Liegt ein Straftatbestand vor, wenn Eltern ihr Vermögen verprassen und eine Tochter unheilbar krank wird?
Mein Frau ist zu ihrem Bruder von Bremen nach Berlin gezogen. Die Eltern wohnen noch in ihrem Familienhaus in Bremen. Aus Sehnsucht zu ihren Kindern verkaufen sie das Haus für 500000 EUR und ziehen in eine Mietswohnung in Berlin etwa in der Zeit, wo meine Frau unheilbar an Multiple Sklerose erkrankte. Innerhalb von 4 Jahren haben sie das Vermögen regelrecht verprasst (beide sind um die 80 Jahre alt und Beamte) und sich wenig finanziell um meine Frau mit ihrer Tochter gekümmert (Harz4). Ich selber beobachte ein sehr restriktives Verhalten bei den Eltern, weil sie neben ihren Reisen noch vieles nebenbei ausgeben. Bei mir regt sich der Verdacht, dass da etwas ganz schräg gelaufen ist bei den Eltern. Als ich mich in die Familie eingeheiratet habe, musste ich mit meiner Frau zum Teil ums Überleben kämpfen, weil die Wohnung, in der meine Frau eingezogen ist in Berlin nur mit Eintritt der Mutter in den Mietvertrag möglich war.
Die Situation droht in den nächsten Jahren aus der Kontrolle zu geraten, weil die Miete heftig steigen wird in Berlin und die Mutter sich nicht angesprochen fühlt und wir kein Geld für einen Umzug haben werden.
Die Frage ist, ob ein Verprassen von knapp 500000 EUR mit Wissen ob der kranken Tochter moralisch vertretbar ist oder sogar strafrechtlich belangt werden kann.
9 Antworten
Sorry, diese Antwort magst Du bestimmt nicht hören: Irgendwann sind Kinder so alt, dass sie ihren Eltern nicht mehr auf der Tasche liegen sollten.
Natürlich dürfen Leute ihr Geld ausgeben. Wie sollten sie dafür strafrechtlich belangt werden?
krankheit und alg2-bezug, sind allein problem der tochter. das tangiert die eltern nicht mehr, die können mit ihrem geld machen was sie wollen.
findest du es nicht massiv unverschämt, der mutter irgendwas vorzuwerfen, was diese mit ihrem selbst verdienten geld macht? und wenn sie alles mit ihrem mann verjubelt und am ende nichts mehr übrig bleibt und schon garnichts für dich und die tochter - dann ist das allein ihre sache (mutti) - ihr habt überhaupt keinen anspruch auf den kleinsten cent von den eltern.
nicht bei den eltern läuft massiv was schief, sondern bei dir. die eltern machen sich überhaupt nicht strafbar, sondern leben ihren lebensabend aus den vollen, da es jederzeit vorbei sein kann, guck dir mal an, wie alt sie schon sind.
zu deinen fragen:
1. es ist moralisch völlig vertretbar, dass die eltern 500.000 euro um die ecken bringen und sich damit das leben versüßen. die tochter kann ihnen völlig egal sein, die muss für sich selbst sorgen.
2. natürlich machen sie sich nicht strafbar, warum auch? sie sind der tochter gegenüber nicht mehr zu unterhalt verpflichtet, sie muss sehen wie sie zurecht kommt und der nächste mensch in ihrer umgebung der zu unterhalt verpflichtet ist - bist du, ihr ehemann. also such dir gefälligst arbeit und sorge für die frau. und wenn ein job nicht reicht, such dir zwei.
3. du solltest ganz zügig mal deine ansprüche runterschrauben. dich geht das alles geht das garnichts an. du solltest dich abgrundtief schämen, dass du an das geld von leuten willst, die ihr leben lang dafür arbeiten waren.
hoffentlich bleibt nach dem tod der eltern nicht ein cent mehr übrig. an deren stelle würde ich den gesamten haushalt verschenken und verscherbeln, nur noch das allernotwendigste und günstigste haben und mir den rest des lebens auf kreuzfahrt schenken.
grund warum nichts rüberwächst richtung tochter bist wohl du. solange du da bist, wird da kein cent mehr rollen.
Die Elztern können mit ihrem Geld machen, was sie wollen.
Sie sind nicht verpflichtet, für die kranke Tochter aufzukommen.
mal langsam - MS ist eine Krankheit - deine Frau arbeitet NOCH oder bereits Rentner - du schreibst was von ALG2 da stimmt was nicht.
Die Eltern können mit ihrem Geld machen was Sie wollen.
Wenn deine Frau im Rolli sitzt - gehen dir die Augen auf - Viel Zeit für Arbeit bleibt nicht.
ist bei meiner Freundin der Fall, bestimmte Sachen Schneiden geht nicht - gerade vom Rolli auf die Couch - mehr geht nicht mehr.
NEIN
dann wirds zeit, dass du endlich arbeiten gehst und dich um deine frau kümmerst. sie wird ja pflegegeld erhalten, dafür kann eine pflegekraft ins haus und für den rest des unterhalts bist DU zuständig und sonst keiner
Über moralische Fragen will ich mich nicht auslassen, aber strafrechtlich ist das irrelevant, jeder kann mit seinem Geld machen was er will.
moralisch ist die art und weise des fragestellers schwer verwerflich
sie ist inzwischen vollerwerbsgemindert, davor noch Harz4. Die Vollerwerbsminderungsrente wurde rückwirkend bewilligt