Leitungswasserschaden in der Wohngebäudeversicherung?

8 Antworten

die private Haftpflichtversicherung vom Mieter kann den Schaden entweder regulieren oder abwehren. Die Abwehr unberechtigter Ansprüche ist genauso Bestandteil einer PH wie die Regulierung berechtigter Ansprüche.

Ansonsten hat Valnar52 in seiner/ihrer Antwort den Nagel auf den Kopf getroffen.

Das hört sich auch für mich komisch an.

Wer hat den Schaden auf 5.000 EUR festgelegt?

In meinem Bestand gab es mal nach so einem Vorgang rd. 30.000 EUR Reparatursumme, die von der VGV bezahlt wurde. Die Mieter bezahlen den Beitrag, also haben sie Anspruch auf deren Leistung.

Die VGV hat die Mieter damals nicht in Regress genommen.

Gibt es keine LW-Versicherung, ist es ein Problem der Eigentümer, sieht ja auch die zum Glück vorhandene PH so.

Die führt dann auch den Streit, wenn denn der Vermieter es so möchte.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Gib ihm die Daten der entsprechenden Privathaftpflicht - er kann dort seine Ansprüche anmelden.

er sonst seine Forderung mit Hilfe eines Anwaltes weiterverfolgen.

Soll er versuchen ..... Ich schätze mal ein Anwalt wird ihm auch nahelegen, den Schaden seiner Wohngebäudeversicherung zu melden - übrigens diese Versicherung bezahlt ja auch ihr als Mieter. Und sollte diese Versicherung die Regulierung (schriftlich ) ablehnen, dann kann man weitersehen.

Die Gebäudeversicherung deckt den Leitungswasserschaden am Gebäude (also alles was mit dem Gebäude fest verbunden ist).

Wenn der Vermieter keine Leitungswasserversicherung hat, (ist durchaus möglich), dann rührt das meist daher, dass ihm diese wegen Schadenshäufigkeit gekündigt wurde.

Er schneidet sich ins eigene Fleisch, falls er doch eine normale VGV hat. Diese leistet nämlich Neuwertentschädigung.

Über die Haftpflichtversicherung bekommt er nur Zeitwerterstattung.

Aber die Mieterin muss den schaden sowieso ihrer privaten Haftpflicht melden. Diese wird dann auch den unberechtigten Anteil der Forderung zurück weisen. Auch vor Gericht.

ich meine, das dies ein Haftpflichtschaden ist. Natürlich wird jede Versicherung versuchen die Kosten auf die andere zu schieben.

Schön wäre es, wenn man in diesem Fall noch eine Rechtsschutzversicherung hätte.

DerHans  10.02.2021, 18:20

Eine Rechtsschutzversicherung ist in dem Fall unnötig. Die ABWEHR eines unberechtigt zu hohen Anspruch, leistet bereits die private Haftpflichtversicherung.

schleudermaxe  10.02.2021, 17:31

Wozu das denn? Jede PH führt doch den Streit, wenn der ET denn glaubt sparen zu müssen, komplett!

Valnar52  10.02.2021, 17:25
Schön wäre es, wenn man in diesem Fall noch eine Rechtsschutzversicherung hätte.

Braucht man nicht, da ist die Abwehr von vermeintlich unberechtigten Schadenersatzansprüchen eh nicht versichert, denn das ist Aufgabe der Haftpflichtversicherung.

heartlightsls  10.02.2021, 17:21

Auch das nicht, auch hier kann es nicht angehen das die Allgemeinheit den Geiz von jemand subventioniert

Valnar52  10.02.2021, 17:25
@heartlightsls

Deine persönliche Meinung interessiert hier niemanden. Hier geht es um Fakten und Wissen. Und dieses fehlt dir augenscheinlich bezüglich der Thematik völlig.

heartlightsls  10.02.2021, 17:27
@Valnar52

Meine Meinung wird sich wohl mit der des Sachbearbeiters bei der Versicherung decken :-)

Valnar52  10.02.2021, 17:29
@heartlightsls

Nein, denn der hat im Gegensatz zu dir Ahnung von Versicherungen.