Lüftung beim Auto pfeift. Ein Fall für die Sachmängelhaftung des Verkäufers?
Hallo an alle,
folender Fall. Ich habe mir vor ca. einem Monat ein Auto bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft. Nun habe ich festgestellt, dass es aus der Lüftung pfeift. Und zwar aus den vorderen Klappen. Habe ich vorher wohl nicht bewusst mitbekommen, aber einmal gehört, kann man es nicht mehr überhören. Habe schon den Innenraumfilter aufgeschraubt und gereinigt (war viel Laub drin), aber hat nichts gebracht.
Nun würde ich gerne wissen, ob das ein Fall für die Sachmängelhaftung des Verkäufers ist, der ja gesetzlich dazu verpflichtet ist, völlig egal ob er im Vertrag eine solche Haftung ausgeschlossen hat, für Sachmängel 1 Jahr lang zu haften. In den ersten 6 Monaten gilt zudem die Beweislastumkehr, d.h. er muss mir nachweisen, dass der Mangel von mir verursacht wurde.
Kann ich von ihm fordern den Mangel zu beseitigen?
2 Antworten
Ich würde ebenfalls sagen, dass es schwierig werden könnte.
Kommt auch darauf an, wie alt und wie teuer der Wagen war.
Bei einem Jahreswagen würde ich eher sagen JA, bei einem 500€ Corsa von 1994, eher NEIN.
In den ersten 6 Monaten gilt zudem die Beweislastumkehr, d.h. er muss mir nachweisen, dass der Mangel von mir verursacht wurde.
Nö.
Die Beweislastumkehr kommt beim Verbrauchsgüterkauf dem priv. Käufer (Verbraucher) zugute. Das heisst, er muss bei Mängeln, die innerhalb des ersten halben Jahres auftauchen, zunächst nicht beweisen, dass diese schon bei Übergabe vorlagen (sog. Beweislastumkehr). Die Beweispflicht trifft den Verkäufer: er muss nachweisen, dass die Sache bei Übergabe frei von Mängeln war. Klingt schwierig, ist es aber nicht.
Kann ich von ihm fordern den Mangel zu beseitigen?
Ja. Könntest Du.
Allerdings könnte es auch sein, dass Du, sollte das vor Gericht landen, kein Recht bekommst.
Denn eine Reklamation nach erst einem Monat könnte bedeuten, dass der Mangel erst nach einem Monat aufgetreten ist und somit bei Übergabe nicht vorhanden war. Kommt auf den Richter und kommt natürlich auch auf das Auto an (konkludenter Gewährleistungsausschluss).
Es ist NICHT so, dass der Verbraucher innerhalb der ersten 6 Monate eine Rundum-All-Incl-Garantie auf alles hat. Und das ist auch sehr gut so.