Grunschuld-Frage zum Eigenheim?
Guten Morgen,
wir haben ja vor 3 Jahren ein Haus erworben.
Wir haben uns einen Grundbuchauszug eingeholt.
Dieser Besagt das eine Grundschuld bei einer Bank besteht.
Dieser allerdings aus der Mithaft entlassen ist - also Frei.
Die freie Grundschuld müsste ich demnach vom Vorbesitzer übernommen haben, was ich ja auch gewusst habe.
Die Grundschuld wurde aus der Mithaft entlassen,weil die Löschung mit höheren Kosten verbunden wäre.
Kann ich für diese Grundschuld jetzt bei der besagten Bank abtreten lassen ?
Der Notar meinte zu mir ich könne die Grundschuld nicht abtreten lassen, da sie noch dem Herrn Vorbesitzer gehören würde ? Das habe ich nicht verstanden, weil ich ja der Besitzer bin und das ja so auch im Grundbuch steht.
Vielleicht kann mir da jemand behilflich sein.
4 Antworten
Die Grundschuld besteht nicht bei einer Bank, sondern war zu deren Silcherheit eingetragen worden.
Sie hätten sich seinerzeit auch die Rückgewähransprüche zur Grundschluld vom damaligen Schuldner abtreten lassen müssen oder den Grundbesitz, wie das auch allgemin üblich ist, lastenfrei erwerben müssen, dann wäre der Verkäufer für die Kosten der Löschung und auch der Löschung selber aufgekommen.
Da waren Sie wohl schlecht beraten!
Sie könnten nun vom damaligen Verkäufer verlangen, dass dieser, soweit das Recht nicht doch noch für andere Zwecke erneut valutiert, gelöscht wird, hilfsweise er Ihnen nun die seinerzeit ersäumte Abtretung der Rückgewähransprüche erklärt.
Diesem Anspruch kann sich der Verkäufer nicht erwehren.
Kosten die Ihnen danach entstehen, sei es für die Löschung oder die Abtretung, sind ihr Problem, da Sie im Kaufvertrag einen Fehler gemacht habern, für den Sie nicht einmal den Notar haftbar machen können, weil der bekanntlich nur den Willen von Käufer und Verkäufer beurkundet.
Es fehlen ihen die Rückgewähransprüche, die nunmal dem frpheren Eigentümer zugehörig sein.
Lassen Sie sich die Abtreten und dann klären Sei mit einer Bank, ob die inhaltlich mit dem Text der Grundschuld (dingl. Zinsgestaltung, Nebenrechte aus der urkunde etc.) einverstanden sind und was es mit dem seinerzeit im Zusammenhnag mit der Bestellung der Grundschuld abgegebenen selbständigen Schuldversprechen des Altschuldners auf sich hat.
Nun lassen Sie mit Zustimmung de Inhabers der Rückgewähransprüche diesen selbst verschuldeten "Murks" der Vergangehit einfach löschen und gut ist!
Bei deinem Text geht einiges daneben.
Wenn eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen ist, dann besteht diese noch.
Möglich wäre aber, dass du eine Löschungsbewilligung vom Darlehensgeber in Händen hältst. Nur dann kannst du den Eintrag löschen lassen.
Wenn du diese Löschungsbewilligung jedoch nicht hast, kann der Darlehensgeber bei Nichtbezahlung des Kredites die Restschuld von dir fordern.
Das habe ich nicht verstanden, weil ich ja der Besitzer bin und das ja so auch im Grundbuch steht.
Nein - der Eigentümer des Grundstücks ist im Grundbuch eingetragen und nicht der Besitzer.
Aber du haftest wenn das Darlehen (Grundschuld) nicht zurück bezahlt wird.
normalerweise wird so etwas gelöscht, EHE ein haus verkauft wird... der notar muss dich beraten und wenn du etwas nicht verstehst, musst er dir das solange erklären, bis du es verstehst....
Nein das Sie nicht gelöscht wurde ist für mich Ok - solange Sie aus der Mithaft entlassen wurde. Die Frage für mich war nur, wie einem etwas gehören kann obwohl dies verkauft wurde. Ich kaufe ja ALLES auch Grundbucheinträge
der notar muss dich beraten und wenn du etwas nicht verstehst, musst er dir das solange erklären, bis du es verstehst....
Ne, Sie kaufen lediglich ein Objekt.
Alles was da sonst so an Belastungen in Abtl. II und III des Grundbuches eingetragen ist, müssen Sie gegen sich gelten lassen, sofern nicht vereinbart wurde, dass Sie den Grundbesitz lastenfrei erwerben und aus dem gezahlten Kaufpreis vornehmlich solche nicht von Ihnen zu übernehmenden Belasgtungen durch den Verkäufer auf dessen Kosten gelöscht werden.
Woher wollen Sie z.B. wissen, welche Sicherungszweck- oder sonstige Grundschuldverwendungserklärungen da noch herumschwirren, die für Sie bedenklich sein könnten!?!
Die Grundschuld wurde aus der Mithaft entlassen, weil die Löschung mit höheren Kosten verbunden wäre
So ausgedrückt stimmt das pauschal mal nicht.
Die Mithaftentlassung kann nun mehrere Gründe haben: Dein Verkäufer war Großgrundbesitzer, hatte zB eine Grundschuld über eine hohe Summe, die jedoch auf mehreren Immobilien gelastet hatte. Die Grundschuld ist noch nicht abbezahlt, der Wert der übrigen Immobilien ist jedoch ausreichend um die Deckung der Restschuld noch zu sichern.
In dem Fall wird dein Haus aus der Mithaft entlassen, die Grundschuld kann aber nicht gelöscht werden, da dein Verkäufer noch abbezahlt.
Wenn du die Grundschuld in deinem aktuellen Grundbuchauszug siehst, könnte dies bedeuten, dass der Rechtspfleger bei der Umschreibung kein neues Grundbuchblatt angelegt hat, sondern lediglich den Eigentümer geändert: Den Verkäufer gerötet und dich eingetragen. (reine Theorie!)
Die Realität musst du mit dem Notar und der Bank klären.
Was stand denn damals im Kaufvertrag? Es wird die Löschung der Grundschuld beantragt oder es wird eine Mithaftentlassung beantragt.?
Löschung wäre üblich und durchaus möglich, dass dann wie vor beschrieben die Mithaft das Ergebnis ist.
Mithaftentlassung beim Kaufvertrag, da hätte der Notar dir erklären müssen, wieso denn so was. Ich persönlich kann es mir so nicht vorstellen.
Natürlich ich möchte die Grundschuld an eine andere Bank abtreten.
Aber kann ich das als Eigentümer ? Gehört die Grundschuld mir oder dem Voreigentümer ?