Kann man von der Polizei zu einer Anzeige gezwungen werden?
Hallo, es geht um folgenden Sachverhalt. Jemand ist an unser Auto gefahren und ist verschwunden, also Fahrerflucht. Wir haben die Polizei gerufen und die haben eine Lackprobe genommen, konnten den Verursacher aber nicht ermitteln. Die Polizei hat nun gerade angerufen und gemeint, wir MÜSSTEN eine Anzeige gegen Unbekannt aufgeben und sie würden morgen vorbeikommen um diese aufzunehmen. Nun meine Frage (hab mich bereits bisschen schlau gemacht): Es handelt sich doch um eine Sachbeschädigung gem. § 303 StGB oder? Und eben unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gem. § 142 StGB. Aber die Sachbeschädigung wird doch nur auf Antrag verfolgt, also müssten wir doch keine Anzeige gegen Unbekannt stellen, oder? Und kann die Polizei dies verlangen (weil sie z.B. schon tätig geworden ist, wegen der Lackprobe)? Wir möchten das eigentlich nur ungerne machen und Anzeigen gegen Unbekannt dienen ja eigentlich nur der Statistik. Es handelt sich ja auch nur um einen Kratzer. Klar die Versicherung möchte eine Anzeigenbestätigung, aber die Polizei hat sich so ausgedrückt, dass wir das MÜSSTEN.
Vielen Dank!!
10 Antworten
Keine Anzeige, keine Tätersuche, keine Versichetungsleistungen. Anzeigen sind am Anfang der Ermittlungen fast immer gegen unbekannt. Oft wird dann doch jemand erwischt, der dann auch andere Taten gesteht, vielleicht auch die an Eurem Auto. Wenn keine Anzeige vorliegt, findet die Polizei dann auch nicht den Besitzer.
Müssen, musst Du nicht, aber können kannst Du. Das hat auch einen versicherungstechnischen Vorteil, um dennen den Sachschaden nachzuweisen.
Hallo constanzelaw,
Deine Sachverhaltsschilderung ist ein wenig unschlüssig.
Was das unerlaubte Entfernen vom Unfallort angeht, so ist kein Strafantrag zu stellen. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist ein sogenanntes Offizialdelikt. Das heißt, sobald die Polizei auf welchem Wege auch immer Kenntnis von dieser Straftat erhalten hat, muss sie von Amtswegen ein Ermittlungsverfahren einleiten.
Dieses Ermittlungsverfahren, ist sogar dann einzuleiten, wenn der Geschädigte gar kein Interesse an der Strafverfolgung hat.
Falls die Sachbeschädigung angeht. Eine Sachbeschädigung im Sinne des Paragraphen 303 Strafgesetzbuch kann man nicht fahrlässig begehen. Eine Sachbeschädigung würde nur dann vorliegen, wenn der Verursacher den Unfall absichtlich verursacht hätte.
Gibt es denn irgendwelche Hinweise das der Unfall absichtlich verursacht wurde?
Gibt es dafür keine Hinweise, hat die Polizei keinen Grund einen Strafantrag anzunehmen.
Aber selbst, wenn es Hinweise auf einen absichtlich verursachten Unfall geben würde, so steht es dem Geschädigten frei, ob er einen Strafantrag stellen will.
Und was die Versicherung angeht, so besteht ja nur dann eine Zahlungspflicht, wenn das Fahrzeugvollkasko versichert ist.
Schöne Grüße
TheGrow
Eine Anzeige hast du doch schon gestellt: eine Anzeige ist nichts anderes als das Melden einer Straftat.
Was du allerdings nicht tun musst ist ein Strafantrag zu stellen.
Die Sachbeschädigung, sowie auch das unerlaubte Entfernen vom Unfallort sind keine reinen Antragsdelikte, so das dein Strafantrag nicht nötig ist damit diesbezüglich ermittelt wird.
Ihr müsst keine Anzeige machen. Wenn ihr nicht wollt muss das die Polizei akzeptieren. Warscheinlich war das ''müsste'' auch nicht so gemeint das ihr das jetzt müsst. Vieleicht falch ausgedrückt.
Aber soweit ich weiß müsst ihr es nicht tun.