Handwerker hat sich durchgebohrt
Hallo, ich möchte folgendes wissen: In einer Eigentumswohnung (soll vermietet werden) über einer anderen Eigentumswohnung wird renoviert. Das Badezimmer der Wohnung liegt über der Küche. Es ist mal wieder gebohrt worden, hörte sich an wie ein kleiner Presslufthammer. Dann klingelt es an der Tür, der Chef der Firma steht da und sagt, dass sie durchgehämmert haben. Nun ist in der Küche ein Loch mit knapp 20cm Durchmesser und der Chef meinte, er läßt einen Maler kommen, der macht das zu und es ist in 1 Stunde erledigt.
Meine Frage ist, - Wenn der Maler kommt, müßte er ja eigentlich die ganze Decke streichen und nicht nur da, wo das Loch war (§ 249 BGB?) - Wie ist es mit Reinigungskosten? Kann man die Zeit in Rechnung stellen?
Ich hoffe, ich habe verständlich geschrieben. Freue mich über eure Antwort.
Liebe Grüße Bibiana
8 Antworten
Im BGB ist das über den Werksvertrag geregelt, der besagt, dass bei einer Beschädigung von Eigentum, der Verursacher für die Reperatur und Instandsetzung des vorher herrschenden Zustandes aufkommen muss. Ergo die müssen das so instand setzen, wie es vorher aussah und wenn dafür die ganze Decke gestrichen werden muss. Paragraph ist laut erinnerung irgendwo ab 600 oder so
es war ja eine fahrlässige Handlung, und keine widerrechtliche, oder gar rechtswirdrige! Deswegen kann man nicht direkt auf einen Schadensersatz pochen, sondern muss eine Möglichkeit zur Wiedergutmachung geben!
der Wert ist nicht ganz so wichtig - vor Gericht würde die Vorgehensweise mit beurteilt werden. Deswegen ist es wichtig, dem Gegenüber eine faire Chance zu geben, den Schaden so gut wie möglich zu beseitigen. BGB hin oder her.
Nein - nicht einfach in Rechnung stellen - sondern erst mit der Firma verhandeln. Meistens finden sich gute Lösungen. Falls er diese Kosten nicht übernehmen will, mus er für Ersatz, sprich einer Person sorgen, (was i.d. Regel teuer ist). Wichtig ist es, dem Chef ein Angebot zu unterbreiten, mit dem er sich auseinandersezten muss. Einfach eine Rechnung schicken, geht nur nach Hinten los! Anwaltskosten - Gerichtskosten - welche meistens zu gleichen Teilen aufgeteilt wird, bzw. jeder bezahlt seine Auslagen und das war es. Lohnt nicht! Also: einfach vernünftig mit dem Chef reden. Willigt er nicht ein, bleibt die Küche, wie sie ist, und ein Sachverständiger muss her. Dann hat man etwas in der Hand.
Liebe Bibiana. Du hast ja nun schon eine Menge Antworten bekommen und über die ein oder andere musste ich schon etwas schmunzeln. Ich bin nun schon seit mehr als 20 Jahren in einer Dienstleistungs/Handwerksbranche tätig und meine Monteure haben in dieser Zeit natürlich auch den ein oder anderen Schaden verursacht. Es ist immer sehr bedauerlich und ärgerlich für den Handwerker und den Kunden, wenn ein Malheur passiert- aber leider nun mal nicht vermeidbar. Soweit mir bekannt ist, hat der Handwerker nur für Bearbeitungsschäden ein Recht auf Nachbesserung. Das heißt, wenn ein Küchenmonteur die Arbeitsplatte beschädigt, hat er ein Anrecht darauf, diese fachmännisch auszubessern. Wenn er eine Fliese an der Wand beschädigt, kannst du selbst entscheiden, ob er sie fachmännisch austauschen darf, ober er dich finanziell entschädigt und du machst es selbst oder ob du einen Fachmann kommen lässt, der den Schaden beseitigt. Jeder vernünftige Handwerker hat eine Betriebshaftpflichtversicherung, die für Schäden am Eigentum Dritter aufkommen muss. Nun zu deinem speziellen Fall: Es tut mir leid, was dir passiert ist und du hast mein vollstes Mitgefühl! Mit Schaufel und Besen ist es hier nämlich bestimmt nicht getan und du hast eine Menge Dreck( und noch mehr wird kommen). Du hast natürlich das Recht, deinen Aufwand bei dem Schadensverursacher geltend zu machen- evtl. muss du ja sogar einen Tag Urlaub nehmen, wenn der Maler kommt. Ideal wäre es, wenn du an diesem Tag eine Person dabei hättest, die ein „handwerkliches Auge“ hat. Denn wenn du dem Maler seine Arbeit quittierst, sollte es auch alles ordentlich erledigt sein. Eins sage ich dir gleich: ein Loch mit 20 cm Durchmesser kann nicht in einer Stunde erledigt sein! Es muss ersteinmal aufgefüllt werden und das wahrscheinlich mehrmals, da das Füllmaterial bei dieser Größe immer einsinken wird. Wenn die Decke schon länger nicht mehr gestrichen wurde, muss er die ganze Decke streichen und vorher alles abdecken und abkleben.-Wie gesagt, es muss fachmännisch gemacht sein. Aus jeden Fall würde ich alles mit Foto dokumentieren. Der Idealfall wäre, wenn du einen Maler in deinem Bekanntenkreis hättest, der sich das anschaut. Noch besser- ruf einfach einen Maler an, der soll kommen und dir einen Kostenvoranschlag machen. Der kann dir nämlich als neutraler Fachmann genau sagen, wie der Schaden zu beheben ist. Und ein Kostenvoranschlag ist in der Regel kostenlos- das kannst du ja vorher mit ihm abklären. Zum Schluss noch eine Anmerkung: Die meisten ( wenn nicht sogar alle) Rechtsschutzversicherungen haben mittlerweile das Erstberatungsgespräche aus ihrem Leistungsumfang ausgeschlossen. Ich wünsche dir alles Gute und gute Nerven. L.G.
Die Firma muß den Schaden komplett ersetzten, oder unsichtbar machen! Incl. der Zeit, in der du deine Küche nicht benutzen kannst. Aber bitte einen Anwalt einschalten. Es ist dein Eigentum!
N Anwalt, ja nee is klar.-Was soll der Anwalt machen, Pinseln oda was?-
anwalt lass lieber außen vor, ist zu teuer im verhältnis zum schaden, ansonsten stimmt es: schaden muss vollständig abgegolten werden
Ich glaub es ist auch nicht immer die beste Entscheidung wenn man die Firma die den Schaden gemacht hat ran lässt zum reparieren.Immerhin ist das Loch in der Decke nicht in ner Wand. Das da evtl Folgenschäden sind das es wieder abbröckelt ect.. wäre mir zu unsicher.Wenn du eine Rechtschutz hast, vielleicht lässt berätst du dich einfach mal bei einem Rechtsanwalt ohne ihn gleich damit zu beauftragen.