Badezimmer mit WC kein Fenster keine Lüftung was nun?
hi leute mal ne frage,
habe in meinen Badezimmer kein Fenster und keine Lüftung habe ich das recht den Vermieter zu beten mir einen Lüfter einzubauen bzw. ist das pflicht?, hatten erst ein fenster im bad musste aber wieder raus gemacht werden wegen brandschutz
6 Antworten
Wenn das Badefenster zugemauert werden musste, um die Brandschutzauflagen zu gewährleisten, muss das Bad eine Belüftung bekommen.
Ohne Belüftung bildet sich mit der Zeit Schimmel. Das weiss man bei der Verwaltung sicher. Du hast da irgendein Formular als Laie unterschrieben. Bist dir nicht bewusst gewesen, welche Folgen ein ungelüftetes Badezimmer haben kann. Darauf würde ich mich berufen.
Schimmel kann zu gesundheitlichen Schäden führen. je nach Art der Schimmelpilzsporen zu erheblichen Erkrankungen. Besonders gefährdet sind Babies oder Kinder, weil deren Immunsystem noch nicht voll ausgebildet ist.
Lebt man längere Zeit in einer Wohnung in der Schimmel vorzufinden ist, kann das schlimmstenfalls zu einer Asthmaerkrankung führen. Schimmel ist gefährlicher als manche denken.
Vergessen sie alle Mittel die in Geschäften oder Baumärkten zur Schimmelbeseitigung angeboten werden. Diese Mittel sind nicht geeignet um den Schimmel zu beseitigen. Durch Chlor oder andere Zusätze wird der Schimmelbefall bei Verwendung solcher Mittel zunächst nicht mehr sichtbar. Die Schimmelpilzsporen bleiben jedoch erhalten und das ist gefährlich.
Woher ich das weiss ? Berufliche Erfahrung
Wenn ein Fenster drin war, das Bad also belüftet und Du die Wohnung genau so angemietet hast, dann muss auch wieder eine Belüftungsmöglichkeit rein. Darauf hast du ein Recht.
Melde den Mangel schriftlich Deinem Vermieter und setze ihm eine Frist zur Beseitigung. Kündige eine Mietminderung an für den Fall, dass der Mangel nicht beseitigt wird. Über die Höhe der Minderung kannst Du Dir noch Gedanken machen, bzw. Dich erkundigen, wenn die Frist läuft. Lass ca. 4 Wochen Zeit. Diese Zeit reicht locker aus, um sich zu überlegen, wie eine Belüfung eingebaut werden kann und auch, um diese dann einzubauen.
Der Schimmel lässt grüßen - vielleicht kommst du mit dem Argument weiter..aber schriftlich...lg
Natürlich muss ein Bad die Möglichkeit haben, belüftet zu werden. Wenn das Fenster aus Brabdschutzgründen (hast du das Gutachten gesehen?) zugemauert werden muss, hast du ein Recht auf Mietminderung und einbau einer alternativen Belüftung.
Pflicht ist es nicht einen Lüfter einzubauen. Erkläre dem vermieter das sich ohne Lüfter leicht Schimmel bilden kann, ich denke das dies überzeugen könnte, das er handelt.
und genau das ist es die verwaltung hat gesagt das wir dafür unterschrieben haben das kein fenster oder lüftung drinnen ist darum frage ich ob wir eine chance haben rechtlich
Dann werdet Ihr keine Chance haben, wie kann man so etwas unterschreiben?
und genau das ist es die verwaltung hat gesagt das wir dafür unterschrieben haben das kein fenster oder lüftung drinnen ist darum frage ich ob wir eine chance haben rechtlich