Mietschulden wer zahlt die Anwaltskosten

7 Antworten

Wer die Kapelle bestellt hat muss auch die Bezahlen. Nur nach einer Gerichtsurteil zu deinen Gunsten ,muss der Schuldner alles Zahlen.

Marion03 
Beitragsersteller
 21.02.2012, 11:17

Bei Mietschulden wird das Verfahren ja nicht für den Mietschuldner ausgehen oder?

Meine Frage wer zahlt die entstehenden Anwaltskosten etc.

Derjenige der den Anwalt beauftragt zahlt auch erst mal.

Sie müssen dann die Ansprüche geltend machen.

  • Ist beim ehemaligen Mieter nichts zu holen,bleiben Sie erst mal auf den Kosten sitzen.

Sie können einen Titel erwerben der dann 30 Jahre lang Gültigkeit hat und in dieser Zeit immer wieder mal einen Gerichtsvollzieher beauftragen,um die Schulden einzutreiben.

Im Zweifelsfalle ihr. Selbst wenn der Mieter einer Arbeit nahcgeht und ihr einen Titel erwirken könnt, dann habt ihr zwr für 30 Jahre die Möglichkeit Euer Geld zu bekommen, aber meistens haben Mietschuldner soviele Schulden, daß sie als letzte Konsequenz die Miete nicht gezahlt haben. Also überlegt gut ob es Euch das Geld wert ist, oder ihr bei der Steuer einen Teil der Ausfälle geltend machen könnt.

Marion03 
Beitragsersteller
 21.02.2012, 11:15

Danke für die Antwort. Der Mieter arbeitet beim WDR und verdient schon gutes Geld - ist aber auch geschieden..... und muss dafür wohl auch einiges zahlen.

Soll ich den Mahnbescheid etc. lieber selber erstmal beantragen?

jockl  21.02.2012, 11:22
@Marion03

Auch dazu hatte ich doch schon geschrieben, ja man kann das selbst machen wenn man die Regeln kennt, welche ich auch schon erwähnt hatte. Nur wenn die Anschrift nicht bekannt ist, hat ein Anwalt mehr Möglichkeiten Erfolg zu haben. Denn der kann noch andere Wege gehen.

Marion03 
Beitragsersteller
 21.02.2012, 11:27
@jockl

Danke für Deine Hilfe!

Bin mir nur noch unschlüssig - ein Anwalt wäre ja praktisch und wenn der Mieter diesen zahlen muss habe ich mir die ganze Arbeit gespart.

Wenn ich den Anwalt zahlen müsst würde ich natürlich selber die Arbeit auf mich nehmen. Habe z.B. noch nicht beim Einwohnermeldeamt nachgefragt.

tipsie69  21.02.2012, 11:43
@Marion03

Die ADresse kann man bei berechtigtem Grund - und Mietschulden sind ein wichtiger Grund - gegen geringe Gebühr (bei unserer Verwaltung 8 Euro) - beim Einwohnermeldeamt bekommen. Einfach zu Eurem Amt gehen, Namen und den Zeitpunkt des Wegzuges aus der Wohnung angeben. Die Damen und Herren erhalten von dem neuen Amt eine Meldung soblad man sich da angemeldet hat.

Aber bei Unterhaltsverpflichtungen würde ich den Mahnbescheid beantragen, denn ersten geht die geschiedene Frau ja irgendwann wieder Arbeiten und die Kinders sind auch irgendwann mal über 18 bzw. aus der Ausbildung raus.

Der Auftraggeber zahlt. Ggfs. kannst Du auf dem Klageweg (Mahnbescheid->Vollstreckung->Pfändung) Deine Aussenstände beitreiben lassen, aber es ist abzuwägen, ob beim Schuldner überhaupt pfändbare Vermögenswerte bestehen. Sonst hast Du einen Titel, der nichts wert ist (und bei Privatinsolvenz des Schuldners obsolet wird).

Die Anwaltskosten musst du erstmal vorstrecken. Sicherlich muss die dann dein Mieter zahlen ABER wenn er nichts hat dann kann er nichts zahlen und dann bleibst du drauf sitzen.