Deutsche Bahn. zu unrecht von Schaffnerin wegen Schwarzfahren bestraft?

10 Antworten

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Die Strafe wurde dir zu Unrecht erteilt. Klarer Fall von Schikane und typisches, sehr hinterwäldlerisches Machtgehabe über Jüngere. ( ich vermute das du im Teenager Alter bist )

Dein Verhalten war moralisch und rechtlich absolut großartig. Du hast perfekt gehandelt. Erst siehst du keinen ( oder auch defekten, wäre das Gleiche ) Fahrkarten Automaten am Bahnsteig.

Dann ist auch im Zug kein Fahrkarten Automat vorhanden. Daraufhin suchst du freiwillig von dir aus und völlig korrekt im ganzen Zug ( was du in so einer Situation auch musst ) nach einer Schaffnerin, um bei selbiger ein entsprechendes Ticket lösen zu können.

Anstatt sich diese Schaffnerin nun über dein vorbildliches Verhalten freut und dir ein entsprechendes Ticket ausstellt, stellt sie dich gegen jede Logik als Schwarzfahrerin hin und verlangt von dir das erhöhte Beförderungsentgelt.

In der Hinsicht ist das ein versuchter Betrug nach § 263 StGB von der Schaffnerin gewesen.

Nun ist hier auf beiden Seiten die Beweislage dünn. Beide habt ihr keine Zeugen. Doch das musst du auch nicht. Eine Schaffnerin kann ja auch viel erzählen.

Selbst wenn man ein gültiges Ticket hat, kann sie aus Spaß an der Freude und aus reiner sadistischer Willkür behaupten, man hätte bei einer Kontrolle eben gar kein ( gültiges ) Ticket vorgezeigt.

Ich rate dir:  Mach eine Kopie vom "Knöllchen" und schreib unter Beilage dieser Kopie einen Brief an das entsprechende Verkehrsunternehmen ( steht auf dem "Knöllchen" drauf, Adresse evtl. googeln ) .

Dort schilderst du sachlich, möglichst frei von jeglichen Emotionen und Ausrufezeichen, den Vorfall und äußerst, dass du den absoluten freiwilligen Willen hattest, eine Fahrkarte kaufen zu wollen, die Schaffnerin dir das aber gänzlich verweigerte und überhaupt nicht auf dich einging.

Das sie andere Fahrgäste, die ebenso keine Tickets hatten aber nicht wie du auf die Schaffnerin zukamen, viel freundlicher behandelt hat. Dazu schreibst du das es an deiner Einstiegshaltestelle XY ( Name des Orts ) keinen Fahrkarten Automaten gibt und dieser auch nicht im Zug vorhanden war.

Das lässt sich alles durch das Unternehmen nachprüfen. Als Abschluss bittest du darum, dass das Unternehmen von dem erheben des erhöhten Beförderungsentgelt und einer Strafanzeige wegen Erschleichen von Leistungen ( schwarzfahren, § 265a StGB ) absehen und dies dir schriftlich bestätigen soll.

Dazu verlangst du, dass das Unternehmen die Schaffnerin zu ihrem Verhalten befragen soll und du dich über selbige wegen ihren nicht hinnehmbaren Verhalten beschwerst.

Auf Strafanzeigen gegen die Schaffnerin würde ich aber verzichten. Denn die wird wenig erfolgsversprechend sein. Zu wenig Beweise.

Husi93 
Beitragsersteller
 09.01.2016, 12:10

Teenager nicht, aber habe den berühmt berüchtigten Migrationshintergrund und eine Kappe verkehrt herum auf dem Kopf. Ich wollte aber nicht direkt mit Rassismus Vorwürfen beginnen.

Vielen Dank für die sehr umfangreiche Antwort. Ich werde genau so vorgehen.

FachGoldAnwalt  09.01.2016, 12:26
@Husi93

Es ist ok, dass du nicht gleich diese Rassismus Schiene gefahren bist, aber ist es auch nicht verkehrt das du es mal erklärt hast.

Sahen denn andere kontrollierte Fahrgäste, die auch kein Ticket hatten und die du beim kontrollieren beobachtet hast, irgendwie nach einem Migrationshintergrund aus?

Wenn nein, dann liegt wohl Rassismus oder zumindest pure Schikane durch dein Aussehen vor. 

