Arbeitgeber verlangt Falschparken mit Firmenwagen - wer trägt die Kosten?

12 Antworten

Die Kosten muss derjenige tragen, der falsch geparkt hat, denn der begeht die Ordnungswidrigkeit. Der Chef kann die Kosten hierfür übernehmen, muss es aber nicht. Wenn dir dein Chef gesagt hat, kümmere dich nicht um das Parkverbot, sondern um deinen Auftrag, dann würde ich meinen Chef auf diese Anordnung erinnern und von ihm die Kosten fürs Falschparken verlangen. Fände es als eine Unverschämtheit als Chef, den Mitarbeiter zum Falschparken zu verleiten und dann bei einer Strafe den Bussgeldbescheid an den Mitarbeiter weitergeben, damit er die Strafe zahlt. Unmögliches Verhalten deines Chefs. Zahlt der Chef nicht, würde ich in Zukunft das Fahrzeug immer da parken, wo ich keine Strafe zahlen muss, auch wenn der Weg vom Parkplatz bis zur Arbeitsstelle sehr lang ist..

Krisha 
Beitragsersteller
 21.08.2013, 07:51

Ist das so? (Siehe oben Paragraf 25 a StVG)

Der Chef müsste eigentlich zahlen.

Die Person sollte sich allerdings vom Chef mal schriftlich geben lassen, dass solche Kosten von der Firma übernommen werden, falls so etwas öfter passieren sollte, dass kein Parkplatz zur Verfügung steht.

Allerdings darf das natürlich auch nicht ausgenutzt werden, es ist sehr verführerisch sich dann immer ins Parkverbot zu stellen, nur um nicht weit laufen zu müssen.

Krisha 
Beitragsersteller
 21.08.2013, 07:56

Wir gehen mal von einem moralisch integren Handwerker aus :)

Für das "Falschparken" wird zuerst einmal der Fahrzeughalter belangt - hier der Arbeitgeber - er ist der "Ansprechpartner" für's Ordnungsamt o.ä. Direkt vor Ort - alss "erwischt" muss der Fahrzeugführer zahlen. Er könnte von Dir verlangen, dass Du die Kosten übernimmst, wenn er Dir nachweisen kann, dass Du zu dieser Zeit das Auto benutzt hast. Die mündliche Absprache wäre nichts wert, Du hättest der "Anordnung" zum Falschparken nicht nachkommen müssen....

Krisha 
Beitragsersteller
 21.08.2013, 07:48

Zusammengefasst heißt das wohl: Es kommt auf das Innenverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer an? Denn für das Ordnungsamt scheint der Fahrzeughalter interessanter zu sein, als der eigentliche Fahrzeugführer?

"Kann in einem Bußgeldverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes der Führer des Kraftfahrzeugs, der den Verstoß begangen hat, nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung ermittelt werden oder würde seine Ermittlung einen unangemessenen Aufwand erfordern, so werden dem Halter des Kraftfahrzeugs oder seinem Beauftragten die Kosten des Verfahrens auferlegt; er hat dann auch seine Auslagen zu tragen" ( Quelle: Paragraf 25 a StVG)

Bitte hierauf eingehen und korrigieren falls erforderlich.

DFgen  21.08.2013, 08:12
@Krisha

Fest steht: DU hast diese Ordnungswidrigkeit begangen und musst dafür gerade stehen.

Kann ein Fahrzeugführer nicht "vor Ort" belangt werden, geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Fahrzeugführer gleichzeitig auch der Fahrzeughalter ist - und wendet sich an letzteren.

Streitet dieser dann ab, falsch geparkt zu haben, wird von ihm der Nachweis verlangt, wer sein Fahrzeug geführt hat. (Kann er das nicht bzw. will er das nicht...., könnte ihm z. B. auferlegt werden, künftig ein Fahrtenbuch zu führen.) Mögliche Folgekosten (Verfahrenskosten...) hätte er zu tragen, weil erwartet werden kann, dass er als Fahrzeughalter wissen sollte, wer wann das Fahrzeug benutzt hat....

Würde er nach Erhalt des Ordnungsgeld-Bescheides bzw. auf Nachfrage allerdings nachweisbar angeben, dass Du der Falschparker bist, hättest Du die Kosten zu tragen.

Eure Absprachen stehen auf einem anderen Blatt - haben mit der StVO an sich überhaupt nichts zu tun.

Krisha 
Beitragsersteller
 21.08.2013, 12:15
@DFgen

Zum Glück hab ICH nichts damit zu :D

Also normal würde ich dem Arbeitgeber eins "pusten" bei so einer Aussage.

Normal wäre aber, dass man früher losfahren müßte um einen entsprechenden Parkplatz zu finden. Arbeitszeitlich zu Lasten des Arbeitsgebers natürlich.

Aber du kannst ja mal Einspruch bei der Bußgeldstelle einlegen und den Sachverhalt darlegen.

Dann wäre es übrigens eine vorsätzliche Ordnungswidrigkeit.

Bei Vorsatz verdoppelt sich dann der Regelsatz.

  • Für dich
  • Und für deinen Arbeitgeber gleich mit.

Viel Spaß dabei..

Da das Ordnungsamt nur das Kennzeichen hat, wird erstmal der Halter angeschrieben, und der kann darlegen, dass er nicht gefahren ist, sondern XY.... Die Bussgeldstelle schreibt dann an dort genannten.... bzw. der Chef gibt es an den Fahrer weiter (da kenne ich viele Firmen, bei den es so läuft).

Dein Chef, sollte Dich nicht zum Falschparken anstiften, da Du das Risiko des Tickets alleine trägst.

Widerspruch hilft Dir eigentlich nicht, beschreibst Du die Situation, dann kann die Bussgeldstelle, es als "Schuldeingeständnis und Vorsatz" auslegen und es wird noch teuer. Ich könnte mir vorstellen, dass Dein Chef nicht zugeben wird, dass so gesagt zu haben, von Beweis ganz zu schweigen....

Daher rede mit Deinem Chef, erkläre Ihm, wie Du es verstanden hast und wie mal die Sache nun aus der Welt bringt.

Wie hoch ist das Ticket (Punkte?) oder ist es "nur" der Anhörungsbogen?

Krisha 
Beitragsersteller
 21.08.2013, 12:12

Keine Ahnung :) Es geht nich um mich. Aber ich glaube auch, dass dies ein Gespräch unter 4 Augen nach sich zieht :)