Strafe bei Auto abmelden ohne TÜV bzw. gibt es auch Punkte?

5 Antworten

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Solange Du das Auto nicht fährst, dürfte dies kein Problem darstellen. Es könnte ja auch schon lange ungenutzt in der eigenen Garage stehen. Und Du gehst ja lediglich mit den Schildern zum Straßenverkehrsamt.

Sonst gemäß Bußgeldkatalog bei Vorführung zum TÜV maximal 15,-- Euro.

Bußgeldkatalog „HU, TÜV und Fahrzeugpapiere“ 2016 

www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-tuev-papiere/ 

AU überzogen (PKW etc.) um folgenden Zeitraum: zwischen 2 und 4 Monaten15 EUR

Es gibt weder eine Strafe noch Punkte beim Abmelden. Jedoch ist ein abgemeldetes Auto ohne gültige HU schlechter zu verkaufen als ein noch angemeldetes. Kurzzeitkennzechen für eine Überführung oder Probefahrt ist nämlich nur noch mit gültiger HU möglich.

Nein, kein Problem. Aber bedenke, dass du es nur mit TÜV wieder anmelden kannst (und ein unangemeldetes Fahrzeug zum TÜV bringen kann mit zusätzlichem Aufwand verbunden sein). 

Nein , das Auto war nicht in Verkehr seit der TÜV abgelaufen ist ...

Nein, dass kostet keine Strafe.