Liegt Sachbeschädigung vor, wenn ein Handwerker ungefragt und ungewünscht einfach Badtür unten abschneidet, weil sie schleift und ist hier Strafanzeige möglich?
6 Antworten
Rechtsauskünfte dürfen nur Anwälte erteilen, also mal einen fragen. Meine persönliche Meinung ist die: Er hätte auf den Umstand das die Tür schleift hinweisen sollen. Er hätte anbieten können diese etwas abzuschneiden. Aber was soll eine evtl. Strafanzeige bringen? Evtl. muss die Firma die Tür ersetzen, übernimmt dann eh die Versicherung. Welche Strafe sollte er dann bekommen?
Arbeiten an den Türen waren nicht vereinbart. Er hatte einen völlig anderen Auftrag. Sanierputz und Bodenplatten austauschen in ANDEREN Raeumen, nicht dem Bad!
Bevor man immer gleich mit Anwalt und Gericht daherkommt, ist es sinnvoll, miteinander zu reden.
Gott bzw. die Natur hat Dir einen Mund gegeben, also benutze ihn auch.
Sag' dem Handwerker / dem Unternehmen, daß Du diese Leistung nicht bestellt hast und sie daher auch nicht bezahlen wirst.
Stellt die neue Situation für Dich eine Verschlechterung dar, dann verlange, daß der Ursprungszustand wieder hergestellt wird.
Daß manche Leute immer sofort mit einer Anzeige daherkommen.... *kopfschüttel*
Wenn man die Hintergründe auch darlegt, fällt eine Bewertung natürlich leichter.
Selbstverständlich hast Du Anspruch auf Wiederherstellung / Reparatur der verursachten Schäden.
Allerdings handelt es sich hier offensichlich um einen uneinsichtigen Handwerker. Daher solltest Du Dich anwaltlich beraten bzw. vertreten lassen.
Setze ihm eine letzte Frist, die Schäden (Fliesen, Loch im PVC, Türe) zu beheben und kündige an, bis zur Behebung weiterhin die noch ausstehenden Beträge zurückzuhalten. Gleich auch schreiben, daß Du bei fruchtlosem Verstreichen der Frist den Rechtsweg beschreiten wirst.
Bezüglich der höheren Rechnung: hast Du einen Kostenvoranschlag oder ein Festpreisangebot erhalten? Bei einem Festpreis kann der Handwerker nicht mehr abrechnen. Üblicherweise wird aber ein Kostenvoranschlag erstellt - in diesem Fall kann die Rechnung natürlich höher ausfallen, da es sich ja lediglich im eine Kalkulation handelt.
Wir hatten einen Festpreis vereinbart. Dann noch einmal einen Festpreis für eine klar umrissene Erweiterung des ursprünglichen Auftrages. Dann gingen die Probleme los. Staendig war etwas kaputt, was ich noch bezahlen sollte. Einiges liess ich mir eingehen. Einiges aber nicht. Die Endrechnung war jedenfalls um 200 EUR zu hoch (ca. 500 statt der von mir nachrechenbaren 300). Die behielt ich mit Hınweis auf die Schaeden ein (Ausnahme: die abgeschnittene Badtür. Die laeuft noch extra). Er will nun ein gerichtliches Mahnverfahren für die (m.E. zu hohe, weil nicht vereinbarte) 500 EUR Rechnung einleiten. Ich will meine Schaeden ersetzt haben. Er sagt, ich müsste erst mal ALLES zahlen. Dazu waere ich verpflichtet. Ich sehe aber nicht ein, eine KOMPLETT Rechnung zu zahlen, die m.E. schon mal höher als vereinbart ist und dann auch noch auf meinen Kosten für die von ihm verursachten Schaeden sitzen zu bleiben. Daher habe ich ihn aufgefordert, dass er mir eine korrekte Schlussrechnung über die ca. EUR 300 stellt, weil ich grundsaetzlich nur korrekte Rechnungen bezahle.. Gleichzeitig will ich auch richtig vorgehen bei der Durchsetzung meiner Interessen, also den Schaeden, die er verursacht hat. Durfte ich einen Teil des Geldes einbehalten? Habe ich mich da rechtlich korrekt verhalten?
