Lohnzahlung bei Aufhebungsvertrag
Hallo, ich habe vergangenen Monat einen Aufhebungsvertrag mit meiner damaligen Firma geschlossen. Der Aufhebungsvertrag war betriebsbedingt. Nun sind hierbei wurde nur eine Regelung zum Firmenwagen getroffen zwecks Rückgabe etc. (Hinterher ist man leider schlauer). Wie gestaltet sich nun die Zahlung des Lohnes bis zum Aufhebungsvertrag? Gibt es hierfür rechtliche Grundlagen? Ebenso stehen Bonuszahlung und Provision aus.
Folgender Passus im Aufhebungsvertrag macht mir nun (Zahlung mittlerweile überfällig) enormes Bauchweh:
"Mit dieser Vereinbarung sind sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis, seiner Beendigung und für die Zeit nach Beendigung erledigt und abgegolten, soweit sich aus der dieser Vereinbarung nichts anderes ergibt. Die evtl. Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Vereinbarung soll die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berühren."
Meine Frage:
Steht mir mein Lohn für die gearbeitete Zeit zu und wie verhält es sich mit Bonus- und Provisionszahlung für die geleistete Arbeit/ erwirtschafteten Gewinn?
Vielen Dank schon mal im Voraus. :)
2 Antworten
Dieser Passus im Aufhebungsvertrag berührt nicht Deine Ansprüche auf Entgeltleistungen für Deine Arbeit bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses, d.h. Lohnansprüche bis zum Ende des Vertragsverhältnisses, bis dahin erworbene Ansprüche auf Boni und Provisionen für die Zeit bis zu diesem Ende stehen Dir natürlich noch zu.
Der Arbeitgeber will mit diesem Passus ausschließen, dass darüber hinausgehende Ansprüche, die Du glaubst geltend machen zu können, ausgeschlossen werden.
Sollte der Arbeitgeber mit dieser Klausel allerdings meinen, dass Du damit auf Deinen Anspruch auf noch ausstehenden Lohn usw. verzichtest, so stimme ich der Aussage von stelari in diesem Zusammenhang voll und ganz zu.
Vertragliche Leistungen wie Gehalt aus der Vergangenheit kann per Aufhebungsvertrag nicht ausgeschlossen werden, das wäre sittenwidrig und unwirksam. Du hast mindestens Anspruch auf den noch offenen Lohn...