Lohnt sich ein Einspruch bei Schwarzfahren?
Hallo,
Ich wurde heute morgen ohne gültigen Fahrausweis kontrolliert. Dabei gab es allerdings folgenden Sachverhalt.
Ich bin an der einen Station eingestiegen und wollte zum Automat gehen und wurde dabei abgefangen. Da ich nur eine Station fahre und diese nichtmal 30 Sekunden auseinanderliegen hatte ich keine Chance mir ein Ticket zu kaufen. Lohnt sich der Einspruch? Kostet das Bearbeitungsgebühren wenn der Einspruch nicht "angenommen" wird?
Gruß
8 Antworten
Man kann den Fahrschein auch vorher schon kaufen. Dein Einspruch würde abgelehnt, Gebühren kostet es fast immer.
Kein Kontrolleur kontrolliert einen soeben eingestiegenen Fahrgast auf dem direkten Weg zum Automaten. Sorry, aber die Story kannst du deiner Großmutter erzählen.
In diesem Fall schon
Mangels Angaben, gehe ich davon aus, dass sich der Vorfall in einer Straßenbahn des ÖPNV ereignet hat. Das Kontrollpersonal hat festgestellt, dass Sie auf Verlangen keinen gültigen Fahrausweis vorweisen konnten und Ihnen daher eine Zahlungsaufforderung über ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) in Höhe von 60 € übergeben.
So wie Sie es schildern, ist es zweifelhaft, dass diese Forderung berechtigt ist. Denn Sie haben sich entsprechend § 6 Abs. 2 der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (BefBedV) bemüht, unverzüglich und unaufgefordert den erforderlichen Fahrschein zu lösen. Wenn die Kontrolle stattgefunden hat, bevor Ihnen dabei eine Beschaffung des Fahrausweises möglich war, ist die Beschaffung aus Gründen unterblieben, die Sie als Fahrgast nicht zu vertreten haben (§ 9 Abs. 1 S. 3 BefBedV), wodurch die Zahlungsverpflichtung des § 9 Abs. 1 Nr. 1 BefBedV für das erhöhte Beförderungsentgelt entfällt. Allerdings wird das Verkehrsunternehmen dies wahrscheinlich nicht auf Ihre bloße Schilderung hin anerkennen, denn leider würde jeder Schwarzfahrer ebenso argumentieren. In einem solchen Fall ist es also hilfreich, wenn man andere Fahrgäste als Zeugen für den Sachverhalt benennen kann und deren Namen und Kontaktdaten notiert, falls das Kontrollpersonal in dem Fall nicht ohnehin auf die Erhebung des EBE verzichtet.
Dennoch können Sie den Sachverhalt natürlich dem Verkehrsunternehmen schildern und auf dieser Grundlage der Zahlungsaufforderung widersprechen. Eine Gebühr für diesen "Einspruch" fällt nicht an, denn es handelt sich hier nicht um ein öffentlich-rechtliches Verwaltungsverfahren. Sie müssen nur darauf gefasst sein, dass das Verkehrsunternehmen an seiner Forderung festhält und diese Ablauf der Zahlungsfrist im Zweifel beitreiben lässt.
Die sagen ja meist, dass man das Ticket nur dann im Zug kaufen darf, wenn an der Station kein Automat ist. Ist das bei dir der Fall?
Klingt leider eher nach einer Ausrede, und damit kennen die sich sehr gut aus. Ich würde es nicht drauf ankommen lassen.
Ja. Den Automat gab es nur in der bahn.
Dann haben die immer noch das Argument: Wer fährt, muss zum Zeitpunkt der Kontrolle (!) einen Fahrschein vorweisen. Selbst wenn man einen besitzt und im Nachhinein vorzeigen kann (z.B. Portemonnaie zu Hause vergessen), muss man einen Teil der Strafe zahlen.
Wie gesagt, 40 oder 60 Euro sind wahrscheinlich günstiger als der Stress, den du dir einhandelst, wenn du widersprichst. Denn du bist in der Pflicht, nachzuweisen, dass du gerade einen kaufen wolltest, und die hören täglich hunderttausend Ausreden, die so klingen wie deine Schilderung.
Aber was soll das denn bitte? Ich steige in die Bahn und begebe mich zum Automat und werde dabei kontrolliert. Dann könnten sich die Kontrolleure auch an den Automaten stellen und jeden abfangen der gerade ein Ticket kaufen möchte.
Ich hab die Regeln nicht gemacht. Die sind unfair, und die sind immer zu Gunsten der Verkehrsgesellschaft. Es geht darum, deinen Schaden gering zu halten und nicht darum, das Beförderungsgesetz und die Kontrollbedingungen der VG zu revolutionieren.
Ich würde mir das nicht gefallen lassen ... reklamiere, schaden kann das nie.
Da ist ein Einspruch vollkommen zwecklos. Du verteuerst die Sache nur unnötig.
Nein, der Fahrschein wird in der Bahn gekauft, zumindest bei uns.