Bemängelt ein Gutachter für Hagelschaden auch den abgelaufenen TÜV etc?
Hi, ich hatte im August einen Hagelschaden und habe diesen Donnerstag Termin beim Gutachter (habe Teilkasko). Mein Tüv ist seid August abgelaufen bzw Ende August abgelaufen. Jedoch habe ich erst nächste Woche beim Tüv Termin und auch nächste Woche bekomme ich meine neuen Winterreifen. Ich habe mein alten vom letzten Winter diesen Sommer vollends abgefahren da sie keinen ganzen Winter mehr halten würden. Jetzt ist es so dass die Räder vorne schon ziemlich grenzwertig sind. Ich habe jetzt Angst, dass der Gutachter dumm tut bzw die Polizei ruft, wenn der sieht dass die Reifen abgefahren sind und dass der Tüv knapp abgelaufen ist. Den Gutachter Termin will ich nicht verschieben sonst muss ich ewig auf nen neuen Termin warten. Ich muss dazu sagen seit dem der Tüv abgelaufen ist und die Reifen vorne grenzwertig sind fahre ich nicht mehr mit dem Auto da ich noch einen zweitwagen habe. Die eigentliche Frage ist, wird der Gutacher bemängeln dass mit dem Tüv und den abgefahrenen Reifen?
6 Antworten
Mit total abgefahrenen Reifen wirst du keine Tüvplakette bekommen. Denn die Reifen müssen das Mindestprofil aufweisen, was der Sicherheit dient. Der TÜV ist nun mal dafür da, Mängel zu erkennen und diese zu dokumentieren, soweit es die Verkehrssicherheit eines Fahrzeugs betrifft.Dazu gehören auch die Reifen.
Ja, wird er.
Er wird es nicht "bemängeln", aber es stht im Schadenbericht drin, der derzeitige Fahrzeugzustand wird auch beim Schadengutachten mit dokumentiert. Je nach Schaden, wenn der um die Wiederbeschaffungswertgrenze liegt, kann das entsscheidend sein.
Ein Auto mit gültige bzw sogar frischer HU hat i.d.R. einen höheren Wiederbeschaffungswert u.a. einen höheren Restwert
Eine rechtliche Konsequenz hat das nicht, spiegelt sich eben nur im Wbw wieder und das kann bei einem "niederpreisigen Auto" prozentual schon was ausmachen.
Das muss man sich daher vorher ausrechnen, ob man den Wbw erhöhen will damit das kein wirtschaftlicher Totalschaden wird und ob ein höherer Restwert von Vorteil ist oder nicht.
Das ist quasi das "Zünglein" an der Waage
Nein, das ist ihm egal. - die Reifen auch
wirst kein wohl Tüv bekommen mit abgefahrenen Reifen...
Wenn sie genau lesen würden, ich habe geschrieben ich bekomme nächste Woche neue Reifen montiert und gehe danach zum TÜV und habe diese Woche schon Gutachtertermin.....
TÜV und Reifen wären nur wichtig, wenn diese in einem kausalen Zusammenhang mit dem Schaden stehen.
Denke mal, es wird im Gutachten unter Allgemeinzustand aufgeführt