Trifft aber auf den konkreten Fall auch nur bedingt zu. Trotzdem nicht unhilfreich. :-) Vielen Dank!
Sehr gute Antwort!
Meine Antwort lesen, Hintergrund verstehen, dann überhebliche Antworten schreiben. Danke! Beim Frage stellen hat man eben nur wenig Text zur Verfügung und kann nicht gleich den ganzen Hintergrund erklaeren. Leider! Ich verstehe die leute nicht, die hier in überheblicher Selbstgerechtigkeit immer davon ausgehen, dass alle anderen doof sind und nicht schon einiges versucht haben, bevor sie hier fragen stellen! Bitte etwas mehr Respekt! Danke!
das kommt ganz darauf an, was im Auftrag des Monteurs stand!
Haben Sie den Handwerker bestellt um die Tür Funktionstüchtig zu machen, muss der Handwerker sie Generell um Erlaubnis fragen ob er die Tür abschneiden darf, wenn dies die schnellste und günstigste Lösung wäre.
Hat der Handwerker diese Tür geliefert und eingebaut, darf er das natürlich, denn er ist ja verpflichtet Ihnen eine Funktionstüchtige Tür zu übergeben.
Dann kommt es auch darauf an wie viel an der Tür abgeschnitten wurde.
Wichtig ist hier zu wissen, dass sie nur einen Anspruch auf Entschädigung haben, wenn ein Mangel vorliegt.
Sprechen Sie mit dem Handwerker, warum er die Tür gekürzt hat und ob es keine andere Möglichkeit gab das Türblatt anzuheben. Meist reiche schon ein paar kleinere Unterlegscheiben an den Schanieren um ein kleineres schleifen am Türblatt zu entfernen.
Von einer Strafanzeige würde ich Abstand halten. Schließlich gab es weder Verletzte noch andere Sachbeschädigung. Lediglich ein anarbeiten eines Türblattes. Also kein mutwilliger Vorsatz
Danke! Er hatte einen völlig anderen Auftrag. Arbeiten an den Türen waren gar nicht vereinbart. Siehe auch meine Antworten an diverse andere Antworter hier. Vielen Dank aber schon mal!
An deiner Stelle würde ich auch erstmal mit dem Handwerker reden, und versuchen die Sache außergerichtlich zu regeln. Ist denn die Tür nun um so viel schlechter? Wenn die Tür nicht gescheit aufgegangen ist, dann wird der HAndwerker doch einen Grund gehabt haben diese abzuschneiden? Wenn du dafür keinen Auftrag gegeben hast, dann kannst die Herstellung des ursprünglichen Zustandes verlangen.
Hallo. Danke! Siehe bitte meine ausführlichen Kommentare zu aehnlichen Antworten. Hier nur soviel: Er hatte einen völlig anderen Auftrag!.
Die Frage ist so nicht eindeutig zu beantworten, weil jetzt die Umstände hierfür nicht klar sind. Als der Handwerker tätig war, warst Du hier vorort und er hat Dich nicht gefragt oder warst Du eher außer Haus? Wenn jetzt z.B. ein Fliesenleger neue Fliesen (direkt auf die alten) verlegt hat, liegt es auf der Hand, dass das Türblatt abgenommen werden muss... Was wäre los gewesen, wenn beim Öffnen der Türe gleich die neuen Fliesen verkratzt worden wären?
