Katze wird von Hund gejagt

3 Antworten

Ja kannst den Hundebesitzer anzeigen.

das nichtanleinen ist eine ordnungswidrigkeit. ob die katze durch den hund die starken verletzungen erlitten hat, ist erst mal nicht bewiesen. das verfahren dürfte ohne zeugen oder andere beweise im sande verlaufen. über den hund den besitzer herauszubekommen ist ein leichtes für die polizei. der hundehalter hat auf jeden fall seine aufsichtspflicht vernachlässigt, vielleicht sogar grob fahrlässig.

muensterlaender  17.03.2015, 20:54

der hund kann beschrieben werden, das ist wenig. wer soll den hund ausfindig machen?? die ganze sache wird im sande verlaufen, wenn ihr nicht mehr vorweisen könnt...

ftmg2008 
Beitragsersteller
 17.03.2015, 20:12

Es gibt Zeugen für den Vorfall. Zum einem kann der Hund beschrieben werden und auch die Tatsache, dass der Halter nicht zu sehen war.

Also das mit der Leinenpflicht ist mit Sicherheit nur eine Ordnungswidrigkeit. Wenn jetzt jedoch daraus die "Sachbeschädigung" an deiner Katze entstanden ist wäre der Hundehalter dafür haftbar zu machen. Der Schadensausgleich sollte eigentlich für den Halter kein Problem sein, denn jeder Hund braucht in Deutschland ,gesetzlich vorgeschrieben, eine Haftpflichtversicherung. 

Vielleicht versuchst du dich erstmal darüber mit dem Halter zu verständigen, bevor du an Strafanzeige denkst.

ftmg2008 
Beitragsersteller
 17.03.2015, 20:15

Das habe ich auch vor. Aber Vorfälle in der Vergangenheit haben leider gezeigt, dass manche Hundehalter leider sehr uneinsichtig sind.