Tüv abgelaufen, Strafzettel bekommen, reicht der Tüvtermin?
Habe einen Strafzettel an meinem Auto gehabt dass mein Tüv im Juli abgelaufen ist, mit Frist bis Montag. Habe dabei leider grade ein kleines Problem... Ein Teil ist leider diese Woche erst angekommen, diese Woche ist mein mechaniker im Urlaub, Tüvtermin hab ich in 2 Wochen erst. Reicht das jetzt wenn ich der Polizei den Terminzettel vorzeige, dass ich dann zumindest so viel Zeit bekomme zu der Prüfung zu fahren oder muss ich das auto jetzt kurz vorm Tüv doch noch abmelden? Das Auto ist generell verkehrssicher, hat zwar noch ein paar schönheitsfehler (hab den grad erst gekauft) aber nur noch ein Teil fehlt, damit er auch den Tüv Mängelfrei besteht, wie gesagt das hab ich jetzt da, zwischen montag und mittwoch wirds eingebaut, nur es war hier im umkreis nur noch in 2 wochen ein tüvtermin zu kriegen, vorher sind alle ausgebucht. Kann ich jetzt also mit meinem Tüvtermin zur Polizei gehen und kriege dann zumindest nen aufschub der Frist bis zu meinem Termin oder muss ich mit dem Mängelzettel auch zwangsläufig nen Tüvbericht vorlegen? Habe noch keine Prüfung gemacht, habe meinen Mechaniker draufgucken lassen und der weiß worauf der Tüv achtet und das ist eben alles beseitigt. Nen Mängelzettel vom Tüv hab ich also noch nicht
5 Antworten
Nur wenn du jetzt zur HU fährst,akzeptiert es die Polizei. Die Kopie des Berichts schickst du ihrDie Nachuntersuchung kostet nur ca 10 €.Dann hast du 4 Wochen Ruhe. Alles andere zieht weitere Verfolgung nach sich.
naja generell verkehrssicher heißt dass das auto vernünftige bremsen hat, und nicht auseinanderfällt, wie gesagt, eine Sache fehlt noch dass das auto den Tüv besteht (Radlager)
die sind noch nicht so kaputt dass das auto eine gefahr darstellt aber doch so hinüber dass ich keine HU mehr bestehe, sprich die Teile nächste woche erst einbauen muss. Außerdem wie gesagt ist momentan leider kein Termin mehr zu bekommen auch an unterschiedlichen standorten nicht... in 2 wochen ist das früheste
Ne Garage hab ich leider nicht... habe nur die möglichkeit das auto nicht an der straße sondern auf privatgrundstück zu parken, was ich auch schon tue, aber trotzdem hatte ich jetzt eben den Zettel dran (Parkplatz liegt auch direkt am Bürgersteig) andere möglichkeit den abzustellen hab ich grad nicht und brauche leider auch nen fahrbaren untersatz um zur Schule zu kommen (40km entfernt)
Habe ja aber nen Tüvtermin in 2 wochen und daher eben die Frage ob ich nun mit dem Termin zur Polizei kann und dann frist hab bis zu dem Termin oder ob die dann sagen dass ich das auto für die 2 wochen noch abmelden muss
nein, das reicht nicht.
Es reichen weder ein "HU" Termin in 2 Wochen noch der Nachweis einer nicht bestandenen HU. Der Tatbestand ist doch der, daß man mit abgelaufener Plakette unterwegs ist, die ist auch noch abgelaufen, wenn man die HU nicht bestanden hat.
Man kann natürlich die Zulassungsstelle bzw die Polizei um einen Aufschub bitten, jedoch dürfte der Termon in 14 Tagen kein ausreichender Grund sein.
Du kannst von Montag bis Freitag in der Zeit von mindestens 8:00 - 18:00 Uhr zu einer TÜV / DERKA / GTÜ Stelle fahren und die HU durchführen lassen.
"" Das Auto ist generell verkehrssicher, hat zwar noch ein paar schönheitsfehler"
Dann fahr doch zum TÜV. Die Adresse findest Du im Internet.
Einfach das Auto aus dem öffentlichen Verkehr entfernen (Garage).