Löschung Nießbrauchrecht nach Tod des Nießbrauchnehmers?
A hat von B eine Immobilie gekauft. B wurde ein Nießbrauchrecht gewährt und im Grundbuch aufgelassen. B ist in der Zwischenzeit verstorben und das gewehrte Nießbrauchrecht erlischt damit automatisch. Das Nießbrauchrecht soll nun aus dem Grundbuch gelöscht werden.
§ 23 GBO sagt:
Ein Recht, das auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkt ist, darf nach dessen Tod, falls Rückstände von Leistungen nicht ausgeschlossen sind, nur mit Bewilligung des Rechtsnachfolgers gelöscht werden(...).
Meine Frage:
Was ist mit den Rückständen von Leistungen gemeint? Wann sind Rückstände uasgeschlossen?
2 Antworten
Bei einem Nießbrauch sind immer Rückstände denkbar. Bei welchen Rechten das nicht der Fall ist, wäre hier zu komplex zu erörtern. Wenn es dir lediglich um die Löschung des Rechts geht, kannst du unter Vorlage der Sterbeurkunde die Löschung beim Grundbuchamt beantragen (sofern du Eigentümer bist). Wenn kein Löschungserleichterungsvermerk (z.B. Zur Löschung genügt der Nachweis des Todes des Berechtigten) beim Nießbrauch eingetragen ist, ist aber eine Frist von einem Jahr seit dem Tod des Berechtigten abzuwarten.
dass der erbe von b noch ansprüche hat, die b hatte und vererbt wurden