Löschung Nießbrauchrecht nach Tod des Nießbrauchnehmers?

2 Antworten

Bei einem Nießbrauch sind immer Rückstände denkbar. Bei welchen Rechten das nicht der Fall ist, wäre hier zu komplex zu erörtern. Wenn es dir lediglich um die Löschung des Rechts geht, kannst du unter Vorlage der Sterbeurkunde die Löschung beim Grundbuchamt beantragen (sofern du Eigentümer bist). Wenn kein Löschungserleichterungsvermerk (z.B. Zur Löschung genügt der Nachweis des Todes des Berechtigten) beim Nießbrauch eingetragen ist, ist aber eine Frist von einem Jahr seit dem Tod des Berechtigten abzuwarten.

dass der erbe von b noch ansprüche hat, die b hatte und vererbt wurden