üübernimmt die Haftpflicht Versicherung wenn man bei nicht eigenem Fahrzeug die Handbremse nicht zieht?

10 Antworten

Noch eins:

Dein Mann meint, daß die Privathaftpflicht es nicht übernim,mt, weil es fahrlüässig geschehen ist. Da denkt es genau falsch herum. Nur bei Fahrlässigkeit entsteht eine Haftungsverpflichtung und erst dadurch wird das für die versicherung rlenvant.

Zitat Wikipeida: "Der Schutzzweck der Privathaftpflichtversicherung leitet sich aus § 823 Abs. 1 BGB ab, da jeder gesetzlich verpflichtet ist, für einen verursachten Schaden voll umfänglich, d. h. ohne betragsmäßige Grenze nach oben, zu haften. Voraussetzung ist, dass der Schaden durch Fahrlässigkeit (auch grobe Fahrlässigkeit) entstanden ist.

Und ihr müßt nicht nachweisen, daß ihr das nicht verursacht habt. Das geht ja auch gar nicht. Wie will man beweisen, daß man etwas nicht getan hat ?  Der einzig mögliche Weg wäre hier ein Alibi.

Nein, die einzige Versicherung, die das übernimmt, wäre die Vollkaskoversicherung des Autos.

Die wird ja wohl existieren, wenn das Auto neu ist.

bergquelle72  01.06.2017, 11:39

siehe mein Beitrag weiter oben - die Haftpflkichtversicherung der Schwiegermutter

ghul666  01.06.2017, 11:44
@bergquelle72

Ich hab das schon verstanden, aber die private Haftpflicht ist nicht zuständig.

bergquelle72  01.06.2017, 11:56
@ghul666

warum nicht ?

Sie hat durch ihre Handlungen einen Schaden angerichtet, für den sie haftbar gemacht werden kann. Genau dafür schließt man ja eine Haftpflichversicherung ab.

ghul666  01.06.2017, 12:00
@bergquelle72

Weil der Schaden im Zusammenhang mit der Benutzung eines Autos passiert ist. Dafür gibts ja die Kasko.

bergquelle72  01.06.2017, 12:19
@ghul666

Nein, sie hat das Auto nicht benutzt - im Sinne einer KfZ-Haftpflicht - sondern sie hat es besichtigt und dabei einen Schaden angerichtet

ghul666  01.06.2017, 12:31
@bergquelle72

Na dann darf man ja gespannt sein, welche Versicherung sich darauf einlässt.

Mariie1303 
Beitragsersteller
 01.06.2017, 11:34

Die existiert leider nicht.

Es ist kein Neuwagen

ghul666  01.06.2017, 11:36
@Mariie1303

Tja dann bleibt ihr leider drauf sitzen und müsst das unter euch ausmachen.

mir kommt das sehr suspekt vor,

denn die Handbremse löst sich nicht, durch "ein paar Knöpfe drücken".....

entweder handelt es sich um eine "normale" Handbremse, bei der der Hebel

gezogen/getreten werden muss, oder aber um eine moderne, neue elektrische

Handbremse, die durch einen Stellmotor betätigt wird....

und genau bei der elektrischen Handbremse kann es nicht passieren, das

sie sich selbst löst, denn zuvor muss die Zündung aktiviert sein UND

zusätzlich MUSS die Fußbremse betätigt werden !

davon abgesehen, übernimmt die "Haftpflicht" nur Schäden,

die ANDEREN zugefügt werden...

Mariie1303 
Beitragsersteller
 01.06.2017, 12:15

Es handelt sich um ein neueres Auto mit diesem Knopf als Handbremse...das Auto war an gewesen, weil sie es sich eben anschauen wollte. Wie sie dazu gekommen ist die Handbremse zu ziehen weiß ich nicht.

bergquelle72  01.06.2017, 11:57

der Sohn oder die Schwiegertochter ist ein ANDERER

MancheAntwort  01.06.2017, 11:58
@bergquelle72

Humbug ! Wir reden hier von der KFZ-Haftpflicht !

NamenSindSchwer  01.06.2017, 12:06
@MancheAntwort

Nein, es geht um die Privathaftpflicht der Schwiegermutter, die nun den Schaden am Auto regulieren soll.

bergquelle72  01.06.2017, 12:51
@MancheAntwort

Du magst von der KfZ-haftpflicht reden, aber andere hier tun dies nicht.

Lesen lernen hilft, die Fragerin schreibt "ihre Haftpflichversicherung"- das "ihre" bezieht sich hierbei auf die Schwiegermutter ; somit ist die Privathaftpflicht gemeint und nicht die KfZ-Haftpflicht des Fahrzeughalters(=Ehemann= Sohn)

Nein.

Warum ist das neue Fahrzeug nicht vollkaskoversichert?

Mariie1303 
Beitragsersteller
 01.06.2017, 11:33

Ja. Die Frage haben wir uns seitdem auch schon öfter gestellt🙈 wir haben es ehrlich gesagt nicht für nötig befunden. 

Katzenreiniger  01.06.2017, 11:33
@Mariie1303

Tja, dann müsst ihr jetzt die Schwiegermutter in die Pflicht nehmen oder auf dem Schaden sitzen bleiben.

In der PHV der Schwiegermutter sind Schäden ausgeschlossen die durch den Gebrauch eines Kfz entstehen, wenn Schwiegermutter Führer dieses Kfz ist. Ist nun Interpretationssache ob das der Fall ist...

Wenn sie gar keinen Führerschein hat ist sicherlich nachvollziehbar, dass sie nur mal drin gesessen hat. Dann könnte das reguliert werden. Wenn sie einen Führerschein hat wird es wohl schwer nachzuweisen, dass sie das Fahrzeug nicht vorher gefahren und dann abgestellt hat. Dann siehts schlecht aus.

Falls die "Metallsäule" beschädigt ist (und jemand anderem gehörte), reguliert diesen Schaden eure Kfz Haftpflicht.