Lüfter im Bad wurde auf Dauerbetrieb gesetzt. Muss das sein und wer trägt die Kosten?
Unser Bad verfügt neben einem Lüfter auch über ein großes Fenster mit Zwangsbelüftung. Beim Einzug wurde dieser Lüfter über einen Lichtschalter an- und abgeschaltet. Vor 4 Wochen wurde dieser so eingestellt, dass er 15 Minuten nachläuft. Heute wurde dies wieder geändert. Nun läuft er dauerhaft. Muss das bei einem Bad mit Fenster sein und wer trägt die Kosten? Was kann man dagegen tun?
6 Antworten
Das ist so nicht richtig, wenn er dauerhaft läuft. Das solltest Du bemängeln, damit das Problem behoben wird.
Danke für Deine Antwort. Das werde ich auch machen
Muss das bei einem Bad mit Fenster sein und wer trägt die Kosten? Was kann man dagegen tun?
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Grundsätzlich sind das Deine Verbrauchskosten.
Spreche Deinen Vermieter an, den Urzustand wieder herzustellen.
Ein geteilter Schalter dürfte ja kein Problem darstellen, zumal die Steuerung bereits über den Lichtschalter lief.
... bestimmt, ich kenne keinen Vermieter, der etwas unnötiges verlangt und die Umrüstung dann auch noch bezahlt.
Dann sollten Sie meinen Vermieter kennen lernen. Oder halten Sie es für notwendig, bei einer Luftfeuchtigkeit von maximal 50% (inklusive Bad) einen Lüfter auf Dauerbetrieb zu schalten?
Da kommt einfach jemand zu euch rein und manipuliert am Badezimmerlüfter rum? Und warum macht er das?
Den Strom müsst ihr selbst zahlen, ich würde also zusehen, dass das zeitig rückgängig gemacht wird. Stört der Lärm eigentlich nicht?
... was haben denn die mit Deinem Mietvertrag zu tun?
Mein Vermieter ist Geschäftsführer der Hausverwaltung und lässt jede Maßnahme über diese laufen.
... dann hast Du ja auch seine Vollmacht, dass die ihn vertreten, mehr eben nicht, und das dürfen.
Ich war irritiert, weil laut Kommentar der Mieter sich eine/"unsere" Hausverwaltung leistet.
Nachlauf ist schon wichtig, aber dass er dauernd läuft? Ob das so sein muss, fragst Du am besten Deinen Vermieter.
Im Bad befindet sich ein großes Fenster mit Zwangsbelüftung. Da ist doch eigentlich ein Lüfter überhaupt nicht zwingend notwendig.
Sofern man das Fenster normal öffnen kann.
Das Fenster kann man normal öffnen und es wird täglich gelüftet.
Das wird gemacht, weil das unsere Hausverwaltung so angeordnet hat.