Vater (Witwer) heiratet nochmal, was erbe ich?

13 Antworten

Das hängt davon ab, ob es ein Testament gibt. Prinzipiell steht Dir die Hälfte des Erbes zu. Sprich doch mal mit Deinem Vater darüber. Deine Stiefgeschwister gehen beim Tod Deines Vaters leer aus, es sei denn, er adoptiert sie. Erbt Deine Stiefmutter nach Testament alles, kannst Du Deinen Pflichtteil (1/4 des Erbes, wimre) fordern, ggf. einklagen. Anspruch auf das Haus hast Du nicht, es sei denn, es steht etwas diesbezügliches im Testament. Dann kann es aber sein, dass Du zusätzlich Deine Stiefmutter auszahlen müsstest.

Rede am Besten mit Deinem Vater darüber. Auch wenn es sich blöd anfühlt, aber das ist die einzige Möglichkeit, auf der sicheren Seite zu sein. So wäre beispielsweise eine Schenkung zu Lebzeiten mit gleichzeitigem Verzicht auf das Erbe möglich.

Rede mit deinem Vater. Das Haus wird doch auch ein Teil des Erbes deiner Mutter sein, das dir gehört. Bitte deinen Vater das zu regeln.

 Nur du und die neue Frau sind Erben.

Seine gesetzlichen Erben sind dann die Ehefau und seine leiblichen Kinder. Stiefkinder sind keine gesetzlichen Erben.

Natürlich kann er das per Testament auch anders regeln. Eine Ausnahme wäre, wenn es gibt mit der vorherigen Frau ein gemeinsames Testament gibt, dann gilt primär dieses.

Eine Hälfte des Hauses gehört Dir wohl schon jetzt als Erbin Deiner verstorbenen Mutter. Nach seinem Tod bekommst Du ein weiteres Viertel, seine neue Ehefrau das letzte Viertel. Deren Kindern steht aus dem Erbe gar nichts zu, sofern Dein Vater sie nicht adoptiert. Dann müsste die zweite Hälfte durch 4 geteilt werden. Das alles nur, wenn im Grundbuch Deine beiden Eltern eingetragen sind.

Du solltest das mit Deinem Vater in Ruhe besprechen, falls möglich. Und wenn er fair ist, sollte er mit Dir zum Notar gehen, dies alles überprüfen lassen und falls nötig das Erbe Deiner Mutter nachträglich Dir überschreiben lassen (nur für den Fall, dass sie NICHT im Grundbuch steht). Aber meistens wird schon beim Bau/Kauf eines Hauses ein Ehepaar eingetragen.

ButterflyInBlue 
Beitragsersteller
 12.08.2015, 09:06

so wie ich das bisher gehört habe, habe ich mit meinem Auszug auf meine Hälfte des Hauses vom Erbe meiner Mutter verzichtet, stimmt das? Und jetzt gleich zur Hochzeit zu fragen, was mit meinem Erbe ist kommt mir taktlos vor, wie fragt man sowas? :D ich wäre ja auch beleidigt wenn meine Kinder zu meiner Hochzeit gleich sowas fragen würden...

dieLuka  12.08.2015, 09:11
@ButterflyInBlue

Nur durch auszug verzichtest du nicht.

"Wenn Sie es nicht haben wollen, muss die entsprechende Erklärung innerhalb von sechs Wochen beim zuständigen Nachlassgericht vorliegen (§ 1944 BGB). Sonst gilt das Erbe als angenommen!"

http://www.finanztip.de/erbausschlagung/

Ich weiß jedoch nicht wie das aussieht wenn die erbende Person minderjährig ist.

Skibomor  12.08.2015, 09:12
@ButterflyInBlue

Du hast auf GAR NICHTS verzichtet! Sonst dürfte ja niemand mehr von zuhause ausziehen, weil er/sie damit das Erbe verwirkt. Das Haus könnte auch an Fremde vermietet sein, dann würde es trotzdem noch Dir und Deinem Vater gehören.

Und taktlos ist es sicher nicht, so wichtige Dinge VOR der Hochzeit zu klären. Deine Bedenken ehren Dich, aber hier geht es um zu viel. Setz Dich mit Deinem Vater und seiner Freundin zusammen und klärt das (rechtzeitig!):

Goodnight  12.08.2015, 09:14
@ButterflyInBlue

Keineswegs hast du mit dem Auszug auf dein Erbe verzichtet. Doch es ist wichtig und natürlich, dass du vor der Hochzeit mit deinem Vater sprichst. Das Erbe sollte man mit warmen Händen regeln.

robi187  12.08.2015, 09:53
@ButterflyInBlue

nicht voll geschäftsfähig aber auf erbe verzichten wie geht das denn?