Muss man immer an der nächsten Station aussteigen, wenn man beim Schwarzfahren erwischt wird?
... Oder darf man mit Bußgeld-Ticket grundsätzlich bis zur Zielhaltestelle weiterfahren? Ooooder kommt es darauf an ob man einen guten Grund hat (z.b. defekter Automat)?
5 Antworten
Du kannst bis zu Deiner Zielhaltestelle weiterfahren (auch mit umsteigen) - denn es handelt sich um ein erhöhtes Beförderungsentgelt und nicht um eine Strafe - der Schein, den man bekommt, ist dann ein gültiger Fahrausweis.
Kommt darauf an. im ÖPNV sind es meist Verbände, wo viele Unternehmen einen gemeinsamen Tarif mit einheitlichen Beförderungsbedingungen haben. In manchen darf man mit dem EBE zum Zielort fahren - bei anderen kann man beim Kontrolleur ein Ticket erwerben - andernorts muss man aussteigen.
Im Fernverkehr, z.B. ICE kann man das EBE annehmen und bei der nächsten Station aussteigen oder muss von der letzten Station beginnend bis zum Zielort ein Ticket beim Begleitpersonal erwerben - dann darf man weitefahren. Das EBE ist ja nur für die bereits gefahrene Strecke - daraus resultiert gewöhnlich noch kein Leistungsanspruch. (mal von Sonderregelungen von regionalen Verkehrsverbänden abgesehen)
Ohje, das ist echt verwirrend. Da gehen die Meinungen/Erfahrungen echt auseinander.
Meine Erfahrung:
- Im ÖPNV ist es üblich, dass man bis zu seiner Zielhaltestelle weiterfahren darf.
- Im Regional- und Zugverkehr wird man meist an der nächsten Station hinausgebeten.
Ich vermute mal, das liegt daran, dass im ÖPNV nicht überall kontrolliert wird. Sprich diese Person würde wohl einfach die nächste Bahn/den nächsten Bus nehmen und mit dieser/m straffrei fahren.
Auch der Eisenbahnverkehr mit Nahverkehrszügen ist Teil des ÖPNV
Du meinst jetzt S-Bahnen, oder?
In erster Linie meinte ich Regionalverkehrslinien, also RE und RB
Den Regionalverkehr habe ich doch explizit erwähnt. Ich verstehe deswegen nicht, worauf du gerade hinaus möchtest.
Es ging mir hier in erster Linie um den Unterschied, den du gemeint hattest
Kommt darauf an. im ÖPNV sind es meist Verbände, wo viele Unternehmen einen gemeinsamen Tarif mit einheitlichen Beförderungsbedingungen haben. In manchen darf man mit dem EBE zum Zielort fahren - bei anderen kann man beim Kontrolleur ein Ticket erwerben - andernorts muss man aussteigen.
Im Fernverkehr, z.B. ICE kann man das EBE annehmen und bei der nächsten Station aussteigen oder muss von der letzten Station beginnend bis zum Zielort ein Ticket beim Begleitpersonal erwerben - dann darf man weitefahren. Das EBE ist ja nur für die bereits gefahrene Strecke - daraus resultiert gewöhnlich noch kein Leistungsanspruch. (mal von Sonderregelungen von regionalen Verkehrsverbänden abgesehen)
Und mein Punkt war, dass er "Regional- und Zugverkehr" vom ÖPNV abgegrenzt hat. Denn genau jener Regionalverkehr auf der Schiene ist Teil des ÖPNVs. Das Wort Fernverkehr ist gar nicht gefallen.
Aus der Frage geht es leider nicht hervor.
Wobei man bei Regionalverkehr (RB+RE) unterscheiden muss: Liegt die Fahrstrecke im ÖPNV-Tarifverbund oder nicht. Sonst gelten die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn oder dem jeweilig anderen Bahnunternehmen. Bei der Deutschen Bahn im RB+RE gelten außerhalb des Tarifverbundes die gleichen Bestimmungen - also man zahlt das Ticket oder muss aussteigen. Sobald Ziel/Startpunkt außerhalb des Tarifverbundes liegt, gilt die Regelung des Tarifverbundes nicht.
Kommt darauf an. im ÖPNV sind es meist Verbände, wo viele Unternehmen einen gemeinsamen Tarif mit einheitlichen Beförderungsbedingungen haben. In manchen darf man mit dem EBE zum Zielort fahren - bei anderen kann man beim Kontrolleur ein Ticket erwerben - andernorts muss man aussteigen.
Im Fernverkehr, z.B. ICE kann man das EBE annehmen und bei der nächsten Station aussteigen oder muss von der letzten Station beginnend bis zum Zielort ein Ticket beim Begleitpersonal erwerben - dann darf man weitefahren. Das EBE ist ja nur für die bereits gefahrene Strecke - daraus resultiert gewöhnlich noch kein Leistungsanspruch. (mal von Sonderregelungen von regionalen Verkehrsverbänden abgesehen)
Du darfst gar nichts. Du bist Schwarzfahrer, meistens wirst du sofort bei der nächsten Haltestelle rausgeworfen, denn du hast gar kein Ticket. Wenn das Personal dich bis zu deinem Zielort mitnimmt, dann nur aus Mitleid.
