und um eine detaillierte Auflistung bitten wo Forderungen und Zahlungen und Gebühren aufgelistet sind. Verzugszinsen seit 2010 als unbegründet ablehnen.

BabyHaily 
Beitragsersteller
 08.12.2012, 19:58

so sehe ich das auch, aber in einigen anderen foren schreiben se die Frau wäre nicht seriös und man erreiche die gar nicht und reagiert auch nicht auf irgendwelche schreiben... ich habe heute auch versucht dort anzurufen, da kam nicht mal ein anrufbeantworter und es hieß der teilnehmer hätte die mail funktion abgeschaltet..

Helmi123  08.12.2012, 20:18
@BabyHaily

Bitte nicht anrufen! Was am Telefon gesprochen wurde, kann später nicht mehr bewiesen werden, außer Du fragst, ob Du dieses Gespräch aufzeichnen darfst und es wird "ja" gesagt. Dann natürlich auch aufnehmen.

Bei unseriösen Sachen wird bestimmt gleich wieder aufgelegt oder es wird "nein" gesagt.

Alles schriftlich (Nachnahme) regeln!

joschi36  08.12.2012, 20:29
@BabyHaily

Deshalb die Anwältin nicht anrufen (die ist besser geschult als Du- wetten) sondern immer per Einschreiben-Brief (oder Einwurf-Einschreiben) antworten. Per Telefon kann gesagt werden, Du hättest der Forderung zugestimmt. Dies möglichst sein lassen.

Helmi123  08.12.2012, 20:45
@Helmi123

Natürlich nicht Nachnahme, sondern Einschreiben!

Was habe ich denn da geschrieben? Sorry!

Abwarten