Sachbeschädigung an Auto auf Betriebsgelände- wer zahlt den Schaden?
Arbeite in einer behinderten Werkstatt. Parkplätze sind auf dem Firmengelände; umgeben von Zaun und Tor
Auto ist nach Feierabend ordentlich zerkratzt, Vermutung liegt nahe das ein behinderter Menschen das aufgrund von Wut über den Angestellten das Auto zerkratzt hat; beweise liegen nicht vor (darum geht's auch nicht)
Wer kommt für den Schaden auf? Meine Vollkasko oder eine Versicherung meines Arbeitgebers?
Das Auto is schon alt (7 Jahre) und kein Porsche (Dacia) ;-), kann ich das auch Fiktiv abrechnen, also den Schaden nicht reparieren und das bisschen Geld für ne neue Hose nutzen??
5 Antworten
Erstmal die Vollkasko.
Ob jemand anders in Haftung genommen werden kann kommt u.a. auf dessen geistige Einsichtsfähigkeit an, nebst schuldhaftem Handeln oder ob Verkehrssicherungs- oder Aufsichtspflichten verletzt wurden.
Niemand ist verpflichtet einen Schaden reparieren zu lassen. Du kannst auch nach KVA abrechnen, dann aber ohne USt.
Es ist im Prinzip nichts anderes, als ob es vor deiner Haustür passiert wäre.
Wenn du eine Vollkasko hast, würde diese für Vandalismus-Schäden eintreten. Durch die Selbstbeteiligung und die Rabatt-Rückstufung kann das aber negativ werden.
Ob der Betrieb für diese besondere Gefährdung eine Absicherung hat, kannst du nur dort erfahren.
Es könnte eine Betriebsvereinbarung geben, dass der Arbeitgeber sich in diesen besonderen Fällen an den Kosten beteiligt. Ist zwar sehr unwahrscheinlich.
Aber hier kann sonst auch niemand helfen.
Dann wird er dafür aber keine Absicherung (Versicherung) haben und darf dann diese Kosten selbst zahlen.
Wenn du den Schadensverursacher findest, kannst du ihm die Kosten in Rechnung stellen.
Dein AG hat den Schaden nicht verursacht, also muss er auch nichts zahlen.
Wenn du eine Vollkaskoversicherung hast (nicht Teilkasko) dann kannst du dort den Schaden einreichen.
Wenn das Grundstück einen Zaun hat, und ein Tor oder Schranke, müsste die Firma für dem Schaden aufkommen. In der Regel lehnen es die Mitarbeiter ab, aber nicht einschüchtern lassen, die Firmen haben eine Haftpflichtversicherung. Ein Bekannter hatte vor Jahren ein ähnlichers Problem.
Dein Arbeitgeber hat keine Versicherung für dein Auto!
Deine Vollkaskovers. oder alternativ Du tragen den Schaden.
aber er hat ne Pflicht mein Auto zu sichern...
HÄÄ??? Wovon redest du??
Tu dir doch bitte selbst einen Gefallen und denk' nach:
Wäre es so wie du sagst, würde (Je-)der Arbeitgeber schlicht das Parken auf seinem Gelände verbieten um die Sicherungspflicht zu umgehen! Eine Versicherung gibt es wie gesagt nicht - folglich würde ein "kleiner" Arbeitgeber durch Totalschaden eines Mitarbeiterautos in Insolvenz fallen können!
1. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die berechtigterweise auf das Betriebsgelände mitgebrachten Sachen des Arbeitnehmers durch zumutbare Maßnahmen vor Beschädigungen durch Dritte zu schützen. Wie weit diese Pflicht geht, ist im Einzelfall nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der betrieblichen und örtlichen Verhältnisse zu bestimmen. Der Arbeitgeber haftet bei schuldhafter Pflichtverletzung auf Schadensersatz (im Anschluß an BAG 25. Juni 1975 – 5 AZR 260/74 – AP BGB § 611 Parkplatz Nr. 4 – EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 17) .
2. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers beinhaltet auch, Schädigungen zu unterlassen. Der Arbeitgeber hat das Verschulden von Erfüllungsgehilfen in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden (§ 278 BGB). Werkunternehmer, die auf dem Betriebsgelände Arbeiten ausführen und nur aufgrund besonderer Umstände mit dem Eigentum des Arbeitnehmers in Berührung kommen, sind regelmäßig keine Erfüllungsgehilfen des Arbeitgebers.
Meinem Kollegen wurde letzens das Fahrrad geklaut (hat er auf dem Betriebsgelände über Nacht! stehen lassen)... dies bekam er komplett ersetzt! Ich glaub so einfach wie du sagst is es nun nicht
Hat er nicht. Wieso sollte er dein Auto sichern? Du bist doch frei in deiner Parkplatzwahl. Kannst es ja auch außerhalb abstellen.
steht wo genau ?
Wer sagt das? Ist der Parkplatz Tag und Nach bewacht?
Welche Absicherung soll dies sein???