Fotos von Person weiter schicken Strafe?

7 Antworten

Verstoß gegen das Persöhnlichkeitsrecht des Mädchens + Beleidigung und dann noch ggf. Auf dem Zivilrechtlichen Wege Schmerzensgeld. Da du noch so jung bist wird es wohl mit ein paar Sozialstunden abgegolten sein, hängt am Ende stark davon ab wegen was du angezeigt wirst und ob der Sticker sich weiter verbreitet oder nicht.

Ich bin 15 Jahre alt

Und noch immer nicht in der Lage einen korrekten Satz zu bilden.

Ich bezweifle, dass sie sich wirklich die Mühe macht und dich anzeigt...

Falls sie das doch tut, würde ich höchstens mit einer Unterlassungsklage rechnen.

Erkennt man denn auf einem Sticker überhaupt um wen es sich handelt?

du kannst den Cousin anzeigen wegen Bedrohung.

dir wird nichts passieren, wenn es nur ein Sticker war

Fidreliasis  21.01.2020, 11:14

Warum sollte ein Sticker erlaubt sein das Persönlichkeitsrecht unterscheidet nicht ob Foto Sticker oder Plakat.

Valnar25  21.01.2020, 11:04
du kannst den Cousin anzeigen wegen Bedrohung.

Woher willst du wissen, dass dieser Straftatbestand erfüllt ist? Er hat ja gar nicht geschrieben, womit ihm "gedroht" wurde.

verreisterNutzer  21.01.2020, 11:12
@Valnar25

Mir wurde gedroht dass wenn ich mich nicht entschuldige dass der couseng vor meine Tür kommt und mich schlägt und heraus findet wer ich bin und ja.

Valnar25  21.01.2020, 11:29
@verreisterNutzer

In anderen Worten: keine strafbare Bedrohung nach StGB.

Hallokomma2  21.01.2020, 10:53

ein Sticker von dem Mädchen aka Foto

verreisterNutzer  21.01.2020, 10:52

Ja da ist das Mädchen drauf und da steht "ich will bla*en"

Lysandra13  21.01.2020, 10:53
@verreisterNutzer

Was jetzt Sticker oder Foto... erkennt man das Mädchen solltet ihr das Bild ganz schnell löschen und euch entschuldigen

verreisterNutzer  21.01.2020, 10:55
@Lysandra13

Ein Whatsapp Sticker.Ich hab mich schon entschuldigt auch und es gelöscht von mein handy

Lysandra13  21.01.2020, 10:57
@verreisterNutzer

dein Freund auch? Dann verläuft eine Anzeige sowieso im sand

Hoffentlich bist du dir im Klaren, dass du mit 15 für deine Handlungen verantwortlich gemacht werden kannst. Da ist es egal, ob dein "Freund" dich angestiftet hat.

Gleich in den Knast, dafür fährst du ein, 5+ Jahre. Mindestens! Nein, Spaß beiseite.
Na da haben Sie dir ja ganz schön Angst gemacht ;)
1. Sticker. Wir reden hier schon von so einem "Emoji" Bildchen in Gif Format oder ähnliches, oder? Jetzt wäre die Frage, hat sie den komplett selbst designt und gemacht? Ich würde mal behaupten, Nein. Somit ist das "weiterschicken" nicht einmal im Ansatz strafbar. Wenn ich dir jetzt ein :) schicke und du das :) weiterschickst, ist das dann strafbar? Natürlich nicht. Wenn es sich nun um ein "kleines Foto" handelt, wird die Sache komplizierter. Hat SIE es in Umlauf gebracht? Wenn ja, macht es das für dich schon einfacher.
Entweder hat das Mädchen keine Ahnung, oder aber, sie wusste, dass du dich hier nicht wirklich auskennst und war einfach beleidigt und wollte sich rächen.
2. Was der "Cousin" gemacht hat, war tatsächlich eine Straftat, bzw. sogar zwei. Einmal eine Bedrohung, bzw. "Nötigung" (Nötigung ist es, wenn er sagt: "Du entschuldigst dich bei ihr, sonst hau ich dir aufs M*ul - d.h. er "droht mit einem empfindlichen Übel") Das "H-Sohn" stellt eine einfache Beleidigung dar, wäre ggf. also auch strafbar. Realerweise wäre das aber schwer, bis gar nicht durchzusetzen, außer du hast Zeugen.
Aber bitte klär doch noch mal, was du mit "Sticker" meinst - wie groß? Wie gut ist "Sie" darauf erkennbar?
Wenn Sie auch 15 ist, kann SIE dich gar nicht anzeigen, sondern höchstens ihre Eltern. Und ob die so froh wären, wenn sie erfahren, was ihre Tochter an Bildern rumschickt ...

