Rotlichtverstoß Verjährung + wie reagieren?
Ich bin vor ca. 1 Jahr über eine Ampel gefahren, die gerade von Gelb auf Rot gesprungen ist, bzw als ich rüber fuhr, dann schon Rot war.
Und ich wurde dann geblitzt.
Ich konnte allerdings nicht mehr voll bremsen, weil hinter mir jemand ohne wirklichen Abstand gefahren ist (hätte übel gekracht).
Bis heute kam kein Schreiben. Nun frage ich mich, ob da überhaupt noch was kommt und wenn ja, verjährt das denn? Ich hab zwar schon ein bisschen gegooglet, aber frage mich, sollte ein Brief kommen, wie reagiert man dann darauf, wenns denn wirklich ne Verjährung gibt?
5 Antworten
Die Verfolgungsverjährung für OwIG nach § 26 StVG (3) beträgt drei Monate, Du hast dir also neun Monate ohne Grund Sorgen gemacht.
Hallo das kommt auch auf die Sekunden an wo die Ampel rot war
danach wird entschieden
Wenn es tatsächlich ein Jahr her ist, kommt ganz sicher nichts mehr. (3 Monate und tschüss)
Leg Dich wieder hin.
wie reagiert man dann darauf, wenns denn wirklich ne Verjährung gibt?
ignorieren. Auf keinen fall zahlen , sonst hast du keinen Anspruch mehr auf Rückzahlung
Wenn nicht spätestens 3 Monate nach dem Verstoß ein Anhörungsbogen eintrifft, ist die Sache verjährt und es kommt gar nichts mehr.
Rund 1/3 aller Radar- und Ampelblitzerfotos führen nicht zu einem Verfahren, da die die aus irgendeinem Grund nicht dazu taugen, eine Schuld eindeutig nachzuweisen. In deinem Fall wäre z.B. möglich, dass beide Autos auf dem Foto drauf sind und nicht klar ist, ob du oder der Hintermann den Blitzer ausgelöst hat.
Ich konnte allerdings nicht mehr voll bremsen, weil hinter mir jemand ohne wirklichen Abstand gefahren ist (hätte übel gekracht).
Das wird von Gerichten nie als Ausrede anerkannt. Eine Argumentation ist dabei, dass ein Auffahrunfall in der Regel nicht so schlimm ist wie ein Kreuzungsunfall mit einem querkommenden Fahrzeug, den du ja in Kauf genommen hast.