Leistet die Haftpflicht bei Mottenfrass

4 Antworten

Nein! Da Dein Kumpel den Schaden nicht schuldhaft verursacht hat, kann man ihn für den Schaden auch nicht haftbar machen, und somit zahlt auch seine Haftpflicht nicht.

Dabei ist es ganz egal ob das Sakko geliehen war, oder nicht.

Übrigens: Eine Gefälligkeitsklausel hat rein gar nicht mit geliehenen Sachen zu tun.

Nein ... dafür kommt keine Haftpflich auf. Und ich würde es auch erst gar nicht versuchen das zu melden.

sawo20 
Beitragsersteller
 04.03.2014, 17:39

Sieht es anders aus, wenn ich Ihm das Sakko geliehen hätte. In den meisten Haftpflichversicherungen ist ja mittlerweile die sogenannten Gefälligkeitsklausel inbegriffen.

VerbrannterNick  04.03.2014, 17:46
@sawo20

Versetz dich mal in die Lage des Sachbearbeiters der das auf den Tisch bekommt. Man sollte wissen, das Versicherungsbetrug kein Kavaliersdelikt ist, sondern eine Straftat.

Schade um das Sakko, aber lass es besser. Wenn das in die Hose geht, bekommst Du oder dein Kumpel nie wieder irgendwo ne Versicherung und landet auf einer "schwarzen Liste" "

Klammlosewelt  04.03.2014, 17:57
@VerbrannterNick

Dem ist nichts hinzuzufügen.

Versicherungsbetrug lohnt sich nicht. Und wäre in diesem Fall auch sinnlos.

Du hättest dein Sakko ja ohne weiteres mitnehmen können. Wo siehst du hier das Verschulden des "Kumpel"?

Wenn du die schuldige Kleidermotte findest, muss diese für den Schaden aufkommen.