üübernimmt die Haftpflicht Versicherung wenn man bei nicht eigenem Fahrzeug die Handbremse nicht zieht?
Hallo. Und zwar haben wir uns vor 4 Wochen ein neues Auto gekauft. Meine Schwiegermutter kam dann letzte Woche zu Besuch und hat sich den Wagen ausführlich mal von Innen angeschaut...alles schön und gut...wir sind dann rein ins Haus und gut eine viertel Stunde später stand unser Nachbar vor der Tür und machte uns darauf aufmerksam, dass unser Auto die Auffahrt runter gerollt ist... Gott sei Dank ist nichts schlimmes passiert, das Auto ist "nur" gegen eine Metallsäule gefahren und wurde von einem noch nicht eingebauten Gullideckel "gebremst", sonst wäre es wohl gegen die gegenüber liegende Hauswand gekracht... Nunja, nachdem wir das Auto wieder auf unsere Auffahrt gefahren haben, sind uns eine Schrammen an der Heckklappe und hintere Stoßstange aufgefallen, ausserdem war ein Schutzblech unter dem Auto locker, Was wir aber schon wieder repariert haben. Jetzt stellt sich die Frage wie das Auto plötzlich ins Rollen gekommen ist und meine Schwiegermutter sagt, vielleicht habe sie den Knopf fuer die Handbremse nicht erneut gedrückt und sie somit nicht aktiviert... Übernimmt so einen Schaden dann ihre Haftpflicht Versicherung??? Ich meine es sind nur ein paar Schrammen, Die aber lackiert werden müssten und da wir das Auto erst wenige Wochen haben ist es wirklich sehr ärgerlich.. Vielleicht weiß ja jemand Rat, denn mein Mann meint, Das würde keine Versicherung übernehmen,da es fahrlässige Handlung war und wir beweisen müssten,dass es nicht uns passiert ist 😨 bin grade schon ziemlich am verzweifeln, weil mich das tierisch aufregt. Danke schonmal für eure Antworten
10 Antworten
Noch eins:
Dein Mann meint, daß die Privathaftpflicht es nicht übernim,mt, weil es fahrlüässig geschehen ist. Da denkt es genau falsch herum. Nur bei Fahrlässigkeit entsteht eine Haftungsverpflichtung und erst dadurch wird das für die versicherung rlenvant.
Zitat Wikipeida: "Der Schutzzweck der Privathaftpflichtversicherung leitet sich aus § 823 Abs. 1 BGB ab, da jeder gesetzlich verpflichtet ist, für einen verursachten Schaden voll umfänglich, d. h. ohne betragsmäßige Grenze nach oben, zu haften. Voraussetzung ist, dass der Schaden durch Fahrlässigkeit (auch grobe Fahrlässigkeit) entstanden ist.
Und ihr müßt nicht nachweisen, daß ihr das nicht verursacht habt. Das geht ja auch gar nicht. Wie will man beweisen, daß man etwas nicht getan hat ? Der einzig mögliche Weg wäre hier ein Alibi.
Nein, die einzige Versicherung, die das übernimmt, wäre die Vollkaskoversicherung des Autos.
Die wird ja wohl existieren, wenn das Auto neu ist.
Ich hab das schon verstanden, aber die private Haftpflicht ist nicht zuständig.
warum nicht ?
Sie hat durch ihre Handlungen einen Schaden angerichtet, für den sie haftbar gemacht werden kann. Genau dafür schließt man ja eine Haftpflichversicherung ab.
Weil der Schaden im Zusammenhang mit der Benutzung eines Autos passiert ist. Dafür gibts ja die Kasko.
Nein, sie hat das Auto nicht benutzt - im Sinne einer KfZ-Haftpflicht - sondern sie hat es besichtigt und dabei einen Schaden angerichtet
Na dann darf man ja gespannt sein, welche Versicherung sich darauf einlässt.
Die existiert leider nicht.
Es ist kein Neuwagen
Tja dann bleibt ihr leider drauf sitzen und müsst das unter euch ausmachen.
mir kommt das sehr suspekt vor,
denn die Handbremse löst sich nicht, durch "ein paar Knöpfe drücken".....
entweder handelt es sich um eine "normale" Handbremse, bei der der Hebel
gezogen/getreten werden muss, oder aber um eine moderne, neue elektrische
Handbremse, die durch einen Stellmotor betätigt wird....
und genau bei der elektrischen Handbremse kann es nicht passieren, das
sie sich selbst löst, denn zuvor muss die Zündung aktiviert sein UND
zusätzlich MUSS die Fußbremse betätigt werden !
davon abgesehen, übernimmt die "Haftpflicht" nur Schäden,
die ANDEREN zugefügt werden...
Es handelt sich um ein neueres Auto mit diesem Knopf als Handbremse...das Auto war an gewesen, weil sie es sich eben anschauen wollte. Wie sie dazu gekommen ist die Handbremse zu ziehen weiß ich nicht.
der Sohn oder die Schwiegertochter ist ein ANDERER
Humbug ! Wir reden hier von der KFZ-Haftpflicht !
Nein, es geht um die Privathaftpflicht der Schwiegermutter, die nun den Schaden am Auto regulieren soll.
Du magst von der KfZ-haftpflicht reden, aber andere hier tun dies nicht.
Lesen lernen hilft, die Fragerin schreibt "ihre Haftpflichversicherung"- das "ihre" bezieht sich hierbei auf die Schwiegermutter ; somit ist die Privathaftpflicht gemeint und nicht die KfZ-Haftpflicht des Fahrzeughalters(=Ehemann= Sohn)
Nein.
Warum ist das neue Fahrzeug nicht vollkaskoversichert?
Ja. Die Frage haben wir uns seitdem auch schon öfter gestellt🙈 wir haben es ehrlich gesagt nicht für nötig befunden.
Tja, dann müsst ihr jetzt die Schwiegermutter in die Pflicht nehmen oder auf dem Schaden sitzen bleiben.
In der PHV der Schwiegermutter sind Schäden ausgeschlossen die durch den Gebrauch eines Kfz entstehen, wenn Schwiegermutter Führer dieses Kfz ist. Ist nun Interpretationssache ob das der Fall ist...
Wenn sie gar keinen Führerschein hat ist sicherlich nachvollziehbar, dass sie nur mal drin gesessen hat. Dann könnte das reguliert werden. Wenn sie einen Führerschein hat wird es wohl schwer nachzuweisen, dass sie das Fahrzeug nicht vorher gefahren und dann abgestellt hat. Dann siehts schlecht aus.
Falls die "Metallsäule" beschädigt ist (und jemand anderem gehörte), reguliert diesen Schaden eure Kfz Haftpflicht.
siehe mein Beitrag weiter oben - die Haftpflkichtversicherung der Schwiegermutter