Löschung Grundschuld - Gläubiger (Firma) gibt es nicht mehr
Hallo, habe hier ein kleines Problem: Wie kann man eine eingetragene Grundschuld löschen lassen, wenn der Begünstigte eine Firma ist (Arbeitgeberdarlehen), diese aber mittlerweile schon zwei mal verkauft wurde und die Nachfolgeunternehmen in Deutschland eigentlich keine Aktivität mehr hat? Die Grundschuld muss wegen anstehendem Verkauf raus, stammt noch aus den 1980ern und ist längst erledigt. Aber es gibt eben keine Unterlagen, die eine Löschung möglich machen. Oder ist das hier gar nicht nötig?
1 Antwort
Sie müssen, um die Grundschuld löschen zu können, beweisen, dass hier keine Ansprüche mehr von Seiten des Begünstigten bestehen. Also bleibt Ihnen leider nichts anderes übrig, als hier am besten eine entsprechende Bescheinigung mit Löschungsbewilligung von dem Begünstigten einzuholen. Parallel dazu empfielt es sich, selber alle Belege zusammen zu suchen, die nachweisen, dass der Betrag (Forderung, zu dessen Sicherung die Grundschuld eingetragen wurde) vollständig bezahlt ist. Kann sehr mühsam sein, aber daran führt keine Weg vorbei.
Ergänzung aus Wikipedia: Im Gegensatz zur Hypothek kann eine Grundschuld auch nach der Erfüllung der abgesicherten Schuld weiterbestehen. Nach Rückzahlung des Darlehens, für dessen Sicherung die Grundschuld ins Grundbuch eingetragen wurde, hat der Sicherungsgeber einen Anspruch auf Löschung oder Übertragung der Grundschuld. Diese Löschung oder Übertragung ist eine Nebenpflicht des Kreditvertrages. Hierfür darf die Bank keine gesonderten Bankgebühren erheben[4].
Der Schuldner kann, mit Zustimmung des Grundschuldgläubigers, die Grundschuld (für ein künftiges Darlehen) bestehen lassen. Stimmt der Grundschuldgläubiger dem nicht zu, kann er Löschungsbewilligung erteilen und damit (unabhängig von einer Eintragung im Grundbuch) seiner kreditvertraglichen Nebenpflicht entsprechen.
Der Schuldner kann frei entscheiden, ob er eine Löschungsbewilligung oder eine Übertragung der Grundschuld bei Darlehenserledigung fordert. Er kann die Grundschuld auch auf sich selbst übertragen lassen, womit eine Eigentümergrundschuld entsteht. Durch die Rückzahlung wandelt sich die Sicherungsgrundschuld nur dann automatisch in eine Eigentümergrundschuld um, wenn (auch) auf die Grundschuld und nicht nur auf die gesicherte Forderung gezahlt wird (in der Regel schließen Banken eine Tilgung der Grundschuld aber aus, um sich die Grundschuld zur Sicherung künftiger Forderungen zu bewahren).
Die Löschungsbewilligung kann, nachdem sie notariell beglaubigt wird, vom Eigentümer dazu verwendet werden, beim Grundbuchamt die Löschung der Grundschuld zu beantragen.
Der Kreditgeber kann auch beim Fortbestehen einer Restschuld auf die Sicherheit verzichten und eine Löschungsbewilligung erteilen.