Pferd tritt Hund, wer zahlt?
Hallo,
Möchte garnicht groß ausholen.
Es war so ich habe den Hund meiner Eltern, mit dem jch aufgewachsen bin (wohne nicht mehr zuhause) mit in der stall genommen. Dabei würde der Hund von Meinem Pferd getreten ( der Hund war nicht aggressiv dem oferd gegenüber und befand sich an meiner Seite, mein Pferd kamm auf uns zu gelaufen und ich konnte nichts machen) und musste natürlich Tierärztliche behandelt werden. Nun sagt meine Haftpflicht das sie das nicht zahlen da de Hund sich in Verwahrung befand bei mir. Mir stellt sich die Frage ist das richtig so? Habe vor meldung des Schadens extra bei der Versicherung angerufen ob die das übernehmen. Da bei wurde nichts erwähnt und so ging der ganze papier Kram los oder am Ende heißt es Word nicht gezahlt.
Ich danke im voraus!
10 Antworten
Ja, die Aussage deiner Versicherung trifft es genau. Ein Eigenschaden wird niemals bezahlt. Und da sich der Hund unter DEINER Obhut und Aufsicht befand und es DEIN Pferd war - ist es ein Eigenverschulden.
Wären deine Eltern mit dem Hund im Stall gewesen, wäre die Rechtslage eine andere gewesen, wenn du nicht mehr daheim wohnst.
Ich habe noch nie gehört dass eine Haftpflicht Versicherung einen Eigenschaden bezahlt.
Dann könnte ich ja auch mein eigenes Handy runterschmeißen Oder mein eigenes Auto demolieren und es mir von der Versicherung ersetzen lassen?
Da hast du wohl Pech gehabt. Besser aufpassen wäre sinnvoll.
Ich hab auch noch nie gesehen dass ein Pferd so schnell auf einen Hund zu läuft und ihn angreift dass der nicht mehr ausweichen kann.
Der Besitzer der Tiere. Also Du.
Ggf. die Privathaftpflicht, wenn sie gelegentliche Hütedienstleistungen ohne Entlohnung mit abdecken sollte.
Deine Eltern können das Geld bei Dir einfordern.
Die Pferdehaftpflicht ist raus, da beide Tiere unter Deiner Obhut standen.
Das deine eigene Haftpflichtversicherung hier nicht zahlt dürfte klar sein ... Wer stellt Ansprüche gegen Dich? Richtig, niemand.
Man kann sich nicht gegen alles versichern.
Einzig eine Tier- Krankenversicherung oder eine Tier-Unfallversicherung für den Hund wäre in dem Fall leistungspflichtig.
Des Pferdes bist Du Eigentümer, des Hundes bist Du Besitzer, somit liegt für Privathaftpflicht und Tierhalterhaftpflicht (über das Pferd) jeweils ein nicht versicherbarer Eigenschaden vor. Der Hund hat nichts gemacht sondern wurde selbst geschädigt, also ist die Tierhalterhaftpflicht (über den Hund) auch aus der Sache raus.
Einzig wenn das Pferd nicht dein Eigentum wäre, wäre der schadensersatzpflichtig, der das Tier (Pferd) von dem eine Eigengefahr ausgeht, unterhält.
Dann wärst Du als Pferdehalter schadensersatzpflichtig gewesen und deine Tierhalterhaftpflicht Versicherung für dein Pferd wäre für Dich eingetreten.
Allerdings hast Du der Versicherung ja bereits offenbart, den Hund in Obhut genommen zu haben. Damit ist der Zug abgefahren. Egal welche Versicherung vorher abgelehnt hatte und egal welche Versicherung jetzt noch involviert werden soll, die Versicherer tauschen sich auch untereinander aus um Versicherungsbetrug aufzudecken.
In Zukunft solltest Du nie mehr selbst bei deiner Versicherung anrufen,sondern immer über deinen Vermittler/Betreuer Schäden formulieren lassen. Was sagte mir mal ein Ausbilder: "ihr seid die Augen der Versicherung, sorgt ihr dafür dass Kunden die es wert sind zu ihrer Entschädigung konmen. Ihr dürft nicht lügen, aber ein bisschen an der Wahrheit drehen"
Was Du erlebt hast,ist das typische Beispiel, warum man sich nicht ohne persönliche Beratung versichern sollte.
Wieso konntest du es nicht verhindern? Also wie lief es denn genau ab? Man kann doch den Hund zur Seite drängen oder sitzen lassen oder das Pferd festhalten?
DEIN Pferd und DEIN Hund? Die Hundehaftpflicht haftet NICHT bei Eigenverschuldung oder wenn etwas im eigenen Haushalt passiert, sondern nur wenn es durch oder an Dritte passiert ist. So weit ich es verstanden habe.
Der Hund befand sich außerhalb vom reitplatz und das pferd war auf dem Platz und hat am Ende des Platzes gefressen weil da das gras durchgewachsen ist in dem moment kam der hund zu mir. Das pferd hat es null interessiert und 5 min später kam mein oferd auf uns zu gerannt und nickte so schnell konnte ich auch nicht machen der Hund wollte ausweichen war aber auch nicht schnell genug weil wir es nicht direkt gemerkt haben.
Die Hundehaftloflicht wurde ganricht kontaktiert sonder meine pferde-haftpflichtversicherung. Diese meinte das aufpassen des Hundes zählt unter verwarung deshalb zahlen sie nicht. Das würde ja auch bedeuten das egal was jch mir von anderen Leuten nehme würden sie nicht zahlen da ich ja alles in Verwahrung hatte. Für mich macht das keinen Sinn diese Aussage.
Ah, ok.
Ja, da sie beide unter deiner Verantwortung waren, ist es für sie schlicht Eigenverschuldung. Man hätte ja es verhindern können, wenn der Hund woanders gewesen wäre. Das so was eben einfach passieren kann, auch wenn man nicht fahrlässig ist, spielt für sie keine Rolle.
Im Schadensersatzrecht ist rechtmäßiger Besitz gleichbedeutend mit Eigentum.
Etwas mieten, leihen, behüten usw, bedeutet "rechtmäßig in Besitz nehmen". Für Schäden daran bist du schadensersatzpflichtig, aber eben aus dem Vertragsrecht heraus und nicht aus dem Schuldrecht.
Im Schuldrecht heißt es im Par. 823 BGB sinngemäß: wer anderen WIEDERRECHTLICH einen Schaden zufügt,ist zum Schadensersatz verpflichtet". Du hast den Hund aber in Obhut genommen und damit entbehrt es der Widerrechtlichkeit.
Aus dem Obhutsvertrag heraus bist Du jedoch schadensersatzpflichtig. Der Hund wurde dir in Treu und Glauben anvertraut, ihn zu behüten, dabei ist was schief gegangen.
egal was jch mir von anderen Leuten nehme würden sie nicht zahlen
Falsch, denn genau dann erfüllt ein Schaden die Widerrechtlickeit und ist durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt sofern der Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde.
Achso der Hund meiner Eltern sollte auf ihn aufpassen das die Arbeiten mussten. Ich musste aber auch ihn stall
Wie ist das wenn meine Eltern anspruchsteller sind die sind ja sogesagt die geschädigten.