Privates Luftgewehr Zielschießen erlaubt?
Hallo, ich bin 17 und schieße ziemlich oft mit dem Luftgewehr meines Vaters auf diese gelben Zielscheiben. Gerade kam ein Nachbar an den Zaun und schrie mich an, wenn ich noch einmal damit schießen würde, würde er die Polizei rufen. Ich bin wie gesagt 17 und schieße mit glatten 4,5 ern. (mm) Ich habe 2 dicke Spanplatte an die Hauswand gelehnt und drauf die Scheibe. Jetzt meine Frage: Darf ich das den?
8 Antworten
Nochmal zur Wiederholung der wichtigste Punkt:
unter 18 Jahre ist das Schiessen generell nur auf zugelassenen Schiessplätzen erlaubt und sonst nirgendwo ! (außer auf der Kirmes)
Natürlich schiessen viele in der Wohnung oder im Garten. Solange das niemanden stört........
Stört es aber jemanden, kann man viel bis sehr viel Ärger bekommen.
Der andere ist einfach im Recht und Verstösse gegen das Waffengesetz können empfindliche Strafen nach sich ziehen. Also am besten freundlich auf den Nachbarn zugehen und die Sache klären.
Gruß Jake
Hallo,
wie ein paar andere schon gesagt habe. Rechtlich Verstoß gegen da Waffengesetz da du erst ab 18 diese Waffen benutzen darfst (Ausnahmen wie Verein mal ausgenommen)
Benutzen darfst du sie daher erst ab 18, Aufsicht hin oder her. Und wenn die Polizei kommt ist erstmal die Waffe weg und du/dein Vater bekommt eine Anzeige, die kein kleines Delikt ist.
Ab 18 darfst du schießen wenn das Gelände befriedet ist. Keine Kugel, auch nicht Querschläger, dürfen das Gelände verlassen. Zudem sollte verhindert werden das jemand denkt das wäre eine scharfe Waffe und die Polizei ruft. Ich weis nicht genau wie dein Garten aussieht, wenn du nur darauf schießt sollte das in Ordnung sein (ab 18), aber Querschläge rund alles andere ist kritisch.
Es kann natürlich sei das wenn der Nachbar die Polizei ruft das die dann im Zweifelsfall sagen das du das unterlassen sollst oder sogar eine Anzeige bekommst, wenn du 17 bist garantiert. Vielleicht kannst du und dein Vater mal mit dem Nachbar reden. Auch wenn du es rechtlich nicht darfst stört das auf Privatgelände niemanden, da ja auch keiner zu Schaden kommt. Vielleicht kannst du ja mit dem Nachbar ein Kompromiss machen.
Beachte bitte das dass oben genannte sich auf die Rechtslage von Airsoft bezieht, die aber meines Wissens gleich gehandhabt wird wie von Luftdruckwaffen, da über 0,5 Joule ASGs auch als Freie Waffen gelten. wenn aber etwas nicht stimmten sollte darf man mich gerne korrigieren.
Gruß Bloodmoon -cEuer Ratgeberheld für Airsoft
Nein.
Laut Terrier74
"Ein EWB-freies Luftgewehr, dass heißt mit einer Geschoßenergie von maximal 7,5 Joule, darfst ab 18! Jahren kaufen und besitzen, nicht ab 15. Luftgewehre über 7,5 Joule bekommst du nur gegen eine entsprechende Erwerbsberechtigung, also WBK bzw. Jagdschein."
Das abfeuern von Waffen im öffentlichen Bereich ist zudem äußerst Fragwürdig. Egal was du dahinter stellst. Es kann passieren das die Waffe aus der Hand fällt und einfach 90° nach recht / links feuert oder Querschläger entstehen.
Wenn die schräg auftreffen auch? Und es gibt auch 4,5 mm BB.
Es hat ca. 5 Joule. Laut Verpackung.
Na dann musst du nur noch warten bis du 18 bist. Dann darfst du es anfassen.
oder auf einer zugelassenen Schiessanlage unter Aufsicht schiessen
Grundsätzlich ist es erlaubt mit einem Luftgewehr auf dem eigenen Grundstück zu schießen, allerdings muss das Gewehr das "F im Fünfeck" Symbol haben und es muss sicher gestellt sein, dass kein Diabolo das Grundstück verlässt. Ein Problem ist, das du erst 17 bist.Warte bist du 18 wirst, dann ist es auf jeden Fall erlaubt.
Eine kleine Klugscheisserergänzung:
Die Waffe muß lediglich unter 7,5J Energie haben. Ein F ist nicht nötig. D.h. man darf auch mit einer WBK-pflichtigen Waffe schiessen, wenn diese auf unter 7,5J reduziert wurde
Umgekehrt darf man mit einer F-Waffe auf jeden Fall im Garten schiessen, da diese von Amts wegen max. 7,5J hat (und nicht manipuliert wurde). Insofern ist deine Aussage für "Normalsterbliche" korrekt.
Wurde die F Waffe aber auf unerlaubte Energie-Werte getunt und man wird kontrolliert, wenn sich jemand über die Ballerei beschwert, wird's sehr unangenehm.
Gruß Jake
Also...das wäre alles kein Problem...man darf auf befriedetem Grundstück mit freien Waffen schießen so lange das Projektil es nicht verlassen kann und niemand einfach so Zugang zum Grundstück hat (z.B. falls du dir den Garten mit anderen Leuten teilst könnte es Probleme geben) ABER du bist 17! Dein lieber Nachbar könnte also die Polizei rufen und dein Vater würde Probleme kriegen wegen der fahrlässigen Verwahrung freier Waffen. Pass also auf bei schießen oder besprich es mit ihm. Außerdem wenn er beweisen kann, dass er sich berechtigt unwohl und gefährdet fühlt dann kann man auch trotz der eigenen Probleme ärger kriegen. Ich finde er soll sich nicht anstellen. Wenn er vernünftig ist dann rede mit ihm, deute ihn auf deine Rechte hin, sichere deinen Schießbereich maximal, erkläre ihm wie sich Diabolos beim Aufprall verformen und es somit nicht zu Querschlägern kommt usw. Wenn noch was unklar ist dann frag.
an einer stelle das "Probleme" durch "Rechte" ersetzen...aber wo? ;)
Querschläger sind bei Diabolos ausgeschlossen.