Lohnt es sich einen Prozeß ein zu leiten, wegen 300 Euro?
Habe von einem eBay keine Ware erhalten. Habe daraufhin bei der Polizei anzeige erstatten. Das ging dann bis zur Staatsanwaltschaft Berlin. Die haben mir jetzt mitgeteil, dass zwar gegen diese Person ermittelt wird, aber wegen schlimmeren Sachen ("er hat eine haftstrafe zu erwarten"). Deswegen wird mein Anliegen nicht auch noch mit in den Prozeß aufgenommen. Lohnt es sich jetzt überhaupt noch dagegen vo zu gehen. Es geht um 300 Euro.
6 Antworten
ja, ich habe das gleiche Problem mit einer wesentlich kleineren Kaufsumme. Ich würde auf Strafverfolgung bestehen, es ist Dein gutes Recht. Aber da solltest Du einen Anwalt einschalten, Du selbst hast kaum Chancen, etwas zu unternehmen. Ich frage mich, ob es sich bei mir um die gleiche Person handelt, von der Staatsanwaltschaft habe ich nämlich noch nichts gehört.
Wenn derjenige wegen anderer Straftaten eine Haftstrafe zu erwarten hat, gehe ich davon aus, dass er wohl auch dort (wesentlich höhere) Schäden angerichtet hat, sodass mehrere Gläubiger Geld wollen. Hinzu kommt, dass der Täter nach der Haft extrem schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben wird, sodass ohnehin nichts zu holen sein wird. Das Risiko, auch noch auf alle Gerichts- und Anwaltskosten selbst tragen zu müssen, wäre mir zu hoch.
Zur groben Orientierung kann man die Kosten im Internet selbst berechnen (http://www.anwalt-seiten.de/Prozesskostenrechner.php)
Ihr Streitwert in EUR:
Wird der Kläger von einem Anwalt vertreten? Ja
Wird der Beklagte von einem Anwalt vertreten? Ja
Wird eine zweite Instanz bemüht (Berufung)? Nein
Einigen Sie sich dann doch außergerichtlich? Nein
Das Ergebnis:
Situation: Streitwert: 300 EUR Beide Parteien werden durch Anwälte vertreten Auf Berufung wird verzichtet
Kostenprognose:
Rechtsanwaltskosten: 126 Euro Auslagenpauschale: 26 Euro plus 16% MwSt: 25 Euro plus Gerichtskosten: 76 Euro
macht gesamt: 251 Euro
- Werte gerundet! Die tatsächlichen Kosten werden von dieser Prognose höchstwahrscheinlich abweichen! Weiter hängen die Kosten vom Verlauf des Prozesses ab. Nach einer Gesetzesänderung Mitte 2006 ist es jetzt möglich, mit dem Anwalt individuelle Vereinbarungen zu treffen.
Hast Du schon Meldung bei eBay gemacht wegen eines nicht erhaltenen Artikels und Käuferschutz beantragt? Dann bekommst Du doch bis auf eine Gebühr Dein Geld zurück.
Bei der geschilderten Ausgangslage ganz klar Nein. Dein Verlust vergroessert sich mit 100%-iger Sicherheit. Dass Du im Recht bist, weisst Du ja und brauchst daher auch nicht unnoetig ein Gericht zu beschaeftigen. Einfach Pech gehabt. Tut mir leid fuer Dich.