Mache ich mich strafbar wenn ich im Internet Kinder Pornographie finde?

11 Antworten

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Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, soweit ein Gesetz nicht ausdrücklich fahrlässiges Handeln unter Strafe stellt, § 15 StGB. Vorsatz ist (grob gesagt) mit Wissen und Wollen in Kenntnis aller objektiven Tatbestandsmerkmale den Erfolg einer Straftat herbeizuführen.

Ich sehe nicht, dass im § 184 StGB Fahrlässigkeit unter Strafe gestellt ist. Zu Deutsch: Wenn du bei Google nicht gerade gezielt nach kinderpornografischen Inhalten suchst, machst du dich nicht strafbar.

Zum Strafrahmen s. § 184 StGB. Zur Verjährung müsste ich etwas mehr nachlesen, zu dieser späten Stunde hab ich da aber keine Lust mehr drauf. :)

jongold1 
Beitragsersteller
 11.09.2016, 21:47

Wenn diese Situation besteht, habe ich mich dann strafbar gemacht?

elmundoesloco  11.09.2016, 21:56
@jongold1

Der Vorsatz ist eine subjektive Komponente, es wird erforscht, was der Täter eigentlich wollte. Jemand der ein fremdes Fahrrad nimmt um mal schnell einkaufen zu fahren, der macht sich nicht des Diebstahls strafbar, wohl aber anderer Strafvorschriften.

Ohne Gewähr, denn fragst du 10 Juristen, bekommst du 20 verschiedene Meinungen: Meines Erachtens könnte hier eine Strafbarkeit vorliegen. Nur um zu schauen ob es sich bei pornografischen Inhalten um Kinder handelt ist genauso wie im Bordell bei einer Polizeikontrolle zu behaupten, dass man ja nur da ist um sich zu erkundigen wie man dort weg kommt.

jongold1 
Beitragsersteller
 11.09.2016, 11:32

Habe ich mich mit der oben genannten Situation strafbar gemacht?

jongold1 
Beitragsersteller
 11.09.2016, 01:27

Soll ich jetzt handeln und es der Polizei melden oder soll ich es jetzt einfach so belassen. Muss ich dies jetzt überhaupt melden?

elmundoesloco  11.09.2016, 09:14
@jongold1

Nein du musst gar nichts melden. Es wäre aber schön wenn du es machen würdest, auch wenn du wohl erst einmal selbst in's Fadenkreuz rücken könntest. Kinderpornografie ist nicht nur sexuelle Ausbeutung von Kindern, es ist auch entwürdigend für die Kinder und eine massive psychische Belastung.

Was du machst musst du wissen.

jongold1 
Beitragsersteller
 11.09.2016, 01:10

So. Ich habe da nämlich einen gefunden und ich habe da nur drauf geklickt um festzustellen ob es sich um ein Kind / Jugendlichen handelt, da es für mich nicht klar war wie alt diejenige ist. Darauf hin habe ich meinen Cache geleert. Ich habe aber nicht irgendwie nach "Kinderporno" oder so gesucht.

jongold1 
Beitragsersteller
 11.09.2016, 00:55

Bin ich in der Pflicht, dies der Polizei zu melden. Noch eine Frage: Wenn ich z.B. im Netz nach "Porno Mann" suche und dabei auf Kinderpornografie stoße ist dies fahrlässig oder vorsätzlich? Ist nur ein Beispiel.

elmundoesloco  11.09.2016, 01:02
@jongold1

Nur bestimmte Straftaten müssen angezeigt werden, da man sich ansonsten der Nichtanzeige geplanter Straftaten strafbar macht. Wenn ein Kinderporno schon im Netz ist, dann ist die Tat lange über den Planungsstatus hinaus. Zudem steht diese Straftat nicht in dem abschließenden Katalog des § 138 StGB.

Wenn du absehen kannst das auf der Seite kinderpornografische Inhalte sind und du trotzdem noch darauf klickst, würde ich dir mindestens Eventualvorsatz (= Vorsatz) vorwerfen. Ansonsten liegt m. E. Fahrlässigkeit vor.

Wenn du Kinderpornographie im Internet findest wird sie, wenn auch "nur" im Cache, auf deinem Rechner gespeichert und der Besitz ist strafbar. Jede Datei die du löscht können die Spezialisten von der Kripo wiederherstellen also das Löschen an sich, würde da nicht ausreichen. Mit interessiert allerdings wie du es schaffen willst aus Versehen an Kinderpornographie zu gelangen. Das halte ich für schier unmöglich. Denn damit diese überhaupt auf dein Rechner erscheint, musst du schon explizit danach suchen und damit ist das "aus Versehen" schon nicht mehr gegeben.

Gruß

Henzy

OfficerMcSexy  11.09.2016, 00:34

Auf einschlägigen Schmuddelseiten mit selbsgedrehten Videos kann es immer mal wieder vorkommen. Jugendpornographie wird in Deutschland als Kinderpornographie geahndet.

Ich würde den Link (und nur den! ) speichern und der Polizei oder der Staatsanwaltschaft schicken,  sicher gibt es eine Adresse dafür. 

Solange Du nichts herunterlädst sollte das auch kein Problem sein. 

OfficerMcSexy  11.09.2016, 00:31

Auf keinen Fall! So bedauerlich die Lage in Deutschland auch ist, unter keinen Umständen eigenmächtige "Ermittlungen" melden. Das geht in Deutschland ganz schnell nach hinten los und ist auch schon häufig vorgekommen.

Gummibusch  11.09.2016, 00:37
@OfficerMcSexy

Nur gesetzt der Fall man würde wirklich zufällig auf so etwas stoßen,  was ich eigentlich bezweifle,  würde ich denen das so und mit angefügtem Link, trotzdem schicken.

Man muss doch alles menschenmögliche tun um dem Treiben ein Ende zu bereiten!

OfficerMcSexy  11.09.2016, 00:41
@Gummibusch

1) Kommt es oft genug vor, das eine Ermittlung gegen den Informanten eingeleitet wird.

2) >> 

Man muss doch alles menschenmögliche tun um dem Treiben ein Ende zu bereiten!
 >>

KP ist das Zeugnis und Resultat einer Straftat die bereits stattgefunden hat. Anstatt irgendwelchen Dateien hinterher zu jagen, sollte man mal lieber besser auf die Kinder acht geben.

Gummibusch  11.09.2016, 00:45
@OfficerMcSexy

Dein Kommentar ist keine Antwort auf das was in meiner Antwort genügend detailliert beschrieben ist.

Die frage ist zwar schon sehr alt aber egal😂

Ich sehe das hier keiner wirklich in der lage ist dir eine richtige Antwort zu geben wenn du es ausversehen gefunden Hast ist es kein Broblem und wenn du gezielt danach suchst findet man eigentlich nichts solltest du den doch was finden und es den gucken wäre es strafbar aber es ist fast unmöglich das nach zu verfolgen und da das eh nicht der fall ist mach dir keine Gedanken sowas einfach melden

Verlasse die seite kopiere den link speicher ihn und melde ihn der Polizei umgehend das garkein zweifel an dir bestehen kann