Abmeldung bei der Krankenkasse
Guten Abend, mein Problem ist hier etwas kompliziert zu erklären,aber ich versuche mal alles kurz zusammenzufassen. Ich liege in einem Rechtsstreit mit meinem Arbeitgeber,er behauptet,das ich bei ihm gekündigt habe und hat auch nichts schriftlich von mir.Nun habe ich durch meine Krankenkasse erfahren,das er mich telefonisch abgemeldet hat,auf Grund meiner Kündigung.Hierzu nun meine Frage ist soetwas überhaut rechtens,denn schliesslich kann ja sonst jeder dort anrufen und eine Beendigung so erwirken.Ich bin zum 30.04 dort abgemeldet. Vom Arbeitgeber kam dann am 10.05.die ausserordentliche fristlose Kündigung.Damit macht er sich ja nun absolut lächerlich.Bis heute habe ich von ihm trotz Aufforderung vom Anwalt meinen Lohn nicht erhalten:Da ich Unterhaltspflichtig bin möchte ich nun noch wissen,wie ich schnellst möglich an meinen Lohn komme
4 Antworten
§ 623 BGB: Kündigungen sind nur schriftlich wirksam. Mit der Behauptung des ArbG ohne schriftliche Kündigung erleidet er also schonmal ganz eindeutig Schiffbruch.
Eine telefonische Abmeldung bei der Krankenkasse? Das wäre mir nun auch neu, da die Abmeldung idR im Rahmen der letzten Lohn- und Gehaltsabrechnung per DEÜV erfolgt. Dazu muss ein Meldegrund angegeben werden.
Nichts desto trotz musst du nun umgehend zum Arbeitsamt, damit die Krankenversicherung weiterhin gewährleistet ist und von dort aus auch Leistungen an dich gezahlt werden, bis die Klärung per Arbeitsgericht abgeschlossen ist.
klagen dauert nun mal. Das Schlimme ist , das dein ehemaliger Arbeitgeber wohl in Geldschwierigkeiten steckt, bist du aber beim Arbeitsamt versichert, dort gibt es für 3 Monate Konkursausfallgeld. Dazu muß er aber Insolvenz anmelden. Kannst die Insolvenz aber mit deinem Rechtsanwalt erzwingen. Man ist noch 6 Wochen nach Kündigung krankenversichert, wenn sich das nicht wieder geändert hat. Für eine außerordentliche Kündigung gelten nur gravierende Vorkommnisse, wie 3 x Abgemahnt oder kräftige Beleidigungen , Firmengeheimnisse ausplaudern oder goldene Löffel klauen
Hallo,
wenn man länger als 1 Jahr Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt hat, besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld ab Antragstellung. Ggf. holt sich die Arbeitsagentur das Geld vom Arbeitgeber zurück.
Gruß
RHW
Wen der Ehegatte Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, kann man u.U. zur Überbrückung in die kostenlose Familienversicherung wechseln.
Das wird schwierig. Theoretisch kann Dich der AG am ausgestreckten Arm verhungern lassen. Er zahlt einfach nicht. Trotz Anwalt und vielleicht Gericht. Was willste dann solange machen?
Jetzt wird per Anwalt erstmal gegen die Kündigung geklagt,aber bekanntermaßen dauert das ja eine Weile.Mir ist ersteinmal wichtig,das mein Kind und ich weiter Krankenversichert sind. Leider ist das in unserem Staat ja so,das einige Arbeitgeber in solchen Fällen so reagieren,weil sie genau wissen,das man jeden trifft,wenn man keinen Lohn zahlt.
Habe mir schon gedacht, das hier keine Antwort zu erwarten ist........
Antwort kommt,mit Sicherheit,aber man kann nicht ständig am PC sein