Parkraumüberwachung mit falschen Behauptungen?

6 Antworten

Die müssen einen Beweis erbringen. Du machst erst mal gar nichts. Auf Post ohne Einschreiben oder Zustellungsurkunde braucht man sowieso nicht zu reagieren.

Das ist eine Privatfirma, keine staatliche "Politesse", die einen bestimmten Parkplatz, meistens von einem genervten Händler, Hausbesitzer etc. überwacht, dessen Parkplätze/Einfahrt dauernd zweckentfremdet werden. Die Tätigkeit muss ausreichend, z.B. durch entsprechend sichtbare Ausschilderung angezeigt werden. (Nur Kunden, etc, wird angezeigt, abgeschleppt usw.)

Die Privatfirma wird gemäß Vertrag tätig. Wenn du dort nicht warst lege einen Widerspruch ein, aber nicht per Mail. Schriftlich mit Einwurfeinschreiben. Auf Mails musst du nicht reagieren. Reagieren solltest du aber auf die eigentliche Forderung, weil die das Inkasso sonst durchziehen und die Rechnungen immer höher werden. Vor allem unterschreibe keine Erklärungen wie Ratenzahlungsvereinbarungen usw. Das ist eine üble Inkassofalle. Damit erkennst du den höhen Zahlbetrag an, der dann die neue Grundforderung darstellt. Danach werden die Forderungen ggfls. noch deutlich höher.

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Schließlich kann es auch ein Schreibfehler eines sicherlich hoch motivierten und sehr sensiblen Mitarbeiters mit Höchstbezahlung handeln. Die Frage ist auch, ob diese Firma bereits zum Zeitpunkt der Feststellung des Parkverstoßes diesen selbst festgestellt hat oder schon unter Vertrag stand. Sprich: verlange die Zeugenauskunft des "Mitarbeiters" sowie eine Kopie des Vertrages mit dem Eigentümer. Und als Drittes, anders als bei Behörden, sie müssen dir nachweisen dass du auch das Auto gefahren hast. Schließlich ist dein Gegner nicht die Behörde sondern ein Privater. (keine Halterhaftung)

Wieso solltest du denen einen Fahrzeugschein zusenden? Du musst überhaupt keinen Beitrag für die leisten, das kommt mir schon sehr komisch vor. Das würde ich auf gar keinen Fall tun.

Die Höhe der Summe ist leider nachvollziehbar.

Unterstellt, dass die Forderung an sich rechtmäßig wäre:

Der Parkraumbewirtschafter kann sich nicht mit den Halterdaten begnügen. Das, was bei Falschparken im öffentlichen Verkehrsraum gilt, gilt nicht bei deren Forderungen. D.h. sie müssen sich an den tatsächlichen Fahrer, nicht den Halter wenden. Du als Halter bist draußen, wenn du dem Parkplatzabzocker darauf verweist, dass er sich an den Fahrer wenden solle, du bist bloß der Halter.

Lass dich vor allem nicht einschüchtern oder durch Drohungen von Inkasso o.Ä. zur Zahlung bewegen.

Vermutlich genügt eine Kopie des Fahrzeugscheins. Das Original würde ich nicht aus der Hand geben.

Mir ist mal was ähnliches passiert, ich habe ein Ticket wegen Falschparken bekommen. obwohl ich zu dem Zeitpunkt 400 km entfernt war. Die (vermutlich extrem gestresste) Politesse hatte den falschen Zulassungsbezirk notiert (RO statt MÜ). MIt dem Fahrzeugschein kann man den Fehler nachweisen,weil auch die Automarke und der Typ erfasst sind.

Das ist alles Fake! Nicht reagieren, einfach nicht reagieren.