Lohnt sich das Einschalten eines Anwalts bei (unbeabsichtigter) Fahrerflucht nach Parkschaden?
Hallo mir wird von der Polizei Fahrerflucht nach Parkschaden an einem anderen Fahrzeug vorgeworfen (offensichtlich nur Lackschaden, kein Blechschaden), wovon ich selber aber nichts bemerkt habe. Es gibt keine Zeugen, der vermeintliche Unfallgegner hat wohl die Angewohnheit, sich die Nummernschilder der anderen Parkenden vorsorglich zu notieren (so schilderte es mir die Sachbearbeiterin der Polizei). Ich habe mein Fahrzeug bereits zweimal der Polizei vorgeführt, das erste Mal hat die Sachbearbeiterin die vermeintliche Kontaktstelle (vorne rechts unter den Frontscheinwerfern) begutachtet und fotografiert. Dort sind deutliche Kratz und Schleifspuren, die aber bereits mehrere Jahre alt sind und die schon da waren, als ich das Auto vor vier Jahren gebraucht kaufte. Die Polizistin meinte auch, dass die Spuren „alt“ aussähen. Eine Lackprobe nahm sie erstmal nicht, sie wolle, so sagte sie, zunächst die fotografischen Befunde bewerten - wenn ich innerhalb der nächsten zwei Wochen nichts von ihr hören würde, sei der Vorwurf fallengelassen. Ich dachte zunächst, die Sache sei erledigt. Dann wollte die Bearbeiterin nach zweieinhalb Wochen doch noch eine Lackprobe. Sie sagte, die Spuren sprächen doch für meine Täterschaft, sie wolle sich die Lackproben unter dem Mikroskop anschauen und wenn diese passten, müsste sie mir den Tatvorwurf machen. In dem Formular zur „schriftlichen Äußerung“, die sie mir zwei Tage später zuschickte, habe ich angekreuzt, die Tat nicht begangen zu haben, mit der Begründung, keine Kollision oder Berührung mit einem anderen Fahrzeug bemerkt zu haben. Des Weiteren habe ich angekreuzt, „mit einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens gemäß § 153 a StPO“ einverstanden zu sein.
Meine Frage wäre nun: Lohnt es sich, hier Rechtsbeistand zu suchen ? (ich besitze keine Rechtsschutzversicherung)
Zusatzinfo: Ich habe gegenüber der Polizei wahrheitsgemäß angegeben, der einzige Fahrzeugbenutzer zu sein, und zur Tatzeit möglicherweise am angegebenen Ort geparkt zu haben (parke fast immer dort).
Viele Grüße und schönen Dank für eine Antwort
8 Antworten
Noch sind es ja "nur" Ermittlungen und daher kannst du noch abwarten. Wenn du dir sicher bist, dass du es nicht warst, würde ich das auch gelassen sehen.
Wenn die Staatsanwaltschaft jedoch Anklage erhebt, solltest du einen Anwalt einschalten, denn Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist schon kein Kavaliersdelikt mehr. Dieser kann Akteneinsicht nehmen und retten, was zu retten ist. Wenn die Kratzer an deinem Wagen tatsächlich schon paar Jahre alt sind, hast du ja eigentlich auch nichts zu befürchten. Letztlich muss dann ein Gutachter feststellen, ob die Kratzer an deinem Auto und die an dem anderen Auto zueinander passen. Dass kann die Polizeitante mit ihrem rudimentären Wissen gar nicht beurteilen.
Ich verstehe, dass das in einer solchen Situation schwer ist, Ruhe zu bewahren, aber es ist das Sinnvollste. Es spart dir ggf. einen Haufen Geld und ändert sowieso im Moment nichts an den Ermittlungen.
Selbst wenn du für die Kratzer verantwortlich bist, ist das keine Fahrerflucht. Du hättest vorsätzlich und mit Wissen das du ihn geschrammt hast abhauen müssen. Fahrlässige Fahrerflucht gibt es nicht.
Das ist schwer zu sagen. Es lohnt sich nur, wenn du auch einen Anwalt findest, der sich mit solcher Situation auskennt. Wenn du Pech hast, gerätst du an einen Anwalt der nur Geld verdienen will.
Allerdings hast du womöglich bereits zu viele Aussagen bei der Polizei gegeben. Man stellt so eine Frage bevor man einer Vorladung überhaupt folgt.
Nein, Noch nichts machen.
Erst wenn es heißer wird.
Wenn du dir sicher bist. es nicht gewesen zu sein.
Aber auch bin auf sowas schon mal fast reingefallen. Ich hatte auch beim Kauf eine kleine Delle, das hatte er wohl gesehen und in meiner Einkaufszeit leicht dagegen. Sein Auto Hatte eine derbe Kratzer.
Die Polizei kam schon auf dem Hof.
Nun die Polizei hat alles not. und der eine Polizist sagte zu ihm wie oft willst du das heute noch machen.
Du bist hier in 'Cloppenburg das ist heute das 10 x 3 Gemeinden sind wir schon hinter dir, jetzt ist Schluss.
Die haben ihn mitgenommen. Ich war als Zeuge zum Termin geladen, hat schwer einen über die Rübe bekommen, er musste sogar die Beule an meinem Auto mit bezahlen, die Haftpflicht.
Der darf noch nicht fahren, weil die Versicherungen wollen von ihm noch alle Geld.
Mit Gruß
Abwarten, was der Lacktest ergibt. Ich würde mich da erstmal nicht heiß machen. Wenn sich raus stellt, dass es sich tatsächlich um deinen Lack handelt, kannst du dir immer noch Gedanken machen.
Vielen Dank für die Antwort. Es scheint mein Lack zu sein, denn zwei Tage nach der Lackprobenentnahme kam die Aufforderung zur "schriftlichen Äußerung". Weiß aber nicht genau, was das tatsächliche Resultat der Lackprobe ist...
Nur weil dieser Bogen kam, heißt das nicht, dass es dein Lack ist.
Danke, vielleicht warte ich erstmal ab....