Hab ich mir ja auch gedacht aber im Internet auch was anderes gelesen.
Dann ist das falsch, denn durch das Schwarzfahren hast du keinen gültigen Vertrag mit der Bahn abgeschlossen. Durch das Schwarzfahren gibst du ja gerade zu verstehen, dass du dir die Leistung illegal erschleichen möchtest. Es wäre doch schwachsinnig, wenn man den Rechtsbruch belohnen würde, indem man dich dann auch noch zu deinem Zielort mitnimmt.
Ergibt ja völlig Sinn aber wie gesagt, man findet Unterschiedliches z.b. hier:
https://m.checked4you.de/reisen-fahren/fortbewegung/meine-rechte-mit-bus-und-bahn-6071
"Macht man Stress, kann der Kontrolleur ein Hausrecht ausüben - und einen somit auch rauswerfen. Ansonsten aber gilt die Zahlungsaufforderung oder Quittung (für das erhöhte Fahrgeld, weil man schwarz gefahren ist) als gültiges Ticket - es heißt in der Fachsprache ja schließlich auch "Erhöhtes Beförderungsentgelt". Sprich: Wer die 60 € (oder wie viel auch immer) fürs Schwarzfahren hinlegt oder sich zumindest dazu bereit erklärt, kann damit dann auch fahren. Und wenn der Kontrolleur akzeptiert, dass z.B. der Automat kaputt war, gibt es ja ohnehin keinen Grund für Stress und man kriegt ein normales Ticket."
Die Seite erzählt BS. "Erhöhtes beförderungsentgelt" heißt einfach, dass man fürs Schwarzfahren eben zahlt. Das ist doch kein Kavalliersdelikt, meistens wird auch die Polizei eingeschaltet, da eine Straftat vorliegt (Erschleichen von Leistungen, §265a StGB).
Schwarzfahrer haben überhaupt keinen Anspruch auf irgendwas, das erhöhte Beförderungsentgelt ist einfach nur eine Sanktion fürs Schwarzfahren, aber ersetzt das nicht vorhandene Fahrticket nicht. Wäre ja noch schöner, dann würde ja jeder schwarzfahren, so viel wie Tickets aktuell kosten, würde sich das Risiko von 10-12 Euro doch lohnen und man könnte dennoch zum Zielort kommen. Das motiviert eher als dass es abschreckt.
Also nein, ich würde darauf nicht hoffen.
"Ich wurde darauf nicht hoffen"
Ich frage nur aus Interesse, ich habe nicht vor schwarz zufahren..!
Ja, weiß ich doch, habe ich oben schon gelesen. War eine allgemeine Aussage.
Ich wollte es nur gesagt haben 😃
Find Schwarzfahren auch doof!
Übrigens frag ich beim nächsten Mal am Bahnhof nach und schreib es dann hier rein.
Kommt darauf an. im ÖPNV sind es meist Verbände, wo viele Unternehmen einen gemeinsamen Tarif mit einheitlichen Beförderungsbedingungen haben. In manchen darf man mit dem EBE zum Zielort fahren - bei anderen kann man beim Kontrolleur ein Ticket erwerben - andernorts muss man aussteigen.
Im Fernverkehr, z.B. ICE kann man das EBE annehmen und bei der nächsten Station aussteigen oder muss von der letzten Station beginnend bis zum Zielort ein Ticket beim Begleitpersonal erwerben - dann darf man weitefahren. Das EBE ist ja nur für die bereits gefahrene Strecke - daraus resultiert gewöhnlich noch kein Leistungsanspruch. (mal von Sonderregelungen von regionalen Verkehrsverbänden abgesehen)
ich denke, Du wirst wohl oder übel bei der nächsten Station aussteigen müssen
Weißt du das genau? Beim Googeln hab ich Beides gelesen....
Ich frage auch nur aus Interesse 😃 fürs Schwarzfahren hab ich nicht die Nerven 😂
Kommt darauf an. im ÖPNV sind es meist Verbände, wo viele Unternehmen einen gemeinsamen Tarif mit einheitlichen Beförderungsbedingungen haben. In manchen darf man mit dem EBE zum Zielort fahren - nei anderen kann man beim Kontrolleur ein Ticket erwerben - andernorts muss man aussteigen.
Im Fernverkehr, z.B. ICE kann man das EBE annehmen und bei der nächsten Station aussteigen oder muss von der letzten Station beginnend bis zum Zielort ein Ticket beim Begleitpersonal erwerben - dann darf man weitefahren. Das EBE ist ja nur für die bereits gefahrene Strecke - daraus resultiert gewöhnlich noch kein Leistungsanspruch. (mal von Sonderregelungen von regionalen Verkehrsverbänden abgesehen)
Danke! Ist ja witzig, dass man da unterschiedlich reagiert.