Kann mann bei Privatinsolvenz Gläubiger nachmelden falls mann diese übersehen hat?
Ich habe einen Antrag auf Privatinsolvenz gestellt. Nun ist das Verfahren eröffnet worden und das 1. Gespräch mit Treuhänder hatte ich vor drei 4tage. Nun meine Frage: Sollte ich einen Gläubiger vergessen haben kann ich diesen nachmelden? Oder was passiert dann? Wird dann die RSB versagt?
4 Antworten
Hallo,
für neue Gläubiger, die sich nach Eröffnung der Privatinsolvenz bei Ihnen melden und die Sie vergessen haben, gilt folgendes:
Wenn die Forderungen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, so unterliegen auch diese der Restschuldbefreiung. Dem Gläubiger wird nämlich durch die Veröffentlichung der Privatinsolvenz Gelegenheit gegeben, seine Forderung anzumelden. Wenn die Frist zur Anmeldung der Forderung verstrichen ist, werden automatisch alle Forderungen von der Restschuldbefreiung erfasst, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind.
Lange Rede, kurzer Sinn, Du kannst den Gläubiger einfach nachmelden.
Viel Glück
noch kannst du ihn nachmelden so dass er mit reingenommen wird. Solltest du wirklich einen "vergessen" bleibt er draussen und du musst ihn trotz insolvenz bezahlen sobald du Geld hast (Verjährung mit Titel 30 Jahre)
mir darf als Gläubiger kein Nachteil entstehen, wenn der Schuldner mich nicht bei seiner Privatinsolvenz angibt. Ferner ist es mir nicht zumutbar, mich regelmäßig zu erkunden, wie es denn um die zahlungsfähigkeit meines Schuldners steht. gibt er mich nciht an, geht mich seine Insolvenz auch nichts an.
dieses gilt nur bei privaten gläubiger nicht bei gewerblichen
Doch, der Sinn der Privatinsolvenz ist genau der, dass dem Gläubiger zumutbar ist, sich über eine eventuelle Insolvenz eines Schuldners zu bemühen.
Der Schuldner kann ohne Probleme einen Gläubiger nachmelden und dies sogar während der ganzen 6 Jahre des Verfahrens.
Nur wenn der Gläubiger nachweisen könnte, dass der Schuldner den Gläubiger schuldhaft nicht gemeldet hat, dann könnte für diesen Gläubiger die Restschuldbefreiung versagt werden.
sicher kannst du nach melden da gibt es auch keine probleme
Ganz schnell nachmelden. es sollte noch klappen. das sch,immste wäre, dass Dir dieser Gläubiger erhalten bleibt.
die antwort ist nicht richtig