GammaFoto  21.01.2020, 11:27
Wenn Sie auch 15 ist, kann SIE dich gar nicht anzeigen, sondern höchstens ihre Eltern.

das ist Blödsinn!
Natürlich kann man mit 15 jemanden anzeigen!

Eine Anzeige ist ja nur das Melden einer Straftat, die weiteren Schritte folgen dann von der Staatsanwaltschaft und da sind ja alle volljährig

Winterlimonade  21.01.2020, 11:37
@GammaFoto

Ja du hast recht, ich habe mich oben schon korrigiert. Eine Anzeige ist möglich, siehe oben.

Paul1x  21.01.2020, 11:13

Eine äußerst hilfreiche Antwort aber das Erstatten einer Anzeige unterliegt keinerlei Altersbegrenzungen.

Winterlimonade  21.01.2020, 11:21
@Paul1x

Danke und ja, du hast recht! Eine Strafanzeige könnte jeder stellen, (Hey, guckt mal Leute, da passiert eine Straftat! Zum Beispiel, wenn der OP hier gerade verprügelt wird und jemand Hilfe holt) einen konkreten Strafantrag aber nur das Opfer bzw. dessen gesetzliche Vertreter. Hier wäre es nötig, dass das Mädchen als Opfer selbst den Antrag stellt (oder eben ihre Eltern)

verreisterNutzer  21.01.2020, 11:10

Und das Bild hat sie selber auf instagram gepostet jedoch hab ich dann draußen ein Sticker erstellt.

verreisterNutzer  21.01.2020, 11:08

Das war ein kleiner whatsapp sticker eben und man kann da ihr Gesicht sehen worauf steht "ich will blasen".Mein bester Freund wollte dass ich den Sticker in der Gruppe rein schicke da er schon lange stress mit ihr hat und ich ihn helfen wollte.Ich mich entschuldigt und den Sticker gelöscht auch.Den Sticker hab ich erstellt auch aber das Bild mit dem ich den Sticker gemacht habe hat mir mein Freund geschickt.

Und ja der couseng hat mich echt bedroht und meinte wenn ich dkch sehe schlag ich dich und ich komm vor deine Tür auch dies und das

Winterlimonade  21.01.2020, 11:12
@verreisterNutzer

Ah okay, das ist jetzt doch eine andere Ausgangslage und ich muss mich korrigieren.. Nun, hier hast du tatsächlich ein Problem:
Wenn sie das Posten gescreenshotet hat, könnten ihre Eltern - nicht Sie - dich anzeigen. (Beleidigung, übler Nachrede, Verletzung der Persönlichkeitsrechte am eigenen Bild) Du sitzt hier, salop gesagt, durchaus in der Scheiße. Du kannst hoffen, dass ihr der Aufwand für die Anzeige zu hoch ist - denn wenn du es in einer Whatsapp-Gruppe getan hast, kann man dich ja zweifelsfrei identifizieren. Dein Freund wird als "Anstifter" genauso bestraft wie du.
Ja, der Cousin ist sauer - wenn er dich schlägt, etc. wäre das natürlich auch eine Straftat.
Was dich erwarten könnte: Eine Geldstrafe, Verwarnung ggf. ein (kurzer) Freizeitarrest (eher unwahrscheinlich) Wenn die Familie noch zivilrechtliche Ansprüche stellt, könnten es locker einige hundert Euro werden, zusätzlich zu Gerichts- und Anwaltskosten. Ein ziemlich teurer Spaß.