Löschung Bundeszentralregister?
Ich möchte eine Reise antreten, allerdings muss mein Bundeszentralregister Eintrag leer sein. Ich habe vor 19 Jahren mal Dummheiten gemacht ( 2 Jahre, 6 Monate wegen Betrug). Meine Fragen:
1: Wann wird der Eintrag getilgt?
2: Wenn er getilgt sein sollte, ist er für Ausländische Behörden dann immer noch sichtbar?
Danke für die Information
3 Antworten
Die Tilgungsfristen findest Du hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/
Ab § 45.
Auf das Bundeszentralregister hat keine Behörde direkten Zugriff, auch deutsche Behörden nicht.
Nein es gibt zunächst mal keinen direkten Zugriff auf das BZR. Wer alles Auskünfte aus BZR bekommt steht hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__41.html
Von ausländischen Behörden steht da nichts.
Darf man mal fragen, seit wann das Bundeszentralregister für eine Reise leer sein muss? Seit wann dürfen ausländische Behörden darauf zugreifen? Das dürfen meines Wissens nach nur deutsche Behörden mit Deiner Erlaubnis. Und das Führungszeugnis kannst auch nur Du anfordern und abgeben.
Also nochmal: Woher weißt Du, dass Du ein leeres Bundeszentralregister für deine Reise brauchst?
Kanada lässt vorbestrafte nicht einreisen. Auch nicht als Touristen. Kanada darf dafür nach § 57 BZRG in das Bundeszentralregister sehen. Wie auch noch 70 andere Länder.
Der ist lange raus. Dürfte auch nicht mehr sichtbar sein.
2,5 Jahre wegen Betrug. Muss ja echt heftig gewesen sein.
Ja war ne blöde Sache. Geld verführt halt manchmal.
Ich habe gelesen das ausländische Behörden bei einer Anfrage bezüglich eines Visum, Zugriff auf das Bundeszentralregister haben? Ist das nicht korrekt?