Mündliches Fahverbot der Polizei ?
Hallo zusammen, wenn einem von der Polizei ein mündliches fahrverbot ausgesprochen wird, der Führerschein aber nicht entzogen wurde ( weil er zum dem Zeitpunkt nicht mitgeführt wurde ) und dieses Fahrverbot auch zwei Wochen nach der vermeintlichen Trunkenheitsfahrt nicht schriftlich bestätigt wurde, ist dieses mündlich ausgesprochene Fahrverbot dann gültig oder nichtig?
Es geht hierbei nicht um eine Verkehrskontrolle bei der ein gewisser Alkoholpegel festgestellt wurde, sondern lediglich zeugen haben behauptet dass die Person das Fahrzeug betrunken geführt hat.
Danke für eure antworten
4 Antworten
Um sicher zu gehen, solltest du die Polizei fragen. Oder willst du das Risiko eingehen, hier eine zwar gutgemeinte, aber falsche Antwort zu erhalten und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angeklagt zu werden?
Die Behörden haben einen riesigen Arbeitsanfall, den sie aufgrund von chronischem Personalmangel nicht so schnell bewältigen können. Es kann also noch mehrere Wochen dauern, bis du einen Brief bekommst.
Vermutlich wurdest du gleichzeitig mit dem mündlichen Fahrverbot aufgefordert, deinen Führerschein abzugeben. Das hättest du, wenn es so war, tun sollen.
Gerade bei solchen Fragen sollte man sich immer an die entsprechenden Behörden wenden, um strafbare Handlungen zu vermeiden.
Habe ich die Frage falsch verstanden? Der Fragesteller hatte nur den Führerschein nicht dabei, sondern zu Hause herumliegen??
Da wäre ich mal ganz Vorsichtig. Dir wurde das steuern von Kraftfahrzeugen untersagt und 2 Wochen ist für Behörden nicht lang. Der Schrieb wird bald ankommen, verlass dich darauf.
.... wer besoffen fährt, sollte auch zu seinen Fehlerchen stehen und froh sein, daß da keine Mami mit Kinderwagen zwischen war.
Weil?
Der FS scheint ja eine Fahrerlaubnis zu besitzen. Es wäre in diesem Fall lediglich Fahren ohne Führerschein. Hier droht ein Bußgeld, bei Fahren ohne Fahrerlaubnis handelt es sich aber bereits um eine Straftat.