Tüv abgelaufen, Strafzettel bekommen, reicht der Tüvtermin?

5 Antworten

Nur wenn du jetzt zur HU fährst,akzeptiert es die Polizei. Die Kopie des Berichts schickst du ihrDie Nachuntersuchung kostet nur ca 10 €.Dann hast du 4 Wochen Ruhe.  Alles andere zieht weitere Verfolgung nach sich.


naja generell verkehrssicher heißt dass das auto vernünftige bremsen hat, und nicht auseinanderfällt, wie gesagt, eine Sache fehlt noch dass das auto den Tüv besteht (Radlager) 

die sind noch nicht so kaputt dass das auto eine gefahr darstellt aber doch so hinüber dass ich keine HU mehr bestehe, sprich die Teile nächste woche erst einbauen muss. Außerdem wie gesagt ist momentan leider kein Termin mehr zu bekommen auch an unterschiedlichen standorten nicht... in 2 wochen ist das früheste

Ne Garage hab ich leider nicht... habe nur die möglichkeit das auto nicht an der straße sondern auf privatgrundstück zu parken, was ich auch schon tue, aber trotzdem hatte ich jetzt eben den Zettel dran (Parkplatz liegt auch direkt am Bürgersteig) andere möglichkeit den abzustellen hab ich grad nicht und brauche leider auch nen fahrbaren untersatz um zur Schule zu kommen (40km entfernt) 

Habe ja aber nen Tüvtermin in 2 wochen und daher eben die Frage ob ich nun mit dem Termin zur Polizei kann und dann frist hab bis zu dem Termin oder ob die dann sagen dass ich das auto für die 2 wochen noch abmelden muss

nein, das reicht nicht.

Es reichen weder ein "HU" Termin in 2 Wochen noch der Nachweis einer nicht bestandenen HU. Der Tatbestand ist doch der, daß man mit abgelaufener Plakette unterwegs ist, die ist auch noch abgelaufen, wenn man die HU nicht bestanden hat.

Man kann natürlich die Zulassungsstelle bzw die Polizei um einen Aufschub bitten, jedoch dürfte der Termon in 14 Tagen kein ausreichender Grund sein.

Du kannst von Montag bis Freitag in der Zeit von mindestens 8:00 - 18:00 Uhr zu einer TÜV / DERKA / GTÜ Stelle fahren und die HU durchführen lassen.

"" Das Auto ist generell verkehrssicher, hat zwar noch ein paar schönheitsfehler"

Dann fahr doch zum TÜV. Die Adresse findest Du im Internet.

Einfach das Auto aus dem öffentlichen Verkehr entfernen (Garage).