Lohn in 2 Teilen ausbezahlt darf man das und warum?
Einen den ich kenne bekommt 50 % seines Lohnes immer Anfang und Mitte des Monats und die anderen 50 % am Ende des Monats ausbezahlt m. Was ich so nicht kenne.
Uch kenne nur so wie meine Frau Ausbezahlt wird am ersten Tag des Monats oder wenn oder davor, oder wie es meine Firma macht.
Wir bekommen unseren Lohn immer zwischen den ersten und fünften Tag eines Monats, da unsere tatsächliche Arbeitszeit erst einmal ermittelt werden muss am Ende des Monats.
Darf man das überhaupt da ja man so als Arbeitgeber weniger steuern bezahlt für die Mitarbeiter, wieso zu 50 %
4 Antworten
Darf man das überhaupt da ja man so als Arbeitgeber weniger steuern bezahlt für die Mitarbeiter, wieso zu 50 %
- ja, das darf ein Arbeitgeber
- es ist zum Vorteil der Mitarbeiter eine Abschlagszahlung zu leisten um sie z.B. in die Lage zu versetzen ihre Miete pünktlich zu zahlen
- Nach der Abrechnung erfolgt die Differenzzahlung
- Beiträge zur Sozialversicherung / Steuern werden nach dem tatsächlichen Bruttoentgelt des jeweiligen Monats berechnet.
Dabei gibt es weder zuwenig Steuer- und auch nicht zuviel Steuerabzug.
Was sollte daran verboten sein ?
der Arbeitgeber zahlt gar keine Steuern für den AN. Die Einkommenssteuer wird vom Jahresverdienst ermittelt. Da ist es egal, ob man Lohn täglich oder vierteljährlich erhält. Sozialabgaben werden vom Monatsverdienst berechnet.
Ja darf man zb als vorzuschuß und dan als restzahlung ! Weniger steuern zahlt man da durch auch nicht! Das kann zb im Handwerk so üblich sein!
Die Stuern sind identsuh auch wen man das geld auf 2 mal bekommt!
Wieso zahlt man da weniger Steuern?
Es wird ja nur auf 2mal ausgezahlt. Für die Steuer- und SV-Berechnung wird ja aber der gesamte Bruttoverdienst zu Grunde gelegt.
Je mehr Brutto desto höher der Steuersatz. Der Chef zahlt so einen niedrigeren Steuersatz, meine Frau hat es gesagt und somit wäre es Staatsbetrug.