Mängelkarte - was passiert beim Abmelden des KFZ's?
Hallo, ich habe im November eine Mängelkarte von der Polizei bekommen, weil ich mein Gutachten der Spurplatten nicht mitgeführt hatte. Obwohl die Platten im Schein eingetragen waren. Das Gutachten habe ich dann vorgelegt, da wurde mir dann gesagt ich dürfe die Platten so nicht fahren, da die vorderen um 5mm breiter sind als die hinteren. Nun hab ich diesen "Mangel" also auch beseitigt (Platten demontiert und so zum Polizeipräsidium gefahren) und urplötzlich wurde mein Auto von einem anderen Beamten nochmals komplett untersucht.
Dieser gab mir jetzt erneut eine Mängelkarte da er sich zu fein war auf den Boden zu knien und die Feder/Dämpfernummer zu kontrollieren. Wobei das unsinnig ist, da sein Kollege bereits davon Fotos gemacht hat. Seiner Aussage nach ist die Zeitspanne aber schon zu groß und ich hätte das Fahrwerk ja manipulieren können.
Da das Auto immernoch auf meinen Vater läuft, drohte er damit, dass sowohl ich als auch mein Vater einen Punkt bekommen, wenn er keinen Stempel vom TÜV auf der Mängelkarte sieht.
Nun langsam verliere ich die Geduld. Da das Auto im Frühjahr sowieso ein neues Fahrwerk und andere Felgen erhält und somit neu abgenommen werden muss, dachte ich mir ich melde es jetzt bis zum April ab und melde es dann ab da neu an, diesesmal aber auf meinen Namen.
Meine Frage nun: Muss ich nun trotzdem vorher zum TÜV oder kann ich das Auto jetzt sofort abmelden und die Mängelkarte ist Geschichte?
Lieben Gruß
3 Antworten
Du musst der Polizei eine Kopie der Abmeldung schicken, sonst folgt ein kostenpflichtiger Mahnungs-Rattenschwanz.
Auf dem Mängelbericht steht doch drauf wie es aussieht! Die Polizei stellt nur den Mängelbericht aus, sich weiter darum kümmern ist ohnehin Sache der Zulassungsbehörde.
Wenn der Mängelbericht nicht zur Zulassungsstelle kommt wendet die sich wiederum an die Polizei um das Fahrzeug ggf zu entstempeln und Halter/Fahrer ggf ein Bussgeld aufzuerlegen.
Warum überhaupt gehst Du mit dem Mängelbericht zur Polizei? Ich gehe grundsätzlich zu TÜV&Co (also ich persönlich gehe zu Dekra) und lasse immer da abstempeln. Weil ich ohnehin öfters da bin kostet mich das auch Nichts, aber auch so bewegt sich die Gebühr in einem lächerlichen Bereich.
Dem Prüfer kannst Du dann Deine ganzen Unterlagen zeigen, der schaut sich an ob es in Ordnung ist und stempelt Dir das wenn es in Ordnung ist. Dann muss nur der Mängelbericht fristgerecht bei der Zulassungsstelle eingehen (geht mittlerweile oft sogar online wenn man einen Scanner hat).
Kommt der Mängelbericht nicht zur Zulassungsstelle hast Du auch die Möglichkeit das Fahrzeug stillzulegen, damit wäre der Mängelbericht zunächst Geschichte. Aber bei der Stilllegung wird vermerkt dass das Fahrzeug verkehrsunsicher ist und kann somit erst wieder angemeldet werden wenn ein Prüfbericht vorgelegt wird der die Verkehrssicherheit belegt.
Kommt nun darauf an wie Du das mit dem neuen Fahrwerk vorhast, bzw wie Du zu TÜV&Co kommst wenn der Wagen nicht zugelassen ist (geht zwar mit Kurzzeitkennzeichen oder sogar nur mit Versicherungsbestätigung, aber trotzdem etwas heikel).
Abmelden und fertig. Mehr dürfte nicht passieren. Wenn die Polizei wegen der Mängelkarte nachfragt, sagst denen einfach, dass das Fahrzeug abgemeldet ist. Dann sind die auch "zufrieden".