Hallo. In der ersten Frage kann man nur sehr wenige Worte machen, weil eine Buchstabenbegrenzung exisitiert. :-) Habe inzwischen die Hintergründe dargelegt. Vlt. bei anderen Antworten gucken? Danke aber schon mal für die Bereitschaft!
habe mir jetzt Deine Kommentare und Antworten durchgelesen, es sieht wohl so aus, dass Du bei der Wahl Deines Handwerkers nicht gerade Glück hattest. Sehe das genau wie Du auch, hier handelt es sich schon um mutwillige Sachbeschädigung, denn letztendlich hast Du ja auf sein Angebot verzichtet die Türe abzusägen... Du solltest ihn auf jeden Fall schriftlich auffordern, die Schäden baldigst zu beseitigen, ansonsten müsstest Du ihm hierfür eine Rechnung schreiben bzw. das Ganze auf seine Rechnung ausbessern lassen...
Vor allem: Er hat ja eine völlig andere Tür abgesaegt als die, für welche ich mal angefragt hatte!!!
Hallo, der Handwerker hatte einen klar umrisse3nen Auftrag, der darin bestand, dass er in zwei Raeumen den Boden erneuern sollte und an vereinbarten Stellen alten Putz entfernen und neuen Sanierputz anbrinegn sollte. Von Badtür absaegen war nie die Rede. Das hat er einfach eigenmaechtig gemacht. Ich hatte mal angefragt ob er die WOHNUNGStür gratis mit einrichten könne, weil diese schleift. Da hat er mir geschrieben, dass er das NICHT könne, weil das mind. 2 Stunden dauern würde, die er mir berechnen müsste und er die Tür vlt. auch abscheniden müsste. Das wollte ich dann natürlich nicht. Zur Qualitaet des Handwerkers: Die neue Mieterin hat einen Bekannten (einen Laien!), der inzwischen die Wohnungstür eingerichtet hat. Innerhalb von 10 Min. Schleift nicht mehr und musste auch nicht abgeschnitten werden. Hatte aber, nochmal, mit BAD nichts zu tun! Deshalb fragte ich, ob das Sachbeschaedigung ist. ıch bin übrigens nicht vor Ort, sondern lebe im Ausland. Daher wurde alles per Email gemacht und auch dokumentiert.
ıch wollte eigentlich eine Antwort auf meine Frage, keine moralische Bewertung, vor allem ohne Kenntnis des Hintergrundes! Denn ich habe bereits versucht, mit dem Handwerker zu reden, allerdings ohne Erfolg! Er hatte den Auftrag, in 2 Zimmern Sanierputz anzubringen und den Boden auszutaschen. Im Bad war NICHTS besprochen oder vereinbart. Nun hat der Mann im Rahmen seiner Arbeiten einiges kaputtgemacht. Im Rahmen der Arbeiten: 1. Ein Loch im PVC-Belag im Wohnzimmer, der wieder verwendet werden sollte. 2. 3 gerissene Fliesen im Flur. Beide Schaeden waren laut kurz vorher erstellten Übergabeprotokolls nach Mieterauszug und durch Zeugenaussagen belegt, NICHT vorhanden, als der Handwerker anfing. Wohnung stand auch leer. Wer also haette Schaden sonst verursachen können? Zudem fiel die 2. Telilrechnung höher aus als vereinbart. Und DAZU kommt eben nun die Sache mit der Badtür, die mit den eigentlichen Arbeiten nichts zu tun hat!. Ich habe MEHRFACH mit dem Handwerker hin- unbd hergeschrieben. Er besteht auf der (zu hohen Rechnung) und lehnt Kostenübernahme ab. Lediglich bei den Fliesen würde er "aus Kulanz" vielleicht Abhilfe leisten. Ich habe wegen der Schaeden von der Restsumme gut EUR 300 einbehlaten. Er will noch fast EUR 500. Nun droht er mit gerichtlichem Mahverfahren. Beim Einbehalt der ca. 300 habe ich aber das Abschneiden der Bartür noch gar nicht berücksichtigt! Daher meine Frage. Und vor diesem Hintergrund haette ich gerne eine vernünftige Antwort ohne Überheblichkeit oder moralischem Zeigefinger! Herzlichen Dank!