Fahrpreisnacherhebung bei Falschinformation Rechtens?
Hallo Community, vor ner Woche konnte ich bei einer Fahrkartenkontrolle keinen Gültigen Fahrschein vorweisen. Sachverhalt ist etwa dieser:
Meine Jahreskarte gilt nur bis ein paar Kilometer (Kleine Haltestelle) vor dem Zielbahnhof B. Also möchte ich mir am Startbahnhof eine Zusatzfahrkarte Kaufen (ab der Kleinen Haltestelle, wo der zug nicht hält, bis zum Zielbahnhof) Das Problem ist, dass mir der Automat dann sagt, ich könne die Fahrkarte nur an diesem kleine Bahnhof kaufen, an dem mein ZUg aber garnicht hält. Also steige ich ohne diese Zusatzfahrkarte ein und gehe zum Schaffner und melde das, dass ich kein Ticket habe etc. Schaffner meint, dass ich die auch bei ihm Kaufen kann und das kein Problem sei. Soweit so gut.
Auf der Rückfahrt kann ich mir innerhalb des Bereiches, wo meine Jahreskarte Ungültig ist, ein Ticket kaufen - Ich hatte genügend Geld dabei und wollte mir noch schnell das besagte Ticket kaufen, habe aber kaum noch Zeit, da der Zug in ein paar Minuten fährt. Ich habe 3 Automaten Durchprobiert, alle wollten meinen Geldschein nicht annehmen (War etwas zerknittert). Also denk ich mir: Okay, ich kann mir im zug ja ne Fahrkarte Kaufen - das ist kein Problem. Als der Zug grade losfährt, finde ich den Schaffner un erzähl ihm das, dass ich Probleme mit dem Automaten hatte und ich die Karte ja im Zug bei ihm nachkaufen könne. Dieser meinte, das sei unmöglich (Obwohl ich ihm sogar noch die Karte von der Hinfahrt gezeigt habe) und druckt mir dann so ein Zettel wegen der Fahrpreisnacherhebung aus.
nun meine Frage: Ist die Gerechtfertigt? Denn bei 3 Automaten, die mein Geldschein nicht annehmen und einem Schaffner, der mich in dem Wissen lässt, ein Ticket im Zug zu Kaufen sei kein Problem, ist das doch Reklamierbar, oder?
Meint ihr ich hab eine Chance?
4 Antworten
Denn bei 3 Automaten, die mein Geldschein nicht annehmen und einem Schaffner, der mich in dem Wissen lässt, ein Ticket im Zug zu Kaufen sei kein Problem, ist das doch Reklamierbar, oder?
Nein. Meistens kann man im Nahverkehr keine Fahrkarte mehr im Zug kaufen. Sondern man muss Sie vorab kaufen. es sei denn es gibt Automaten dort abweichende Regelungen. ErfolgreichReklamieren könntest du es nur, wenn der Automat defekt gewesen wäre, war er aber nicht.
Hat Er dich wirllich in den Glauben gelassen, daß Du im zug immer ein Ticket kaufen kannst? Das glaube ich kaum. Oder hast du auch für die Rückfahrt gefragt? Du wolltest bei ihn ein Ticket kaufen. er hat gesagt das ging. Auf den rückfahrt ging es nicht bzw. hat der Zugbegleiter es nicht gemacht.
Das kann zum einen daran liegen, daß es unterschiedliche Regelungen gibt.. Aber auch das der Zugbegleiter auf der Hinfahrt ein auge zugedrückt hat und der auf der Rückfahrt nicht.
Also möchte ich mir am Startbahnhof eine Zusatzfahrkarte Kaufen (ab der Kleinen Haltestelle, wo der zug nicht hält, bis zum Zielbahnhof)
Der Zugbegleiter könnte sogar verlangen, daß man ein Ticket ab bzw. bis zum dem letzten Halt im gültigen Tarifgebiet kauft/braucht.... Nicht alle Nahverkehrsverbünde oder die Dt. Bahn erkennen die letzten Bahnhof an. Oft muss man bereits ab den letzten Halt lösen.
mach ein Einspruch, kläre den Sachverhalt schriftlich und warte auf eine Antwort seitens des Verkehrsunternehmen was dir die Fahrpreisnacherbung ausgestellt hatte.
Weise darauf hin, dass der Fahrkartenautomat kein BARGELD ANNAHM;
gg f hat das Verkehrsunternehmen eine Kulanzspielraum........
Ja das ist natürlich sehr erfreulich, ich finde das Verhalten vom Schaffner auch sehr unakzeptabel,aber leider ist das in Deutschland so. In den Beförderungsbedingungen ist oft vermerkt, das du rechtzeitig am Bahnhof zu sein hast (5 Minuten im Vorraus) um dir einen Fahrschein zu kaufen. Auch das man möglichst passend zu bezahlen hat (wenn du also mit 100€ Schein kommen solltest und keine Möglichkeit hast damit zu bezahlen, sei es Schalter, Automat, Schaffner, kannst du von der Beförderung ausgeschlossen werden. Schreibe am besten einen Brief nach BadenBaden zur Fahrpreisnacherhebungsstelle und schildere die Situation. Wenn du Glück hast musst du *nur* eine Bearbeitungsgebühr von 7€ Zahlen, große Hoffnung kann ich dir da aber nicht machen. Ansonsten kann ich dir nur raten pünktlich zu zahlen, beim schicken von Inkassobriefen sind die sehr sehr schnell. Also viel Glück :)
Welcher Zugbegleiter soll sich da falsch verhalten haben?
genau hier liegt das Problem, am besagten Bahnhof stehen Automaten, damit liegt der Schaffner richtig und du bist Schwarz gefahren. Aus. Mehr Zeit einplanen und Geldschein glätten, viell. hätte es geklappt.