Fahrerflucht mit Zeuge, aber die Polizei hat das Fahrzeug sichergestellt. Was bedeutet das für den Geschädigten? Was kann ich tun?
Vor fast 3 Wochen wurde mein parkendes Auto von einem anderem Kfz angefahren. Der Schädiger beging Fahrerflucht. Eine Ehepaar wurde Zeuge des Vorfalls und notierte das Kfz-Kennzeichen. Die Polizei sagte mir, dass ich mit meinem Auto bei der nächsten Dienststelle vorkommen soll. Dort schilderte ich den Vorfall und musste dann eine Zeugenvernehmung unterschreiben. Am nächsten Tag fuhr ich zur Spurensicherung. Der Halter des Fluchtfahrzeugs war nachweislich nicht der Fahrer. Es wurde von einem Kollegen gefahren, der "erst im Laufe der Woche zurückkommt" (lt. Aussage der Polizei), d.h. die Polizei hat das Fahrzeug noch immer nicht sichergestellt. Zahlt die Kfz-Haftpflicht-Versicherung meinen Schaden (ca. 4000 Euro), auch wenn kein Abgleich der Fahrzeuge stattfinden kann? Hätte ich nicht eine Anzeige gegen den Unfallversursacher erstatten müssen? Kann die Polizei den derzeitigen Fahrer des Fahrzeugs nicht einfach zu einer Polizei-Dienststelle beordern, um an den Auto den entsprechenden Schaden festzustellen (falls es den überhaupt noch gibt)? Wie "wertvoll" sind die Zeugen? Bei ihnen hat sich die Polizei noch nicht gemeldet. Kann ich bei der Polizei um Akteneinsicht bitten?
3 Antworten
Wenn plausibel und ohne Zweifel geklärt ist, dass dieses Fahrzeug den Schaden verursacht hat, dann reguliert auch die dafür zuständige Kfz Haftpflicht. Ob dafür eine Gegenüberstellung erforderlich ist oder nicht, kann hier keiner wissen.
Ob du den Fahrer anzeigst (Strafrecht) ist für deinen Schadenersatzanspruch (Zivilrecht) irrelevant.
Akteneinsicht kann nur ein Anwalt beantragen.
Zeugen sind natürlich immer hilfreich, wenn sie glaubwürdig sind.
Okay, ich kenn selber wirklich nur die Regelung dass das nur ein Anwalt kann, weil es die meisten Behörden bei uns genau so handhaben ^^
@Regis811,
wenn das Fahrzeug doch schon bekannt ist (Kfz-Kennzeichen), solltest du die gegnerische Versicherung über den Schaden informieren.
Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer genügt - Tel. 0800 250 26 00
Teile dort mit um was es geht und dir wird der Versicherer und die Versicherungs-Nummer mitgeteilt.
Dann rufst du beim Versicherer an, und schilderst den Schaden.
Gruß Apolon
... und Dein "Berater" läßt Dich so hängen und hier auch noch rumwuseln?
Nach so langer Zeit weis die Versicherung noch nichts von dem Vorgang? Na denn ist doch alles gut.
Akteneinsicht kann nur ein Anwalt beantragen.
Stimmt nur wenn Anwaltszwang besteht, ansonsten kann der Geschädigte dies auch selbst, auch wenn das manche Gerichte und Behörden immer noch anders handhaben.