Mahnbescheid erstellen für säumige Mietkosten (inkl. Betriebs- und Nebenkosten)?
Ich habe hier ja schon öfter Hilfe bekommen, auch diesmal dreht es sich wieder um die (in der Zwischenzeit) ehemaligen Mieter meiner Eigentumswohnung. Nach diversen Zahlungsverzug, Mahnungen usw. sind die beiden nun im Oktober ausgezogen. In der Zwischenzeit hab ich auch von der Wohnbaugenossenschaft die Betriebs- und Nebenkostenabrechnung für 2015 erhalten. Nach Abrechnung der Zahlungen und Abzug der Kaution, bleibt noch eine Restschuld der beiden in Höhe von 452,98 € Da die beiden ja unterschrieben haben, sind sie auch gemeinschaftlich verantwortlich für die Zahlung, das weiß ich. Habe in der Zwischenzeit auch nochmal eine Mahnung inklusive der Abrechnung an beide per Einschreiben geschickt, allerdings kam das Schreiben vom zweiten Mieter wieder zurück, da er es nicht abgeholt hat....
Nun meine Frage. Macht es Sinn einen Mahnbescheid zu erstellen? Was wenn er den auch wieder nicht annimmt? Er hat eine "Aufenthaltsgenehmigung" in Deutschland da er nur einen ugandischem Pass hat. Einen Arbeitgeber von ihm oder so hab ich auch nicht, was kann ich tun? Wie hoch sind die Kosten so eines Mahnbescheides und wer trägt die Kosten wenn ich trotzdem von keinem der beiden Geld bekomme? Muss ich den Mahnbescheid dann zweimal machen, da es ja zwei Mieter waren und die beiden jetzt nicht mehr zusammen wohnen?
Vielen Dank
3 Antworten
allerdings kam das Schreiben vom zweiten Mieter wieder zurück, da er es nicht abgeholt hat....
Damit ist die Mahnung nicht zugestellt worden und somit liegt bei diesem Mieter kein Verzug vor. Deshalb nochmals versenden als Einschreiben-EINWURF, dies quitiert der Postbote beim Einwurf in den Briefkasten (ist zwar auch keine Garantie, aber besser und günstiger als die Übergabe-Einschreiben). Oder persönlich hinfahren und den Brief unter Zeugen in den Briefkasten werfen oder unter der Tür durchschieben.
Macht es Sinn einen Mahnbescheid zu erstellen?
Sie meinen einen gerichtlichen Mahnbescheid beim zuständigen Mahngericht zu beantragen? Ja, wenn Sie damit rechnen, dass Ihre Schuldner nicht reagieren werden. Im Falle des zweiten Mieters sollten Sie diesem jedoch zunächst eine außergerichtliche Mahnung zustellen.
Was wenn er den auch wieder nicht annimmt?
Der Mahnbescheid wird per Zustellurkunde beweiskräftig zugestellt. Dieses Problem stellt sich hier nicht.
Einen Arbeitgeber von ihm oder so hab ich auch nicht, was kann ich tun?
Sie müssen natürlich seinen gemeldeten Wohnsitz kennen und dazu notfalls beim Einwohnermeldeamt nachfragen (kostenpflichtig).
Wie hoch sind die Kosten so eines Mahnbescheides
Die Kosten richten sich nach dem Wert der Hauptforderung (452,98 €). In ihrem Fall sind das 32,00 € (KV-Nr. 1100 GKG).
wer trägt die Kosten wenn ich trotzdem von keinem der beiden Geld bekomme?
Diese Kosten müssen zunächst von Ihnen bezahlt werden, sie erhalten vom Mahngericht darüber eine Rechnung. Die Kosten werden jedoch im Mahnbescheid berücksichtig und auch von den Antragsgegnern verlangt.
Wenn die beiden Antragsgegner dennoch nicht zahlen (und auch keinen Widerspruch einlegen), können Sie nach Ablauf der Frist den Vollstreckungsbescheid beantragen aus dem Sie dann die Zwangsvollstreckung betreiben können.
Muss ich den Mahnbescheid dann zweimal machen, da es ja zwei Mieter waren und die beiden jetzt nicht mehr zusammen wohnen?
Im Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides können Sie beide Schuldner eintragen und sollten unbedingt ein Häckchen bei Gesamtschuldnerschaft setzen. Es fällt keine zusätzliche Gebühr für Sie an.
Danke für den Stern. :-)
Ein gerichtliches Mahnverfahren macht da mehr Sinn,und wenn die dann nicht auf der vom Gericht gesetzen Frist achten,hast du ein Schuldtitel,der dann Vollstreckbar ist.
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