Sollte alles den Schilderungen entsprechen, die du hier abgegeben hast, wäre das ein klarer Fall für eine unsachgemäße Ausstellung eines Bescheids wegen Fahren ohne gültigen Fahrausweis. Somit würde ich an deiner Stelle in schriftlicher Beschwerde gegen den Bescheid und gegen die Fahrkartenkontrolleurin einlegen.

Leider musst Du Deine Unschuld beweisen. 

Du bist ohne gültigen Fahrschein erwischt worden - Das ist der Punkt.

Mach ein Foto vom Display des Automaten (gleich wenn Du davor stehst) und zeige es dem Schaffner. Du musst dazu auch den Zugbegleiter aufsuchen ;)

Das geht aber nur auf dem Abschnitt bis zum nächsten Halt. Dann musst Du Dir ein Ticket holen, mit dem Du weiter kannst. Selbst auf die Gefahr hin, erst mit dem nächste Zug weiter zu kommen. Der gearschte ist der Fahrgast ..

FachGoldAnwalt  09.01.2016, 11:29

Bei solchen Antworten empfehle ich immer regelmäßig die Konsultierung von Ärzten. Wurde auch noch mindestens einmal gelikt. Absolut unverständlich.

Frage lesen und verstehen.

Wie soll der Fragesteller denn ein Foto vom Ticket Automaten ( wozu sie nicht verpflichtet ist ) machen, wenn es selbigen weder am Einstiegsbahnhof noch im Zug selber gab?

Hallöchen. Da ab dem 13.12 Fahrplanwechsel war bzw jedes Jahr ist, wird die privat Bahn die dort gefahren ist die Strecke an die DB abgegeben haben. Diese wird wohl nicht wissen, dass dort kein Automat steht, dementsprechend die Reaktion der Kontrolleurin.
Geh zum Service Center des nächst Grossen Bahnhofs und rede mit denen, ich denke, dass diese nicht einknicken werden, da die Leute dort nicht wissen ob dort ein Automat steht oder nicht, zudem darf man nur einsteigen, wenn man eine gültige Fahrkarte hat, ist in dem Fall doof. Mein Tipp, bevor du einsteigst schau ob ein kontrolleur an deiner Station draussen steht und den abfahrauftrag gibt und rede mit diesem vorher darüber, dann müsste er dir auch ein ticket ausstellen.
Bezüglich der Strafe, sollten die Leute nicht einknicken, dann ist es schwer da was zu machen, sprich zahlen und drauf aufmerksam machen, dass dort kein Automat steht.
Liebe grüsse und viel Erfolg.

Nadine.

naddel26091994  09.01.2016, 10:56

Ich habe gerade gelesen, dass dort die westfahlenbahn fährt. die sind nicht dafür befugt Automaten auf die Bahnhöfe zu stellen, da diese der DB gehören und den privat bahnen die Gleise nur vermieten bzw die privat Bahn dafür zahlt da zu fahren. Ich würde an deiner Stelle Beschwerde einreichen bei der westfahlenbahn!

FachGoldAnwalt  09.01.2016, 11:21
@naddel26091994

naddel:  Wenn am Einstiegsbahnhof kein Ticket Automat des entsprechenden Verkehrsunternehmen steht, ist das nicht das Problem des Kunden.

Dann muss und darf der Kunde das Ticket erst im Zug kaufen. Wenn auch dort kein Ticket Automat ist, dann geht der Ticket Erwerb nur über die Schaffnerin, was dann gerade keine Straftat und auch sonst kein Fehlverhalten darstellt.

Man muss niemals auf Teufel komm raus ein Ticket vor Fahrantritt besitzen. Soll man es sich aus dem Schuh ziehen? Auch ist man nicht verpflichtet ein Online Ticket zu kaufen.

Wenn man angeblich vor Fahrantritt ein gültiges Ticket besitzen muss, warum hat die Schaffnerin bei den ganzen Personen, die im Zug der Fragestellerin mit anwesend waren und kein Ticket hatten, nichts diesbezüglich gesagt?

mach ein Einspruch gegen diesen Bescheid und schildere in Stichworten den Sachverhalt.

dann wirst du eine passende Antwort auf deine Fragen bekommen.

Sollte es am Abfahrtsbahnhof keinen Fahrkartenautomat geben, stehen deine Chancen gut!