Anzeige wegen Tätowierung bitte dringend um hilfe?
Hey, ich habe ein Problem. Ich arbeite von zuhause aus und biete über eine Kleinanzeigen Plattform Tattoos an. Natürlich praktiziere ich das tätowieren schon länger und ich hatte bisher auch nie unzufriedene Kunden. Vor ein parr wochen hatte ich eine kundin die mir 100 euro bezahlt hat für ein tattoo, womit sie nach einer weile nicht mehr zufrieden war da durch die abheilung sehr viel farbe verschwunden ist und die outlines plötzlich sehr komisch aussahen (das ist mir noch nie passiert) auf die frage wie sie ihr tattoo gepflegt hat bekam ich keine richtige antwort und ich willigte ein ihr das geld zurück zu erstatten und ich habe ihr von mir selbst aus angeboten einen teil des preises bei einem anderen tätowierer zu übernehmen . Nun kam eine Nachricht von ihr das wenn ich ihr keine 300 euro gebe bis zum ende des monats (warum 300 weiss ich nicht es war bisher nichts abgesprochen) will sie zur Polizei gehen und mich anzeigen. Es lief alles über eine mündliche absprache da ich bisher nie etwas vertraglich bzw in schriftform fest halten musste. Ich weiss nicht was ich machen kann ist das gerechtfertigt was sie tut ? Was kann auf mich zu kommen ?
7 Antworten
Du hast ein Gewebe dafür? Du hast Teile deiner Wohnung für diesen gewerblichen Zweck auch angemeldet? Die Hygiene hat das abgenommen?
Wenn du alles mit Ja beantworten kannst, dann soll sie das machen. (Denke ich.)
Sie muss die Absprache beweisen.
Lasse sie machen. Dann steht es Aussage gegen Aussage. Und hinterher kannst du sie noch wegen Verleudnung dran kriegen. Die wird dich nicht anzeigen die will nur Geld von dir, mehr nicht.
Puhh also erstmal.... du hast dafür Geld genommen, es handelt sich also um eine Dienstleistung. Und sowas muss man dem Finanzamt melden. Wenn du das nicht machst, kann im Zweifelsfall eine mächtige Lawine aus Sche!sse auf dich zurollen.
Zweites ist eine Tätowierung nach dem Gesetz eine Körperverletzung. Deswegen muss man auch in jedem Tattoo Studio eine Einwilligung unterschreiben, damit die Kunden im Anschluss nicht gegen die Tätowierer klagen können. Diese Einwilligung hast du nicht, folglich kann die Kundin dich nach dem BGB auf Schadensersatz verklagen.
Wenn die Tätowierung Murks ist, kann sie auch die Erstattung der Laserkosten einklagen die du begleichen musst.
Das was die Kundin bei dir versucht hat (gib mir 300 Euro oder...) nennt sich Erpressung, das ist Strafrechtlich auch bedenklich und könnte für dich von Vorteil sein, wenn du das beweisen kannst.
Letzenendes hast du mächtig Mist gebaut, und du kannst dir nur rechtlichen Beistand holen. Da wird wohl ein bischen was auf dich zukommen...
Wenn dein Tattooplatz die üblichen Hygienestandards einkhält und du ausreichende Tätigkeits- und Hygienekentnisse hat hat, dann muss du da nichts befürchten.
Gewerbeanmeldung und Steuern zwar nicht zivilrechtlich relevant, aber falls da was fehlen sollte, kann sie die Androhung einer Strafanzeige als Druckmittel verwenden, was dann aber auch schon Nötigung sein kann, womit sie sich dann selbst strafbar machen würde.