Leistungen für Lebensunterhalt rückwirkend für neugeborenes

3 Antworten

Wenn du die Veränderung nicht mitgeteilt hast,dann wirst du rückwirkend auch nichts bekommen,denn das Jobcenter hat dann keinen Berechnungsfehler gemacht,so das du evtl.einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB - X - hättest stellen können !

Hast du denn außer dem Kindergeld nicht noch Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekommen ?

Aber normalerweise hätte das doch auffallen müssen,das dein Kind schon geboren war,denn die Erstausstattung wird doch auf zwei mal ausgezahlt,die zweite Auszahlung erfolgt in der Regel 8 - 10 Wochen vor der Geburt.

Musstest du das voraussichtliche Geburtsdatum nicht angeben,dann hätte es auffallen müssen und da würde ich trotzdem einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB - X - stellen,Musterschreiben findest du im Internet.

Wenn du Alleinerziehend bist,da steht dir ja auch noch der Alleinerziehenden Mehrbedarf von 140,76 € zu ,das sind 36 % deines Regelsatzes,für 1.Kind unter 7 Jahren.

Deine Miete wirst du doch aber voll bekommen haben,sonst hättest du dich ja schon früher beim Jobcenter gemeldet.

Nein,keine Chance, das geht immer erst ab dem Tag der Antragsstellung. Aber ich denke, du weißt auch, dass man dem Jobcenter Veränderungen umgehend mitteilen muss, dazu gehört auch die Geburt eines Kindes. Dann hätte man dir das schon gesagt.

Meine Leistungen habe ich voll erhalten man wusste auch das mein Kind geboren war nur man hat mir nicht mitgeteilt das ich meine Tochter nochmal extra melden muss wusste ich nicht obwohl sie ist ja seit Juni mit mir Krankenversichert das hätte ja auffallen müssen tja dumm gelaufen !!!

isomatte  02.10.2014, 18:06

Wenn du deine Leistungen voll erhalten hast,was hast du denn da bekommen,war da auch der Alleinerziehenden Mehrbedarf dabei,wenn du das bist,aber von einem Partner habe ich in der Frage nichts gelesen !

Wodurch wurde die Geburt dem Jobcenter bekannt,wenn du es ihnen nicht mitgeteilt hast ?

Wussten sie das,dann stell doch einfach einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB - X,wie ich es dir geraten habe,dann bekommst du auch rückwirkend ( bis zu 1 Jahr ) deine dir zustehenden Leistungen nachgezahlt,wenn es ein Fehler des Jobcenters war,wenn sie wussten,das dein Kind geboren war.

Denn normale Leistungen,die beantragt werden ( ALG - 2 ) gibt es nur rückwirkend auf den 1.des Monats,in dem der Antrag gestellt wurde und Anspruch bestand.

Funahi 
Beitragsersteller
 02.10.2014, 15:32

Stünde mir das denn noch für September zu schließlich habe ich den antrag im September eingereicht ? Vielen dank für eure Hilfe :)