Lenkererhebung Österreich?

3 Antworten

Also ich kennen mich jetzt mit dem österreichischen Recht nicht so aus, aber deren Mühlen mahlen ja noch langsamer als die deutschen.

Abgesehen davon - im Zweifel lieber zahlen

Jack98765  21.06.2017, 11:28

In diesem Fall hast du recht und die Post hat ihres auch noch dazu beigetragen. Ich habe eine Blitzerstrafe aber auch schon nach 2 Wochen im Briefkasten gehabt. Hängt oft damit zusammen wie sehr die Bezirkshauptmannschaften ausgelastet sind.

Da es ja ein Blitzerbild gibt, muss ohnehin bezahlt werden, egal wer in Österreich gefahren ist.

Es ist unerheblich, wann du davon in Kenntnis gesetzt wurdest. Wichtig ist das Datum des Schreibens. Da du keine Rückmeldung abgegeben hast, geht die Behörde nun davon aus, dass du selber gefahren bist und die Schuld somit auf dich nimmst. Damit bist du für die Strafe verantwortlich und musst diese auch bezahlen. Einspruchsfristen sind sehr wahrscheinlich auch schon alle verstrichen.

Es gilt das Datum, an dem Dir das Schriftstück zugegangen ist (zugestellt oder hinterlegt wurde), und nicht das Datum, an dem es versandt wurde.

Jack98765  21.06.2017, 11:40

Lt. Wirtschaftskammer:

Die Verfolgungshandlung muss innerhalb der Verjährungsfrist nach außen in Erscheinung getreten sein, d.h. den Bereich der Behörde verlassen haben, so etwa durch Postaufgabe. Ob sie dem Beschuldigten bekannt geworden ist, ist nicht entscheidend. Rein behördeninterne Vorgänge werden hier nicht anerkannt.

Sprich, es reicht, dass das Schreiben das Amtsgebäude rechtzeitig verlassen hat. Solche Schreiben kommen oft als RSb womit eine Aufgabe nachgewiesen werden kann und somit ist es unerheblich ob das Schreiben überhaupt ankommt oder nicht.

akrap 
Beitragsersteller
 21.06.2017, 11:57
@Jack98765

So eine Antwort wollte ich sehen. Danke. Also leider muss ich das zahlen...